Arbeitssicherheit im Betrieb Fachkraft für Arbeitssicherheit – Mehr Sicherheit im Team Autor: Gero Appel
Die Arbeitssicherheit in Unternehmen ist ein wichtiger Aspekt jedes Betriebs. Da ihr als Arbeitgebende verpflichtet seid, für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen, benötigt ihr eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese berät euch bei allen Fragen zur Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und zu gerechten Arbeitsbedingungen. Warum ihr diese Betriebsbeauftragten ernennen müsst und wer dafür in Frage kommt, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Themen in diesem Beitrag:
Leistungen Erstklassige Absicherung ab 83,- EUR mtl.
- Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
- Dauerhafte Preisgarantie
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, oder auch kurz Sifa, schafft gemeinsam mit euch als Arbeitgebende ein sicheres und gesundes Umfeld, in dem eure Mitarbeitenden gefahrlos und effizient arbeiten können. Als Arbeitgeber:innen seid ihr dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz eurer Beschäftigten im Betrieb zu gewährleisten. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat daher einige Maßnahmen festgelegt, die ihr als Unternehmer:innen einhalten müsst.
Dazu gehört unter anderem die Gewährleistung gerechter Arbeitsbedingungen, die Verhütung von Arbeitsunfällen und die jährliche Überprüfung der Arbeitsbedingungen durch eine Gefährdungsbeurteilung. Damit diese Richtlinien entsprechend eingehalten werden können, seid ihr zudem verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, die in allen Fragen zur Arbeitssicherheit geschult ist.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) definiert eure Verpflichtung weiter. Demnach müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt werden. Ihnen müssen ebenfalls gewisse Aufgaben der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und der Arbeitsbedingungen übertragen werden.
Mehr über die genauen Anforderungen findet ihr in der Unfallverhütungsvorschrift, der DGUV Vorschrift 2. Hier findet ihr einen ausführlichen Artikel darüber.
Ab wann braucht es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Sowohl das Arbeitssicherheitsgesetz als auch die DGUV Vorschrift schreiben euch vor, eine Sifa schriftlich zu bestellen. Dabei gibt es keine Mindestanzahl an Mitarbeitenden. Selbst bei einem Unternehmen mit nur einem Mitarbeitenden benötigt euer Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Wie stark die Sifa euer Unternehmen betreuen muss, hängt wiederum von der Anzahl der Beschäftigten ab. Eine weitere Variable dafür bilden die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit. Welche in eurem Unternehmen auftreten, erfahrt ihr durch eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung. In diesem Beitrag könnt ihr mehr dazu erfahren.
Wie umfangreich euer Unternehmen betreut wird, konkretisiert die DGUV Vorschrift 2. Durch Differenzierung der Unternehmen fallen feste Betreuungszeiten weg und die nötige sicherheitstechnische Betreuung wird bei jedem Unternehmen individuell festgestellt. Dabei wird hauptsächlich zwischen der Regelbetreuung und der alternativen Betreuung, auch Unternehmermodell genannt, unterschieden:
- Bei mehr als 10 Beschäftigten gilt eine einheitliche Regelbetreuung.
- Bei 10 oder weniger Beschäftigten findet eine Regelbetreuung, bestehend aus Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung statt.
- Bei maximal 50 Beschäftigten darf zwischen der Regelbetreuung und der bedarfsorientierten alternativen Betreuungsform (Unternehmermodell) gewählt werden.
Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die erste und wichtigste Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Beratung des Arbeitgebenden und der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen. Genau wie Betriebsärzt:innen darf die Sifa jeden im Betrieb beraten: Von euch als Arbeitgeber:innen, über die Vorgesetzten bis zu den einzelnen Beschäftigten.
