Modernes Gefahrenmanagement Betriebsbeauftragte im Unternehmen
Zukunftsfähige Unternehmen setzen heutzutage auf ein modernes und umfassendes Gefahrenmanagement. Bei all den mittlerweile sehr umfangreichen, wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Vorschriften und Gesetzen in einzelnen Gefahrenbereichen, fehlt euch als Arbeitgeber:in schnell einmal der Überblick. Genau da greifen die jeweiligen Betriebsbeauftragten ein, die euch mit ihrem speziellen Know-How in ausgewiesenen Bereichen unterstützen.
Als Arbeitgeber:in seid ihr verpflichtet, eure Mitarbeiter:innen an ihrem Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen. Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) seid ihr dafür verantwortlich, spezialisierte Betriebsbeauftragte einzusetzen. Damit ihr einen besseren Überblick über die unterschiedlichen Beauftragten erhaltet, haben wir die wichtigsten für euch in diesem Beitrag zusammengefasst.
Themen in diesem Beitrag:
Leistungen Erstklassige Absicherung ab 83,- EUR mtl.
- Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
- Dauerhafte Preisgarantie
Was ist ein:e Betriebsbeauftragte:r?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet euch als Arbeitgeber:in dazu, spezialisierte Betriebsbeauftragte zu bestellen, um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für alle Mitarbeitenden sicherzustellen. Dabei handelt es sich meist um extern bestellte Fachkräfte. Es können aber auch betriebsinterne Mitarbeiter:innen sein, die eine entsprechende Ausbildung für die jeweiligen Bereiche absolviert haben.
Betriebsbeauftragte sollen in eurem Unternehmen bestimmte Risiken und Gefahrenquellen vorbeugen. Dabei werden verschiedene Bereiche wiederum von unterschiedlichen Betriebsbeauftragten behandelt: Beispielsweise übernimmt den Bereich des Arbeitsschutzes die Fachkraft für Arbeitssicherheit, während für den Umweltschutz Umweltschutzbeauftragte bestellt werden.
Wir halten also fest: Die Betriebsbeauftragten unterstützen euch als Arbeitgebende dabei, eure gesetzlichen Pflichten wahrzunehmen und beraten euch auf dem jeweiligen Aufgabengebiet, um bessere Maßnahmen zu ergreifen, oder geben Beratung zum Kauf neuer sicherer Maschinen.
Was für Aufgaben übernehmen Betriebsbeauftragte?
Wie bereits erwähnt, können Betriebsbeauftragte sowohl externe Personen als auch Mitarbeiter:innen sein, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Dabei zählen zu ihren Hauptaufgaben:
- Überwachung von Arbeitsprozessen
- Beratung des Managements
- Durchführung von Mitarbeitendenschulungen
- Meldung von relevanten Informationen an Behörden
Es ist auch möglich, dass ein:e Betriebsbeauftragte:r mehrere Aufgaben davon übernimmt.
Ist ein:e Betriebsbeauftrage:r Pflicht?
Ob bei euch im Unternehmen eine Pflicht zur Bestellung von bestimmten Betriebsbeauftragten besteht, muss ganz individuell geprüft werden. Was jedoch definitiv für jede Branche gilt, ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Gemäß § 1 des ASiG sind alle Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Außerdem seid ihr als Arbeitgeber:in gemäß § 181 des 9ten Sozialgesetzbuches (SGB IX) verantwortlich, einen oder auch mehrere Beauftragte zu bestellen, die euch in Angelegenheiten von schwerbehinderten Menschen vertreten soll. Warum das relevant ist, fragt ihr euch? Unternehmen, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind dazu verpflichtet, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Mehr dazu, könnt ihr in diesem Beitrag nachlesen.
Größere Unternehmen sind meist sogar dazu aufgefordert, für unterschiedliche Bereiche Betriebsbeauftragte zu bestellen. Die Gesetzgebung ermöglicht es euch hier jedoch auch die verschiedenen Beauftragtenfunktionen für verwandte Bereiche zu bündeln und auf eine Person zu übertragen.
