Elektrosicherheit im Unternehmen Eure Pflicht: Die DGUV V3 Prüfung Autor: Tanja Tach

Anhand der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen geprüft. Dabei müssen elektrotechnische Regelungen eingehalten werden sowie das DGUV V3 Prüfprotokoll beachtet werden. Welche Inhalte in der DGUV Vorschrift 3 beschrieben werden, was ihr bei der Prüfung beachten müsst und welche Prüffristen eingehalten werden sollten, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Themen in diesem Beitrag

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Was beinhaltet die DGUV Vorschrift 3?

Es handelt sich bei der DGUV Vorschrift 3 um eine Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Diese gilt auch für nichtelektronische Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Arbeitgebende sind dafür zuständig, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder zumindest unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft eingerichtet, geändert und instand gehalten werden. Dazu gehört auch die Beachtung von elektrotechnischen Regeln.

Sobald ein Mangel bei einer elektrischen Anlage oder einem Betriebsmittel festgestellt wird, sind Unternehmer:innen dazu verpflichtet, diese unverzüglich zu beheben. Wenn von den Mängeln eine Gefahr für die Mitarbeiter:innen ausgeht, muss zudem dafür gesorgt werden, dass die elektrische Anlage oder das Betriebsmittel in dieser Zeit nicht verwendet wird.

Seit wann ist die DGUV Vorschrift 3 rechtsgültig?

Die Abkürzung DGUV steht für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Von dieser Versicherung gehen einige Unfallversicherungsvorschriften aus, die durch europäische Rahmenrichtlinien festgelegt wurden. Darauf gründet auch das geltende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Der Grundsatz dieser Vorschriften ist immer die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Die DGUV Vorschrift 3 wurde bereits am 01. April 1979 beschlossen und trat mit der Bezeichnung VGB 4 und BGV A3 in Kraft. Die Umbenennung von der BGV A3 in die neu herausgegebene DGUV Vorschrift 3 hatte jedoch keinen Einfluss auf den Inhalt. Ursache für die Änderung war die Vereinigung der Verbände Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften.

Eine Elektrofachkraft kann auch extern bestellt werden. © Shutterstock, Africa Studio
Die Elektrofachkraft kann euch bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 3 unterstützen. © Shutterstock, Africa Studio

Wer muss sich nach der DGUV Vorschrift 3 prüfen lassen?

In jedem Betrieb, der über elektrische Anlagen und Betriebsmittel verfügt, muss eine DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden. Als Unternehmer:innen seid ihr nach dem Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eure Mitarbeiter:innen zu schützen, indem ihr die Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennt und Maßnahmen zur Beseitigung ergreift. Dazu gehört gleichermaßen das Sicherstellen der Elektrosicherheit im Betrieb. Diese wird zum einen durch die DGUV V3 Prüfung und zum anderen durch die Bestimmung von fachlich ausgebildeten Elektrofachkräften sichergestellt.

Wer darf die DGUV Vorschrift 3 Prüfung durchführen?

Die Prüfung zur DGUV Vorschrift 3 wird grundsätzlich von einer Elektrofachkraft durchgeführt oder zumindest unter Anleitung einer Elektrofachkraft ausgeführt. Entweder kann einer eurer Mitarbeiter:innen dafür ausgebildet und zertifiziert werden oder ihr beauftragt eine externe Elektrofachkraft. Diese übernehmen die Erstinstallation, die regelmäßige Wartung sowie die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Wer die Prüfung letztendlich durchführt, muss einen Nachweis darüber erbringen können, dass die Person dafür befugt ist.

Was ist eine Elektrofachkraft?

Eine Elektrofachkraft ist die Person, die elektrotechnische Arbeiten ausführt, plant sowie überprüft. Im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift muss eine Elektrofachkraft anhand ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen die Gefahren der zu überprüfenden Betriebsmittel und Anlagen erkennen können. Diesen Posten kann jeder Mitarbeitende übernehmen, solange sie die entsprechenden theoretischen und praktischen Schulungen belegen. Nur dadurch erlangen sie die benötigten Fachkenntnisse und Zertifizierungen.

