Vermehrt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in 2021 Die gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht Statistiken Autor: Gero Appel
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Statistiken für Unfallrisiken, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten veröffentlicht. Die Bilanz spiegelt dabei den großen Einfluss der Pandemie auf die Arbeitswelt wider. Wie die genauen Zahlen der Arbeits- und Wegeunfälle aussehen, welchen Einfluss Corona auf die Berufskrankheiten hat und wie sich die Beitragszahlungen für die gesetzliche Unfallversicherung verändert haben, erfahrt ihr hier.
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Wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle geschahen im Jahr 2021?
2019 betrug die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle noch 811.722. 2020 konnte die Zahl der Arbeitsunfälle merklich gesenkt werden, auf 805.507. Im vergangenen Jahr 2021 ist die Zahl nun wieder gewachsen und 759.993 meldepflichtige Arbeitsunfälle mussten verzeichnet werden. Durch den außerberuflichen Kontext, also ehrenamtliche Tätigkeiten oder die häusliche Pflege, wurden weitere 46.224 Unfälle in die Statistik aufgenommen. Insgesamt stieg dabei die Anzahl der tödlichen Unfälle um 56 auf 370. Im außerberuflichen Zusammenhang finden sich 140 weitere Todesfälle.
Wie hoch lag das Unfallrisiko?
Aus den Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geht eine klare Steigerung des Unfallrisikos in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst im Vergleich zum Vorjahr hervor. 2020 betrug das Unfallrisiko 21,54 Arbeitsunfälle je 1.000 Versicherte, 2021 stieg das Risiko auf 22,95 Arbeitsunfälle. Es ist zwar eine deutliche Steigerung zu sehen, dennoch liegen beide Werte noch unter dem Unfallrisiko von 2019, 23,93 Arbeitsunfälle je 1.000 Versicherte.
Mehr Wegeunfälle durch weniger Homeoffice
Auch Wegeunfälle sind ein Teil dieser Statistiken. Wegeunfälle sind meldepflichtige Unfälle, die auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit geschehen. 2021 stieg die Unfallrate auf dem Arbeitsweg um fast 12 Prozent auf 170.853 im Vergleich zum Vorjahr. Dennoch bleibt die Unfallrate damit deutlich niedriger als noch 2019 mit 186.672 Wegeunfällen.
Die Steigerung der Wegeunfälle lässt sich ebenfalls auf die Corona-Pandemie zurückführen. Auf dem Höhepunkt der globalen Katastrophe arbeiteten ein Großteil der Arbeitnehmenden im Homeoffice. Aufgrund der verringerten Anzahl an Pendlern sank entsprechend die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle. 2021 mussten bereits viele Arbeitnehmende wieder regelmäßig an die Arbeitsstätte zurückkehren. Dadurch stieg erneut die Zahl der Wegeunfälle. Dennoch sind Arbeitnehmer:innen nicht gänzlich vor Arbeitsunfällen gefeit. Mehr zum Thema Arbeitsunfall im Homeoffice erfahrt ihr hier.
Kann COVID-19 als Arbeitsunfall zählen?
Grundsätzlich gilt eine COVID-Erkrankung als Krankheitsfall, nicht als Arbeitsunfall. Dennoch kann eine Ansteckung mit Corona unter bestimmten Umständen als meldepflichtiger Arbeitsunfall gewertet werden. Arbeitet der oder die Betroffene im Gesundheitswesen und erkrankt während der Arbeitszeiten am COVID-19-Virus, gilt diese Erkrankung als Arbeitsunfall. Voraussetzung dafür ist, dass die Erkrankung auf eine versicherte Tätigkeit der Arbeitnehmenden zurückzuführen ist. In diesem Beitrag erfahrt ihr mehr darüber.
Wie veränderte sich die Zahl der Berufskrankheiten?
Gerade aufgrund der globalen Pandemie sind die Zahlen der anerkannten Berufskrankheiten sowie Verdachtsanzeigen in den letzten Jahren stark gestiegen. Vor Corona, 2019, gab es noch 80.132 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit. Schon im ersten Corona-Jahr 2020 stieg die Zahl auf 106.491 und 2021 erneut auf 227.730 Verdachtsanzeigen. Auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten erhöhte sich entsprechend auf 123.626. Dasselbe gilt für die Anzahl der Rentenfälle durch eine Berufskrankheit. Die Zahl nahm 2021 um 5,44 Prozent auf 5.331 zu. 2.548 Versicherte verstarben aufgrund einer Berufskrankheit.
Der Grund für die gestiegene Statistik ist aber nicht allein die Pandemie. Zum Jahreswechsel 2020/2021 wurde der sogenannte Unterlassungszwang im Falle einiger Berufskrankheiten abgeschafft. Dieser Unterlassungszwang unterschied bei den Berufskrankheiten. Vor der Gesetzgebung mussten Versicherte, bei denen der Beruf die Ursache der Berufskrankheit war, ihre Tätigkeit niederlegen, um entsprechende Sozialleistungen zu empfangen. Diese Unterscheidung wurde nun aufgehoben.
Wie entwickelten sich die Beitragszahlungen der Sozialversicherung?
Die Aufwendungen der Unfallversicherungsträger sind gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Lediglich die Aufwendung für Heilbehandlung und Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stieg um 30 Mio. Euro auf 5,07 Mrd. Euro.
Als Arbeitgebende müsst ihr regelmäßig in diese gesetzliche Unfallversicherung einzahlen. Sie ist dabei auch der einzige Zweig der Sozialversicherung, für die nur Arbeitgebende Beiträge zahlen. Der Beitragssatz ist dabei nicht fix, sondern wird risikogerecht erhoben. Da die Anzahl der Arbeitsunfälle im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind, würde sich auch der durchschnittliche Beitragssatz erhöhen. Dennoch sank dieser 2021 auf 0,96 Euro je 100 Euro Lohnsumme und ist damit erstmals unter 1,00 Euro je 100 Euro Lohnsumme. Insgesamt waren 2021 10,62 Mrd. Euro zu zahlen, 1,55 Mrd. Euro weniger als im Vorjahr.
Der Grund für diese abweichenden Zahlen war ein Sondereffekt: Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG stellte für 2022 auf eine Vorschusserhebung um. Der 2021 entstandene Rückgang der Beitragssätze ist damit lediglich ein statistischer Einmaleffekt.
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