Ebenfalls wichtig zu erwähnen ist, dass nicht alle Betriebsbeauftragte gesetzlich bestellt werden müssen. Zu den gesetzlich verpflichtenden Beauftragten gehören diese:
- Betriebsärzte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Warum sind Betriebsbeauftragte für euch und euer Unternehmen relevant?
Als Unternehmer:in wurde euch eine Vielzahl an Pflichten durch den Gesetzgeber übertragen, die unter anderem den Arbeitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz sowie weitere Themengebiete umfasst. Dabei müsst ihr zum einen die Einhaltung der Vorschriften zum anderen die Umsetzung der behördlichen Auflagen sicherstellen. Betriebsbeauftragte sind für die Eigenüberwachung in eurem Unternehmen zuständig. Durch sie werden spezielle Aufgaben, Rechte und Pflichten in eurem Unternehmen umgesetzt.
Wer bestellt eine:n Betriebsbeauftragte:n?
Ihr als Arbeitgeber:innen oder Unternehmer:innen seid dafür verantwortlich, die gesetzlich geforderten Beauftragten für euren Betrieb zu bestellen. Durch den Einsatz von Beauftragten seid ihr als Arbeitgeber:innen jedoch nicht von der Pflicht entbunden, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu verantworten – einschließlich eventuell erteilter Nebenbestimmungen und Auflagen.
Was sind eure Pflichten als Arbeitgeber:innen?
Als Maßnahme zur Umsetzung von Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz, seid ihr als Arbeitgeber:innen verpflichtet, euch an gewisse Vorschriften zu halten. Es greift bei den Grundsätzen der Prävention die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1. In § 13 wird unter anderem festgehalten, dass ihr als Unternehmer:innen eine fachkundige Person schriftlich beauftragen dürft, die jeweiligen Aufgaben in eigener Verantwortung umzusetzen und wahrzunehmen. Aber welche weiteren Schritte sind für euch zu beachten?
- Überprüfung der Zuverlässigkeit und Fachkunde
Bevor Beauftragte bestellt werden, solltet ihr euch als Arbeitgeber:in überlegen, ob die Personen das Fachwissen und die Sorgfalt besitzen, ihnen obliegende Aufgaben sachgerecht durchzuführen. - Schriftliche Ausfertigung der Beauftragung
Die Beauftragung der Betriebsbeauftragten erfolgt schriftlich. Auf der Ausfertigung müssen der Verantwortungsbereich und die Befugnisse festgelegt werden und sie ist von den Beauftragten zu unterzeichnen. Im Zweifel könnt ihr so als Unternehmer:innen beweisen, dass die Aufgaben übertragen und der oder die Betriebsbeauftragte ordnungsgemäß bestellt ist. Außerdem wird eine schriftliche Ausfertigung auch an die Beauftragten ausgehändigt. - Meldung an die zuständige Behörde
Nach Bestellung des Fachpersonals ist auch eine Meldung an die zuständige Behörde verpflichtend und gegebenenfalls auch an den Betriebsrat oder den Personalrat. - Hilfsmittel bereitstellen
Als Unternehmer:in seid ihr ebenfalls dafür verantwortlich, dass der jeweilige Betriebsbeauftragte alle nötigen personellen, technischen und finanziellen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt bekommt. Ebenfalls wichtig ist die Unterstützung bei seinen Aufgaben.
Mit der Pflichtenübertragung an einen Betriebsbeauftragten werdet ihr als Unternehmer:in jedoch nicht von allen Pflichten befreit. Ihr seid weiterhin verantwortlich für die Aufsicht und Kontrolle und sorgt dafür, dass alle übertragenen Pflichten auch wirklich umgesetzt werden. Ihr habt zumindest stichprobenartig zu überprüfen oder prüfen zu lassen, ob die Aufgaben hinsichtlich der Vorschriften erfüllt werden. Halten wir also fest: Die oberste Aufsichts-, Kontroll- und Auswahlverpflichtung bleibt bei euch als Arbeitgeber:in und ist nicht übertragbar.
Welche Qualifikationen sind im Beauftragtenwesen notwendig?