Selbst das Wechseln einer Glühbirne kann Gefahren mit sich bringen. © Shutterstock, Parilov
Bei elektrischen Geräten handelt es sich nicht nur um Maschinen, auch Leuchten und Laptops gehören dazu. © Shutterstock, Parilov

Was muss nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

In der DGUV Vorschrift 3 werden alle betrieblichen elektrischen Anlagen und Geräte geprüft. Es wird dabei unterschieden zwischen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln, stationären elektrischen Anlagen und nichtstationären elektrischen Anlagen.

Wie werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel definiert?

Im Sinne der DGUV Vorschrift 3 sind elektrische Betriebsmittel alle Geräte, die in einer Weise elektrische Energie einsetzen. Die elektrische Energie kann dabei durch die Geräte und Anlagen zum:

  • Erzeugen,
  • Weiterleiten,
  • Verteilen,
  • Speichern,
  • Messen,
  • Umsetzen,
  • Verbrauchen genutzt werden.

Dazu gehören auch die Schutz- und Hilfsmittel der elektrischen Betriebsmittel, soweit diese hinsichtlich der elektrischen Sicherheit benötigt werden. Die elektrischen Anlagen werden durch einen Zusammenschluss verschiedener elektrischer Betriebsmittel gebildet. Zu diesen Betriebsmitteln einer elektrischen Anlage zählen zum Beispiel Leitungen, Steckdosen, Leuchten, Sicherungskästen oder andere funktionelle elektrische Elemente und Schutzeinrichtungen.

Worin liegt der Unterschied zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln?

Die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel sind Geräte, die ohne Tragevorrichtungen zum Transport an einem Ort fest montiert wurden. Dazu zählen auch schwer bewegliche Betriebsmittel mit elektrischer Funktion, die am Einsatzort aufgestellt wurden. Beispiele für ortsfeste Betriebsmittel sind Wandsteckdosen, Klimaanlagen, Beleuchtungsanlagen oder Boiler. Sobald ein Betrieb fest installierte Elektroanlagen verwendet, spricht man von stationären Anlagen.

Ortsveränderliche Betriebsmittel können, wie der Name schon sagt, ihren Standort verändern. Durch den standortunabhängigen Charakter lassen sie sich ohne großen Aufwand an verschiedenen Orten benutzen. Nach der Inanspruchnahme lassen sie sich wieder abbauen und transportieren, wodurch sie als nichtstationäre Elemente gelten. Diese findet man vor allem an Baustellen wieder. Zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln zählen zum Beispiel elektrische Handwerkzeuge, Laptops, Monitore und Tischlampen.

Mit der DGUV V3 Prüfung sichert ihr euch rechtlich ab. © Shutterstock, Tong_stocker
Bei der DGUV V3 Prüfung geht es um das Sichten, Messen und Prüfen der Anlagen und Betriebsmittel. © Shutterstock, Tong_stocker

Wie läuft die DGUV V3 Prüfung ab?

Bei der DGUV V3 Prüfung wird zwischen drei verschiedenen Stufen unterschieden. Dabei geht es um die Sichtung, die Funktion und die Messung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.

  • Die Sichtprüfung:
    Bei der Sichtprüfung wird der Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel von außen bewertet. Es wird eine Einschätzung des Wartungszustandes und der äußeren Beschädigungen vorgenommen sowie erste Mängel beseitigt.
  • Die Messprüfung:
    In der Messprüfung werden elementare Grenz- und Richtwerte gemessen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Überprüfung des Schutzleiterwiderstandes, des Isolationswiderstandes, des Ersatzableitungsstroms, des Berührungsstroms und des Schutzleiter- beziehungsweise Differenzstroms. Dadurch soll die Elektrosicherheit als Ganzes gewährleistet werden.
  • Die Funktionsprüfung:
    Zum Ende wird die Funktionalität der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel geprüft. Dafür werden Situationen untersucht, die eine mögliche Gefährdung der Mitarbeiter:innen darstellen und wie diese geregelt werden können. Ein Beispiel für so eine Situation wäre es, einen Kurzschluss durchzuspielen. In diesem Zuge wird überprüft, ob Schutzschalter oder ähnlich wichtige Elemente der Arbeitssicherheit funktionieren.

