Brandschutz Auf den Ernstfall vorbereitet

Die Sicherheit am Arbeitsplatz umfasst entscheidende Elemente wie den betrieblichen Brandschutz. Als Arbeitgebende seid ihr gesetzlich verpflichtet, für den Brandschutz im Betrieb zu sorgen. Wir unterstützen euch dabei, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

  • Die Zertifizierung sowie die Ernennung der vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten sichern euch gesetzlich ab.
  • Entwicklung individueller Konzepte für euren Brandschutz.
  • Mit erhöhter Sicherheit am Arbeitsplatz steigt die Attraktivität eures Unternehmens.

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Unsere Leistungen im Überblick Arbeitssicherheit geht heute digital

Brandschutzbeauftragte

Als Arbeitgebende seid ihr dazu verpflichtet, einen speziell ausgebildeten Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

Gewährleistung der Sicherheit

Ihr seid dazu verpflichtet, die Sicherheit in eurem Unternehmen zu gewährleisten und die Brandgefahr zu minimieren.

Brandschutzhelfer:innen

5 % eurer Angestellten müssen zu Brandschutzhelfer:innen ausgebildet werden. Wir bieten euch eine Unterweisung zur Vorbereitung an.

Personengebundene Gefährdungsbeurteilung

Die personengebundene Gefährdungsbeurteilung hilft euch noch besser dabei, potenzielle Brandrisiken in einzelnen Tätigkeitsbereichen zu erkennen.

Das Brandschutzkonzept

Jedes Gebäude erfordert spezifische Brandschutzkonzepte und -pläne, die wir mit eurem Brandschutzbeauftragten erstellen.

Dokumentation und Aktualisierung

Alle erfolgten Maßnahmen müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden, da der Brandschutz eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme ist.

Das Brandschutzkonzept

Wenn von den baurechtlichen Normen abgewichen wird oder wenn das Gebäude für einen besonderen Zweck genutzt werden soll, muss ein Brandschutzkonzept erstellt werden. Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem alle Erfordernisse des Brandschutzes für das gesamte Gebäude aufgeführt sind. Die Spezifikationen für den Brandschutz werden während der Entwicklung des Entwurfs erstellt. Daraus ergeben sich auch zusätzliche Auflagen, wie zum Beispiel die Brandschutzordnung.

Die Brandschutzhelferausbildung

In der Regel sollten alle Mitarbeitenden einmal im Jahr eine Brandschutzschulung absolvieren. Darüber hinaus ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens 5 % der Beschäftigten eine Ausbildung zum/zur Brandschutzhelfer:in absolvieren. Wir bieten euch eine Unterweisung zur Vorbereitung auf die Ausbildung an. Die Brandschutzhelfer:innen werden nach der Schulung in der Lage sein, sicher mit Feuerlöschgeräten umzugehen und das Gebäude schnell und sicher zu evakuieren.

Flucht- und Rettungswege

Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Fluchtwege Wege, die Personen helfen sollen, aus potentiellen Gefahrensituationen ( z. B. im Brandfall) zu fliehen und gleichzeitig ihr Leben zu retten. Sie müssen ohne fremde Hilfe ständig begehbar sein und entweder ins Freie oder an einen sicheren Ort führen. Fluchtwege müssen zudem deutlich mit den vorgeschriebenen Kennzeichen gekennzeichnet sein. Diese Gegebenheiten überprüfen wir in eurem Unternehmen.

Wo wird Brandschutz gesetzlich geregelt?

Viele Gesetze und Verordnungen, wie das Feuerwehrgesetz oder die jeweilige Landesbauordnung, regeln den Brandschutz. Die Arbeitsstättenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung enthalten weitere verbindliche Regelungen. Damit ihr den Überblick behaltet, unterstützen wir euch bei allen Fragen zum Thema Brandschutz. Holt euch jetzt ein unverbindliches Angebot ein.

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FAQ Häufig gestellte Fragen

Welche Arten von Brandschutz gibt es?

Der Brandschutz wird in vier Bereiche gegliedert:

  • Baulicher Brandschutz: Das betrifft alle Maßnahmen, bei denen es um die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen geht, beispielsweise Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr.
  • Anlagentechnischer Brandschutz: Dieser gliedert sich in den Brandschutz der technischen Gebäudeausrüstung und den Brandschutz der technischen Anlagen und Einrichtungen. Im ersten Fall werden die gebäudetechnischen Anlagen durch bauliche oder anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen vor dem Ausbruch eines Brandes und vor Schäden geschützt. Im zweiten Fall werden technische Einrichtungen zur Durchführung von Brandschutzmaßnahmen (Branderkennung, Alarmierung, Feuerlöschung usw.) eingesetzt.
  • Organisatorischer Brandschutz: Zu den baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen kommen typischerweise organisatorische Maßnahmen wie die Instandhaltung und Instandsetzung von technischen Brandschutzeinrichtungen oder der Erlass von Brandschutznormen hinzu.
  • Abwehrender Brandschutz: Dieser betrifft alle aktiven und passiven Maßnahmen, die die Feuerwehr vor und während eines Einsatzes ergreift, um Schäden zu minimieren.

Wer darf Brandschutz unterweisen?

Nach rechtlichen Bestimmungen nur der oder die verantwortliche Vorgesetzte im Sinne der gesetzlichen Vorgaben. Die Unterweisung der Mitarbeitenden nach § 12 ArbSchG und § 6 ArbStättV liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber:innen. Unsere Arbeitsschutzberater:innen und Sicherheitsingenieure beraten euch gerne.

Welche Technik und Löschmittel benötigt euer Unternehmen?

Es kann schwierig sein, die richtige Technologie und die richtigen Löschmittel zu wählen, wenn man kein:e Expert:in ist. Wir besitzen das notwendige Fachwissen und beraten euch gerne umfassend, damit euer Unternehmen bestens vorbereitet ist.