Bei den Qualifikationen im Beauftragtenwesen wird in Fach- und Sachkunde unterschieden. Als Fachkraft beziehungsweise fachkundig gilt eine Person, die zur Ausübung einer bestimmten Aufgabe oder Tätigkeit über notwendige Fachkenntnisse verfügt. Fachkenntnisse können zum Beispiel sein:
- Berufserfahrung,
- Berufsausbildung,
- Berufliche Tätigkeiten oder
- Spezifische Fortbildungsmaßnahmen
Sachkundig ist ein:e Beauftragte:r wiederum, wenn er oder sie seine bestehenden Fachkenntnisse durch eine Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. Betriebsbeauftragte sind dann jedoch dazu verpflichtet, in regelmäßigen Auffrischungsschulungen (meistens alle 2 Jahre) die Sachkunde aufrecht zu erhalten. Als Arbeitgeber:in seid ihr dafür verantwortlich, dass die Qualifikationsnachweise stets eingereicht und nachgewiesen werden.
Was für Betriebsbeauftragte gibt es und welche sind für euch Pflicht?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erteilt Arbeitgeber:innen die Pflicht, die Einhaltung von jeweiligen branchenabhängigen Vorschriften und behördlichen Auflagen sicherzustellen. Ob und welche Betriebsbeauftragte bestellt werden müssen, ergibt sich aus dem jeweiligen Tätigkeitsbereich, der Betriebsgröße und der Verwendung von Anlagen und Maschinen. Bei der Prüfung müsst ihr die individuellen Gegebenheiten beachten, damit ihr auf der sicheren Seite seid. Ein erster Schritt ist eine Gefährdungsbeurteilung in eurem Unternehmen durchzuführen.
Doch was sind die wichtigsten Betriebsbeauftragten? Hier ist ein Überblick:
Betriebsarzt oder Betriebsärztin – Unterstützung in medizinischen Themen
Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin berät und unterstützt euch als Arbeitgeber:innen in allen arbeitsmedizinischen Fragen und führt betriebliche Untersuchungen durch. Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) seid ihr schon ab einem einzigen Arbeitnehmenden verpflichtet, einen Betriebsarzt beziehungsweise eine Betriebsärztin einzustellen oder zu ernennen. Durch diese Betriebsbeauftragte soll jede mögliche Gefahr bei der Arbeit und am Arbeitsplatz ausgeschlossen werden. Mehr zum Thema Betriebsärzte könnt ihr in diesem Beitrag nachlesen.
Die Arbeitssicherheit Sofort kümmert sich für euch um die Bestellung eines Betriebsarztes oder Betriebsärztin, informiert euch gerne über unser Angebot!
Pflicht:
- Ja, ab einem Mitarbeitenden
Aufgaben:
- Gesundheitsvorsorge
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen
- Beratung und Unterstützung
Gesetzesverordnungen:
- ArbSchG
- ASiG
Fachkraft für Arbeitssicherheit – Experten für Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Sicherheitsfachkraft, oder kurz auch Sifa genannt, ist dafür verantwortlich, gemeinsam mit euch den Arbeitsplatz sicher zu gestalten, um die Gesundheit eurer Beschäftigten im Betrieb zu gewährleisten. Ihr seid sowohl durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie durch die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) dazu verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Dabei gibt es keine Mindestanzahl an Mitarbeitenden, die Regelung gilt ab einem Angestellten.
Allerdings konkretisiert die DGUV Vorschrift 2 den Umfang der Betreuung durch individuelle Feststellungen. Mehr über das Thema Fachkraft für Arbeitssicherheit könnt ihr in diesem Beitrag lesen.
Wir von der Arbeitssicherheit Sofort unterstützen euch bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Nutzt dafür gerne unser passendes Angebot!
Pflicht:
- Ja, ab einem Mitarbeitenden
Aufgaben:
- Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Beratung und Unterstützung bei sicherheitsrelevanten Themen
- Durchführung von Schulungen und Unterweisungen von Mitarbeitenden
Gesetzesverordnungen:
- ASiG
- DGUV Vorschrift 2
- ArbSchG
Sicherheitsbeauftragte:r – Schutzmaßnahmen für die Arbeitssicherheit
Habt ihr einen Betrieb mit einer Mitarbeiteranzahl von mehr als 20, dann seid ihr laut § 22 SGB VII dazu verpflichtet, einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Diese Beauftragten sind dafür verantwortlich, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und auf diese hinzuweisen. Außerdem schließt ihr Aufgabenbereich auch die Beobachtung über das Vorhandensein der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen ein.
