Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jetzt nur noch digital Autor: Hannah Yeboah
Bislang mussten eure Mitarbeitende selbstständig dafür sorgen, dass ihre Krankschreibung euch als Arbeitgeber:innen erreicht. Das ändert sich jetzt, da diese Pflicht mit der elektronischen Krankmeldung wegfällt und somit auf Arbeitgebende übertragen wird. Was das konkret bedeutet, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
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Was hat es mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf sich?
Herkömmliche Krankschreibungen sahen bislang folgendermaßen aus: Angestellte haben von ihren Ärztinnen und Ärzten den sogenannten gelben Schein erhalten und diesen entweder per Post oder digital an ihre Arbeitgebenden gesendet. Dieser Prozess läuft seit dem 1. Januar nun digital ab. Eine wichtige Aufgabe kommt damit für euch als Arbeitgeber:innen bzw. auf die Personalabteilung zu. Da für eure Angestellten nun die Aufgabe wegfällt, die Krankschreibung bei euch einzureichen, müsst ihr euch zukünftig selbst darum kümmern, dass ihr die eAU erhaltet. Das bedeutet auch, dass die wiederkehrende Ermahnung eurer Angestellten verfällt.
Inhaltlich ändert sich zur herkömmlichen Krankschreibung nichts – der Grund der Krankschreibung unterliegt weiterhin der Geheimhaltung und wird nicht an Arbeitgebende weitergetragen. Außerdem müssen Arbeitnehmende sich weiterhin per E-Mail oder telefonisch krankmelden. Sofern im Arbeitsvertrag nicht anders vereinbart, müssen sie zudem spätestens am vierten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Bei einem längeren Aufenthalt in einer Klinik müssen euch eure Angestellten über die geschätzte Dauer des Ausfalls informieren. Erst nachdem sie sich krankgemeldet haben, dürft ihr die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online abrufen.
Das gilt auch für Minijobs mit einem monatlichen Verdienst von bis zu 520 €. Falls ihr Minijobber:innen in eurem Unternehmen beschäftigt, wisst ihr möglicherweise nicht, welche Krankenkasse zuständig ist und wart bislang nur mit der Minijobzentrale in Kontakt. Die Informationen bezüglich der Krankenkasse müsst ihr euch bei den jeweiligen Beschäftigten einholen – im Idealfall schon zu Beginn der Beschäftigung.
Wie läuft die elektronische Krankmeldung ab?
Wie bereits erwähnt, sind Arbeitnehmer:innen nach wie vor dazu verpflichtet, euch über ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Das kann auch bereits vor dem Arztbesuch bzw. vor dem Krankenhausaufenthalt geschehen. Auch müssen sie die voraussichtliche Dauer des Ausfalls mitteilen.
Arbeitnehmende erhalten in der Arztpraxis für den persönlichen Gebrauch einen Ausdruck der AU-Daten. Bis spätestens 24:00 Uhr nach dem Arzttermin übermittelt die Praxis die Informationen der zuständigen Krankenkasse. Wenn es sich um einen Krankenhausaufenthalt handelt, informiert dieses die Krankenkasse über die geschätzte Aufenthaltsdauer.
Nachdem der Antrag eingegangen ist, steht er auf dem Kommunikationsserver bereit. Bereits am Folgetag nach der Krankschreibung sollte die eAU über den Kommunikationsserver für euch abrufbar sein.
Welche Daten enthält die eAU?
An den übermittelten Daten ändert sich im Vergleich zur herkömmlichen Krankschreibung nichts. Es handelt sich bei der eAU lediglich um die digitalisierte Form, die nach wie vor folgende Daten enthält:
- Name der Versicherten,
- Beginn sowie voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit,
- Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit,
- Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung,
- Angaben zu einem möglichen (Arbeits)unfall sowie zu dessen Folgen.
Übrigens: Die Echtheit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird durch die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) sichergestellt. Es handelt sich hierbei um eine elektronische Signatur im Gesundheitswesen, welche ein sehr hohes Sicherheitsniveau aufweist. Bei ihrer Nutzung müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neben ihrem elektronisches Heilberufsausweis eine PIN eingeben.
Welche Vorteile bietet die eAU?
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringt einige Vorteile gegenüber der herkömmlichen Krankschreibung mit sich. Zum einen kann diese sicherer und auch schneller an Arbeitgebende zugestellt werden. Zum anderen sorgt sie bei den Krankenkassen für eine lückenlose Dokumentation, wodurch der korrekte Ausgleich bei der Zahlung von Krankengeld gesichert wird.
Auch für Arbeitnehmende ist das neue Verfahren vorteilhaft, da es ihnen die Zustellpflicht an den Arbeitgebenden und die Krankenkasse nimmt. Daneben werden mit der eAU Kosten eingespart. Dazu gehören die Erstellungs- und Übermittlungskosten, die bei herkömmlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen angefallen sind.
In welchen Fällen kann keine eAU ausgestellt werden?
Privatpraxen- und Kliniken
Privatärztliche Praxen und Kliniken sind von der Teilnahme am elektronischen AU-System ausgenommen. Sie stellen weiterhin die Bescheinigung in Papierform aus, die Versicherte anschließend an die Personalabteilung schicken müssen.
Privatversicherte
Da Privatversicherte nicht im System der öffentlichen Krankenkassen erfasst sind, bekommen sie bei einer Krankschreibung weiterhin den gelben Schein. Das bedeutet für Arbeitgeber:innen, dass sie bei privatversicherten Angestellten keine Möglichkeit haben, die eAU anzufordern.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nur in Deutschland verwendet werden. Für das Ausland gilt also weiterhin, dass euch eure Angestellten die AU per Post oder Mail zusenden.
Technische Störungen
Sollte es zu technischen Störungen kommen, kann als Notlösung auf die herkömmliche Papierbescheinigung zurückgegriffen werden. Praxen können diese über ihr Praxisverwaltungssystem ausdrucken und sie entweder per Post an die Krankenkasse schicken oder den Beschäftigten mitgeben.
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