Welche Arten von Brandschutz gibt es?
Der Brandschutz wird in vier Bereiche gegliedert:
- Baulicher Brandschutz: Das betrifft alle Maßnahmen, bei denen es um die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen geht, beispielsweise Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr.
- Anlagentechnischer Brandschutz: Dieser gliedert sich in den Brandschutz der technischen Gebäudeausrüstung und den Brandschutz der technischen Anlagen und Einrichtungen. Im ersten Fall werden die gebäudetechnischen Anlagen durch bauliche oder anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen vor dem Ausbruch eines Brandes und vor Schäden geschützt. Im zweiten Fall werden technische Einrichtungen zur Durchführung von Brandschutzmaßnahmen (Branderkennung, Alarmierung, Feuerlöschung usw.) eingesetzt.
- Organisatorischer Brandschutz: Zu den baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen kommen typischerweise organisatorische Maßnahmen wie die Instandhaltung und Instandsetzung von technischen Brandschutzeinrichtungen oder der Erlass von Brandschutznormen hinzu.
- Abwehrender Brandschutz: Dieser betrifft alle aktiven und passiven Maßnahmen, die die Feuerwehr vor und während eines Einsatzes ergreift, um Schäden zu minimieren.
Wer darf Brandschutz unterweisen?
Nach rechtlichen Bestimmungen nur der oder die verantwortliche Vorgesetzte im Sinne der gesetzlichen Vorgaben. Die Unterweisung der Mitarbeitenden nach § 12 ArbSchG und § 6 ArbStättV liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber:innen. Unsere Arbeitsschutzberater:innen und Sicherheitsingenieure beraten euch gerne.
Welche Technik und Löschmittel benötigt euer Unternehmen?
Es kann schwierig sein, die richtige Technologie und die richtigen Löschmittel zu wählen, wenn man kein:e Expert:in ist. Wir besitzen das notwendige Fachwissen und beraten euch gerne umfassend, damit euer Unternehmen bestens vorbereitet ist.