Gemäß § 11 des ASiG sind Sicherheitsbeauftragte auch Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss (ASA). Die Anzahl der erforderlichen Betriebsbeauftragten legt der jeweilige Unfallversicherungsträger fest. Diese Entscheidung basiert in der Regel auf Faktoren wie der Anzahl der Beschäftigten sowie der zeitlichen, fachlichen und räumlichen Nähe zu potenziellen Gefahrenquellen.
Pflicht:
- Ja, für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden
Aufgaben:
- Unterstützung bei der Unfallverhütung
- Durchführung von Schulungen
- Kontrolle von Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstung
- Teilnahme an Sicherheitsbegehungen
- Förderung des Arbeitsschutzbewusstseins
Gesetzesverordnungen:
- SGB VII
- DGUV Vorschrift 1
- ASiG in Verbindung mit Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG)
Ersthelfer:innen – Schutz im Falle eines Notfalls
Gemäß § 10 des ArbSchG müsst ihr als Arbeitgeber:innen sicherstellen, dass in eurem Betrieb bei einem Notfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Diese Pflicht gilt, sobald sich auf eurem Firmengelände mindestens zwei versicherte Mitarbeiter:innen gleichzeitig aufhalten. Es besteht darüber hinaus gemäß DGUV Vorschrift 1 Dokumentationspflicht über die Erste-Hilfe-Maßnahmen – mehr Informationen findet ihr hier. Für den Einsatz während eines Notfalls seid ihr verpflichtet, eine:n betrieblichen Ersthelfer:in zu bestellen oder eine:n Mitarbeiter:in so zu schulen, dass er oder sie im Notfall Ersthelfer:innen-Aufgaben bewältigen kann. Unabhängig von eurem betrieblichen Tätigkeitsfeld oder eurer Branche muss diese:r qualifizierte Ersthelfer:in vor Ort sein.
Selbstverständlich ist je nach Arbeitsbereich das Unfall- und Verletzungsrisiko unterschiedlich. Im Büro werden weniger Gefahren lauern als auf einer Baustelle. Dadurch gilt dementsprechend auch eine andere Anzahl an Ersthelfer:innen vor Ort. Mehr über das Thema Ersthelfer:innen findet ihr in diesem Beitrag.
Pflicht:
- Ja, ab zwei gleichzeitig anwesenden, versicherten Mitarbeitenden
Aufgaben:
- Sofortige Erste-Hilfe-Leistung bei Un- und Notfällen
- Regelmäßige Teilnahme an Erste-Hilfe-Schulungen
- Verwaltung der Erste-Hilfe-Ausstattung
- Unterstützung und Beratung zu Erster Hilfe
- Förderung des Bewusstseins für Unfallverhütung
Gesetzesverordnungen:
- ArbSchG
- DGUV Vorschrift 1
- Spezifische Unfallverhütungsvorschrift der zuständigen BG
Brandschutzbeauftragte:r – Helfer:innen beim präventiven Brandschutz
In brenzligen Situationen helfen Brandschutzbeauftragte in Unternehmen. Dafür stehen sie als Ansprechpartner:innen für alle Beteiligten im Unternehmen zum Thema Brandschutz zur Verfügung. Nicht alle Unternehmen sind dazu verpflichtet, eine:n Brandschutzbeauftragte:n einzustellen. Ob und wie viele ihr bestellen müsst, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Wenn ihr mehr dazu erfahren wollt, dann findet ihr alle wichtigen Infos in diesem Beitrag.