Um euch dabei zu unterstützen, euer Unternehmen sicher zu gestalten, haben wir eine Checkliste für die Prüfung ortsfester Anlagen für euch zusammengestellt.

Wie oft muss nach DGUV V3 geprüft werden?

Die Unternehmer:innen müssen für die regelmäßige DGUV V3 Prüfung ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sorgen. Der ordnungsgemäße Zustand der Anlagen muss vor der ersten Inbetriebnahme kontrolliert werden sowie bei Änderungen oder Instandsetzung. Dabei muss die Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft beaufsichtigt oder durchgeführt werden.

Es gibt DGUV V3 Prüffristen, die besagen, dass sich die DGUV V3 Prüfung in bestimmten Zeitabständen wiederholen muss. Diese richten sich anhand der jeweiligen Anlagen und Betriebsmitteln sowie den voraussichtlich entstehenden Mängeln. Bemessen und dokumentiert wird dies in der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung.

Wann muss ein DGUV V3 Prüfprotokoll erstellt werden?

Nach Paragraph 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen die Ergebnisse der Betriebsmittel- und Anlagen-Prüfungen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Durch das DGUV V3 Prüfprotokoll kann im Schadensfall nachgewiesen werden, dass die genutzten Geräte und Anlagen rechtmäßig gesichtet, gemessen und geprüft wurden.

Um ein rechtssicheres DGUV V3 Prüfprotokoll zu erhalten, müsst ihr darauf achten, dass die Dokumentation vollständig und aussagekräftig ist sowie eine eindeutige Identifizierung von Prüfgerät und Prüfergebnis ermöglicht. Dafür sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Datum,
  • Art der Prüfung,
  • Anlagen oder Betriebsmittel, die geprüft wurden,
  • Prüfumfang,
  • Ergebnisse,
  • Bewertung der Mängel,
  • Aussagen zum Weiterbetrieb,
  • Name der Prüfer:in.

Bei diesen Angaben handelt es sich um die allgemein benötigten Inhalte. In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1201 (TRBS) „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ werden diese noch weiter konkretisiert.

Speziell für die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln wurden weitere berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI) 5090 entwickelt. Darin werden weitere Vorgaben für das DGUV V3 Prüfprotokoll genannt, wie zum Beispiel das verwendete Prüfgerät, der Verwendungs- bzw. Einsatzort oder die Prüffrist.

Um gesetzlich abgesichert zu sein, solltet ihr das DGUV V3 Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren.

Die Elektrofachkraft muss die Grundsätze der DGUV V3 kennen. © Shutterstock, guruXOX
Die Umsetzung der DGUV Vorschrift 3 unterliegt elektrotechnischen Regeln. © Shutterstock, guruXOX

Welche Normen unterliegen der Prüfung?

Wie bereits erwähnt, müsst ihr euch bei der DGUV Vorschrift 3 an die elektrotechnischen Regeln im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift halten. Dabei handelt es sich um die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind. Eine elektrotechnische Regel gilt als rechtsgültig, wenn eine wirksame Maßnahme zu ihrer Erfüllung getroffen wird. Ihr besitzt gegenüber den Berufsgenossenschaften eine Nachweispflicht, wenn diese einen Beweis der Wirksamkeit der Maßnahme verlangen.

