1. Bestellung der Betriebsbeauftragten
Schriftliche Bestellung der vier gesetzlich festgeschriebenen Betriebsbeauftragten:
2. Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Eine arbeitsbereichsbezogene, tätigkeitsbezogene und ggf. personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ermittelt Ihre Gefährdungen am Arbeitsplatz, auch an jedem Home-Office Arbeitsplatz.
3. Durchführung einer ASA-Sitzung
Zuständig, um die Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und Entscheidungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen zu treffen, ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA).
4. Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.
5. Ausbildung von Brandschutzhelfern
Jeder Arbeitgeber hat die gesetzliche Pflicht, mindestens 5% der Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen; entsprechend mehr bei erhöhter Brandgefahr. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist alle drei Jahre zu wiederholen.
6. Ausbildung von medizinischen Ersthelfern
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen mindestens 5% der Mitarbeiter zu medizinischen Ersthelfern ausgebildet werden. Die Ausbildung zum Ersthelfer ist alle zwei Jahre zu wiederholen.
Hier erhalten Sie alle Schritte aus einer Hand!
Starten Sie kostenlos und testen Sie alle Schritte ohne einen einzigen Cent bezahlt zu haben.
1. Bestellung der Betriebsbeauftragten
Schriftliche Bestellung der vier gesetzlich festgeschriebenen Betriebsbeauftragten:
2. Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Eine arbeitsbereichsbezogene, tätigkeitsbezogene und ggf. personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ermittelt Ihre Gefährdungen am Arbeitsplatz, auch an jedem Home-Office Arbeitsplatz.
3. Durchführung einer ASA-Sitzung
Zuständig, um die Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und Entscheidungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen zu treffen, ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA).
4. Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.
5. Ausbildung von Brandschutzhelfern
Jeder Arbeitgeber hat die gesetzliche Pflicht, mindestens 5% der Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen; entsprechend mehr bei erhöhter Brandgefahr. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist alle drei Jahre zu wiederholen.
6. Ausbildung von medizinischen Ersthelfern
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen mindestens 5% der Mitarbeiter zu medizinischen Ersthelfern ausgebildet werden. Die Ausbildung zum Ersthelfer ist alle zwei Jahre zu wiederholen.
Hier erhalten Sie alle Schritte aus einer Hand!
Starten Sie kostenlos und testen Sie alle Schritte ohne einen einzigen Cent bezahlt zu haben.
1. Bestellung der Betriebsbeauftragten
Schriftliche Bestellung der vier gesetzlich festgeschriebenen Betriebsbeauftragten:
2. Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Eine arbeitsbereichsbezogene, tätigkeitsbezogene und ggf. personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ermittelt Ihre Gefährdungen am Arbeitsplatz, auch an jedem Home-Office Arbeitsplatz.
3. Durchführung einer ASA-Sitzung
Zuständig, um die Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und Entscheidungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen zu treffen, ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA).
4. Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.
5. Ausbildung von Brandschutzhelfern
Jeder Arbeitgeber hat die gesetzliche Pflicht, mindestens 5% der Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen; entsprechend mehr bei erhöhter Brandgefahr. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist alle drei Jahre zu wiederholen.
6. Ausbildung von medizinischen Ersthelfern
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen mindestens 5% der Mitarbeiter zu medizinischen Ersthelfern ausgebildet werden. Die Ausbildung zum Ersthelfer ist alle zwei Jahre zu wiederholen.
Hier erhalten Sie alle Schritte aus einer Hand!
Starten Sie kostenlos und testen Sie alle Schritte ohne einen einzigen Cent bezahlt zu haben.