Pflicht:
- Ja, für Unternehmen mit erhöhter Brandgefahr (z.B. Industriebetriebe, größere Bürokomplexe, Krankenhäuser) oder nach Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung
Aufgaben:
- Entwicklung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten
- Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Schulung und Unterweisung der Mitarbeitenden zum Thema Brandschutz
- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöscheinrichtungen und Notausgängen
- Organisation von Brandschutzübungen
Gesetzesverordnungen:
- Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung
- Arbeitsstättenverordnung Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)
- Anforderungen der zuständigen BG und Brandschutzbehörden
Datenschutzbeauftragte – Schutz von personenbezogenen Daten
Ein:e Datenschutzbeauftragte:r ist in bestimmten Fällen europaweit durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtend zu bestellen. Vorgeschrieben wird das Bestellen, wenn die Haupttätigkeit eures Betriebes aus Verarbeitungsvorgängen besteht, die in ihrem Umfang, der Art und Weise und dem Zweck eine regelmäßige umfangreiche und systematische Beobachtung von personenbezogenen Daten erfordern. Beispielsweise greift dies Geschäftsbereiche wie den Kundenservice, Marketing oder auch den Adresshandel auf.
Darüber hinaus besteht in Deutschland gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für euch als Arbeitgeber:innen, wenn mindestens 20 Mitarbeitende ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Regelung geht über die Anforderungen der DSGVO hinaus und ist eine Besonderheit im deutschen Datenschutzrecht. Mehr über das Thema Datenschutz und Datenschutzunterweisung könnt ihr in diesem Beitrag nachlesen.
Eine freiwillige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist jedoch auch möglich und in vielen Fällen sogar empfehlenswert, damit der Datenschutz in eurem Unternehmen effektiv verwaltet und eingehalten wird.
Pflicht:
- Ja, in Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeiter:innen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten
- Unabhängig von der Mitarbeitendenanzahl besteht ebenfalls Pflicht, sofern besondere Kategorien von personenbezogenen Daten wie beispielsweise Gesundheitsdaten umfangreich verarbeitet werden
Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften
- Durchführung von Schulungen für die Sensibilisierung im Bereich Datenschutz
- Beratung und Unterstützung zu datenschutzrechtlichen Themen
- Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
Gesetzesverordnungen:
- DSGVO
- BDSG
- Spezifische Landesdatenschutzgesetze
Hygieneschutzbeauftragte – Gesundheitsschutz und Prävention
Selbstverständlich ist neben dem Datenschutz auch der Hygieneschutz ein essenzieller Weg, um eure Mitarbeiter:innen zu schützen. Besonders in Bereichen, mit hoher Infektionsgefahr, wie etwa in Krankenhäusern oder auch in Gastronomie und Unternehmen, wo mit Lebensmitteln gearbeitet wird. Hygieneschutzbeauftragte sind nicht verpflichtend, jedoch in jedem Unternehmen einsetzbar. Weitere Informationen zu Hygieneschutzbeauftragten findet ihr hier.
Pflicht:
- Ja, für Einrichtungen des Gesundheitswesens und für Unternehmen in der Lebensmittelherstellung und –verarbeitung nach geltenden branchenspezifischen Vorschriften
- Unabhängig von der Mitarbeitendenanzahl besteht ebenfalls Pflicht, sofern besondere Kategorien von personenbezogenen Daten wie beispielsweise Gesundheitsdaten umfangreich verarbeitet werden
Aufgaben:
- Entwicklung und Überwachung von Hygienekonzepten
- Sicherstellung von Hygienestandards
- Mitarbeitendenschulungen
- Prüfung der Reinigung und Desinfektion von Arbeitsbereichen
- Überwachung der Dokumentation und Meldung von Infektionsrisiken
Gesetzesverordnungen:
- Infektionsgesetz (IfSG)
- Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI)
- Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
- Branchenspezifische Vorgaben der Behörden
Umweltschutz – Wann benötigt ihr einen Umweltbeauftragten?
Euer Unternehmen hat mit Abfall oder Gewässern zu tun? Dann werdet ihr bestimmt schon einmal etwas von einem Umweltbeauftragten gehört haben. Aber seid ihr verpflichtet, einen Umweltbeauftragten zu bestellen? Hier kommt die Antwort.