Die einzelnen Prüfvorschriften für elektrisch betriebene Geräte, Maschinen und Anlagen sind nochmals durch die folgenden DIN-Normen bzw. VDE-Klassifikationen bestimmt:

  • Bürogeräte:
    Die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel mit Schutzkontaktstecker unterliegt der VDE 0701-0702.
  • Maschinen & Elektroinstallationen:
    Der Betrieb von elektrischen Anlagen und elektrischen Gebäudeinstallationen sowie den Betriebsmitteln ist in der DIN VDE 0113 und VDE 0105-100 beschrieben.
  • Medizinische Geräte:
    Ortsveränderliche und ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel werden als sogenannte aktive Medizinprodukte gemäß der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV), nach DIN EN 62353 (VDE 0751) geprüft.
  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen:
    Arbeitsmittel mit Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD/PRCD) müssen durch die DIN VDE 0100-600 und 0105 geregelt werden.
  • Elektrostatische Entladung (ESD):
    Prüfung der elektrostatischen Entladung nach DIN EN61340.
Anhand der Art des Betriebes unterscheiden sich die Kosten der DGUV V3 Prüfung. © Shutterstock, Andrey_Popov
Die Kosten der DGUV V3 Prüfung unterscheiden sich je nach Unternehmen. © Shutterstock, Andrey_Popov

Was kostet eine Prüfung nach DGUV V3?

Es gibt verschiedene Prüfungsunternehmen, die eine Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 durchführen können. Der Preis setzt sich üblicherweise aus der Anzahl der zu kontrollierenden Geräte, den Gegebenheiten und der Art sowie der Entfernung zum Standort des Betriebes zusammen. Die Kosten unterscheiden sich je nach Unternehmen, jedoch liegt der durchschnittliche Preis für handgeführte Elektrowerkzeuge etwa bei 9,50€ und bei sonstigen Elektrowerkzeugen bei 11,40€ pro Stück.

Bei der Erstprüfung kommen zusätzliche Erfassungskosten hinzu. Außerdem fällt ein Pauschalpreis für die Fracht und den Service an. Wenn Mängel gefunden werden, kommen dementsprechend noch Kosten für die Reparatur hinzu.

Ihr solltet vorsichtig bei der Auswahl eines Dienstleisters sein und bei auffällig niedrigen Kosten aufmerksam werden. Dabei kann es sich unter Umständen um eine minderwertige DGUV V3 Prüfung handeln, die letztendlich nicht die rechtlichen Bestimmungen einhält. Im Falle eines Unfalls kann Unternehmer:innen ein verantwortungsloses Handeln vorgeworfen werden, wonach nicht nur rechtliche Konsequenzen folgen, sondern auch die Unfallversicherung nicht mehr greift und hohe Kosten für den Betrieb entstehen.

Die DGUV V3 kann eurem Unternehmen viele Kosten sparen. © Shutterstock, ME Image
Eine Vernachlässigung der Elektrosicherheit im Betrieb kann zu schweren Unfällen führen. © Shutterstock, ME Image

Welche Vorteile hat die DGUV Vorschrift 3?

Der naheliegendste Vorteil der DGUV V3 Prüfung liegt in der Sicherheit der Mitarbeiter:innen. Vor allem im Umgang mit Strom und elektrischen Betriebsmitteln können schwere Betriebsunfälle entstehen. Stromschläge und Verbrennung können im schlimmsten Fall sogar tödliche Folgen haben. Deshalb sollte unbedingt für entsprechenden Schutz am Arbeitsplatz gesorgt werden.

Bei einem schweren Unfall muss außerdem eine gründliche Untersuchung des Arbeitsplatzes durchgeführt werden. Dabei kann es sein, dass die gesamte Produktion oder Tätigkeit zum Stillstand kommen muss. Das führt zu erheblichen Kosten, die in manchen Fällen sogar eine Betriebsschließung zur Folge haben.

Auch die gesetzliche Unfallversicherung wird eine Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen anfordern, um zu ermitteln, ob die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu groß waren und die Unternehmer:innen dafür verantwortlich sind.

Durch die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel können somit Unfälle und Kosten vermieden werden. Außerdem dienen sie als Beweis gegenüber den Versicherungen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt wurden.

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Wir sind euer Ansprechpartner für alle Themen rund um den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit. Die Elektrosicherheit gehört dabei zu einem wichtigen Bereich. Wir unterstützen euch bei der Bestellung einer externen Elektrofachkraft. Oder ihr bedient euch an unserem Angebot an Online-Gefährdungsbeurteilungen.

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Beitragsbild: © Shutterstock, Krasula

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