Die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSDR) verpflichtet Unternehmer:innen dazu, im eigenen Unternehmen für mehr Umwelt- und Naturschutz zu sorgen. Dabei gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht zum Bestellen eines allgemeinen Umweltbeauftragten, je nach Betriebsart gibt es jedoch spezielle Vorgaben zur Bestellung eines bestimmten Betriebsbeauftragten. Ein Beispiel hierfür können Abfallbetriebsbeauftragte oder Gewässerbetriebsbeauftragte sein – das hängt jedoch ganz allein von den jeweiligen betrieblichen Tätigkeiten und der internen Organisation in eurem Unternehmen ab. Näheres zum Thema Umweltbeauftragte könnt ihr in diesem Beitrag nachlesen.
Pflicht:
- Ja, für Betreiber:innen von genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Betriebe in der Abfallwirtschaft gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Unternehmen, die größere Mengen Abwasser ab- und einleiten gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung umweltschutzrechtlicher Vorschriften
- Entwicklung und Implementierung von Umweltschutzmaßnahmen
- Beratung in umweltrelevanten Fragen
- Berichterstellung für Behörden
- Schulung für Mitarbeitende
- Unterstützung bei der Abfallentsorgung
- Emissionsüberwachung
- Gewässerschutz
Gesetzesverordnungen:
- KrWG
- BImSchG
- WHG
- Branchenspezifische Verordnungen wie z.B. Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Im Rahmen des betrieblichen Umweltschutzes können diese entsprechenden Betriebsbeauftragte bestellt und in den jeweiligen Bereichen eingesetzt werden:
- Immissionsschutzbeauftragte:r gemäß § 53 des BlmSchG
- Störfallbeauftragte:r gemäß § 58 des BlmSchG
- Gewässerschutzbeauftragte:r gemäß § 21 des WHG
- Gefahrgutbeauftragte:r gemäß § 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- Strahlenschutzbeauftragte:r gemäß § 30 Abs. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrSchV)
- Abfallbetriebsbeauftragte:r gemäß § 55 Abs. 3 KrWG und Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG)
Energiemanagementbeauftragte – Mehr Effizienz bei der Energienutzung
In Unternehmen, die ihre Energienutzung effizient gestalten und ihren Energieverbrauch nachhaltig reduzieren wollen, spielt ein:e Energiemanagementbeauftragte:r eine zentrale Rolle. Als wichtiger Bestandteil des betrieblichen Energiemanagements ist diese:r Beauftragte:r dafür verantwortlich, Maßnahmen zur Optimierung des Energieeinsatzes zu entwickeln und eine Einhaltung aller relevanten Energiestandards zu gewährleisten. Dabei ist die enge Zusammenarbeit des Energiemanagementbeauftragten mit anderen Umwelt- oder Sicherheitsbeauftragten essenziell, um eine nachhaltige Unternehmensstrategie umzusetzen.
Wenn euer Unternehmen über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (beispielsweise nach ISO 50001) verfügt oder hohe Energiemengen verbraucht, dann ist die Bestellung eines Energiemanagementbeauftragten besonders relevant. Die Bestellung ist zwar freiwillig, kann jedoch im Rahmen von Umwelt- oder Energiemanagementzertifizierungen verpflichtend sein und kann Vorteile wie eine steuerliche Entlastung oder die Erfüllung gesetzlicher Energieaudits vorweisen. Mehr dazu findet ihr in diesem Beitrag.
Pflicht:
- Es gibt keine gesetzliche Pflicht, kann für Unternehmen jedoch für bestimmte Zertifizierungen oder Steuervergünstigungen erforderlich sein
Aufgaben:
- Analyse und Überwachung des Energieverbrauchs im Unternehmen
- Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung
- Beratung in Energiefragen
- Regelmäßige Berichterstattung zur Energieeffizienz
- Durchführung von Mitarbeiterschulungen zur Sensibilisierung für einen effizienten Umgang mit Energie
- Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten Energiestandards und –richtlinien
- Vorbereitung und Begleitung von Energieaudits
Gesetzesverordnungen:
- ISO 50001 (Energiemanagementsystem)
- Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
- Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Weitere nationale und europäische Vorschriften im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz
Qualitätsmanagementbeauftragte – Für ein gutes Qualitätsmanagement
Als Beauftragte der obersten Leitung, bilden Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) ein Bindeglied zwischen allen Abteilungen und Prozessen. Sie unterstehen meist direkt den Führungskräften und überwachen das gesamte Qualitätsmanagement-System (QMS) im Unternehmen. Die Richtlinien für das Qualitätsmanagement setzt dabei die ISO 9001. Mehr über Qualitätsmanagementbeauftragte und zu den Richtlinien könnt ihr in diesem Beitrag nachlesen.
Pflicht:
- Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein QMB wird jedoch erforderlich, wenn eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder andere Qualitätsstandards angestrebt werden
Aufgaben:
- Entwicklung
- Umsetzung und Überwachung des QMS
- Sicherstellung von Qualitätsrichtlinien und –normen
- Durchführung interner Audits
- Prozessanalyse
- Dokumentation
- Unterstützung bei Qualitätsstrategien und -zielen
Gesetzesverordnungen:
- Orientierung an internationalen Standards wie ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
- Branchenspezifische Vorgaben wie z.B. ISO 13485 (Medizinprodukte)
Einige Beauftragte sind nur für bestimmte Bereiche und Branchen vorgeschrieben – zum Beispiel für Behörden, Bund- oder Länderverwaltung. Ein Beispiel dafür ist das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), welches für Bundesgerichte, Verwaltungsstellen sowie alle weiteren Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts des Bundes die Bestellung eines Gleichstellungsbeauftragten vorsieht. Es ist dir aber auch möglich Beauftragte einzusetzen, deren Bestellung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Gleichstellungsbeauftragte – Mehr Chancengleichheit im Unternehmen
Gleichstellungsbeauftragte werden, wie ihr Name bereits verrät, dafür eingesetzt zu Themen und Angelegenheiten wie die Gleichstellung von Frau und Mann oder auch zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu beraten. Diese Beratung erfolgt zum Beispiel im Rahmen von Sprechstunden während der Arbeitszeit. Eine enge Zusammenarbeit mit Bereichen wie Personalverwaltung, Personalentwicklung und Organisation ist hier essenziell.
Gesetzlich vorgeschrieben sind Gleichstellungsbeauftragte in bestimmten Unternehmen des öffentlichen Sektors auf Landes- und Bundesebene, wie Verkehrsunternehmen, Versorgungsunternehmen oder auch Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gemäß §19 des BGleiG (Bundesgleichstellungsgesetz) und durch das Landesgleichstellungsgesetz. Mehr über die Gleichstellungsbeauftragten erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Pflicht:
- Nur in öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen sind Gleichstellungsbeauftragte gesetzlich verpflichtend, eine freiwillige Bestellung ist jedoch auch möglich
Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung von Gleichstellungsvorschriften und Antidiskriminierungsrichtlinien
- Beratung der Unternehmensleitung in Gleichstellungsfragen
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit
- Unterstützung bei der Einstellung
- Förderung und beruflichen Entwicklung unterrepräsentierter Gruppen
- Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsprogrammen für Mitarbeitende
- Anlaufstelle für Mitarbeitende bei Fragen oder Anliegen zu Gleichstellungs- und Diskriminierungsthemen
Gesetzesverordnungen:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Landesgleichstellungsgesetze
- BGleiG
- Europäische Richtlinien zur Chancengleichheit und Antidiskriminierung
Unkompliziert und problemlos Betriebsbeauftragte bestellen mit der Arbeitssicherheit Sofort
Wie ihr sehen könnt, bedeutet Arbeitssicherheit unter anderem auch das Einhalten von gesetzlichen Richtlinien und Vorgaben. Die Gesundheit und der Schutz eurer Mitarbeiter:innen ist maßgeblich für euren Unternehmenserfolg. Ob und wie viele Betriebsbeauftragte ihr für euren Betrieb benötigt, entscheiden die organisatorischen und internen Abläufe im Unternehmen.
Die Arbeitssicherheit Sofort unterstützt euch bei der Bestellung von den gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, sodass ihr rechtlich perfekt abgesichert seid. Außerdem erstellen wir Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen, um den Arbeitsschutz für eure Beschäftigten zu gewährleisten. Bei Themen rund um Arbeitssicherheit, bietet euch die Arbeitssicherheit Sofort Unterstützung und passende Angebote.
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