Die Hauptaufgabe der Sifa ist es, jeden Arbeitsplatz im Betrieb zur sicheren und optimalen Umgebung für alle Beschäftigten zu machen. Um also festzustellen, wann und wo die Sifa beratend und unterstützend tätig werden soll, empfiehlt es sich, die Sifa in alle Arbeitsprozesse in eurem Unternehmen mit einzubinden und sie bestmöglich in den Betrieb zu integrieren. In welchen Bereichen die Fachkraft für Arbeitssicherheit genau beratend tätig werden sollte, beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz:
Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
Dabei geht es in erster Linie um die Arbeitsstätte, spezifisch das Betriebsgelände, Gebäude, Betriebsräume, Verkehrswege, Pausenräume, Sanitärräume und Sanitätsräume. Um Fehler oder potenzielle Gefahren rechtzeitig festzustellen, ist es empfehlenswert, die Sifa bereits in der Planungsphase vollständig einzubeziehen.
Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und Einführung von Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffen
Werden neue Arbeitsmittel angeschafft oder Arbeitsverfahren geändert, sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit ebenfalls zu Beginn Teil des Prozesses sein. Sie kennt sich am Besten mit der Arbeitssicherheit aus und kann professionell prüfen, ob eine neue Unterweisung der Beschäftigten notwendig ist.
Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
Körperschutzmittel, auch PSA oder persönliche Schutzausrüstung, jeglicher Art dienen dem Schutz vor Gefahren, das umfasst z. B. Arbeitsschutzkleidung, Atemgeräte, Hautschutzsalben oder Gehörschutzmittel. Die Sifa überprüft dabei folgende Aspekte:
- technische Eignung,
- Einverständnis mit Beschäftigten,
- Erprobung in der Praxis,
- Nutzungsbedingungen oder anfallende Sicherheitsunterweisungen.
Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und Ergonomie
Jegliche Arbeit muss an den Menschen angepasst werden. Für diese Anpassungen wird zwischen Verhältnis- und Verhaltensprävention unterschieden:
Die Verhältnisprävention beschäftigt sich mit der Arbeitsumgebung. Betroffen davon ist die Eignung der Räumlichkeiten, die Verwendung entsprechender Arbeitsmittel und die allgemeine Sicherheit der Arbeitsstoffe und Arbeitsabläufe.
Bei der Verhaltensprävention geht es um die Beschäftigten in eurem Unternehmen. Dabei geht es besonders um eine ausreichende Unterweisung der Mitarbeitenden oder die medizinische Beratung durch Betriebsärzt:innen. Auch die Frage nach dem Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen oder der Motivation für sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten kommen hier auf.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Der wichtigste Punkt zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Sifa kann euch als Arbeitgebende bei dieser Aufgabe unterstützen, die Gefährdungsbeurteilung zu planen, durchzuführen, zu dokumentieren und anschließend anfallende Maßnahmen einzuleiten, sie auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel
Hierbei hat die Sifa einen selbstständigen Prüfauftrag. Dabei geht es vorrangig um eine Überprüfung des Technikstands der Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel und die Sicherheitsüberprüfung selbiger.
Ein wichtiger Teil dieser Überprüfungen findet durch sogenannte Betriebsbegehungen statt. Dabei festgestellte Mängel werden euch als Arbeitgebende gemeldet. Zusätzlich erhaltet ihr auch direkt einen Lösungsvorschlag der Sifa zum aufgefallenen Mangel. Am Besten begleitet ihr die Sifa bei der Betriebsbegehung persönlich.
Prüfung des Informationsstands der Beschäftigten
Die Sifa ist zwar nicht weisungsberechtigt – das seid nur ihr als Unternehmer:innen – sie ist aber belehrend tätig. Sie ist aber meistens bei Unterweisungen als fachliche Kompetenz anwesend und hat verschiedene Lehr- und Präsentationsmethoden in ihrer Ausbildung kennengelernt. Dementsprechend sollte sich jede Sifa dafür einsetzen, dass alle Mitarbeitenden im Betrieb auf demselben Informationsstand sind und ausreichend über die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterrichtet sind.
Unfalluntersuchungen und Berichterstellung
Bei einem Arbeitsunfall hat die Sifa die Ursache zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen, auszuwerten und euch als Arbeitgebenden Maßnahmen zur künftigen Prävention vorzuschlagen. Auch bei Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Erkranken kann diese Prozedur notwendig sein.
Grundsätzlich ergibt sich aus § 5 der DGUV Vorschrift 2 die Verpflichtung, die übertragenen Aufgaben und Untersuchungen regelmäßig schriftlich zu berichten. Diese Berichte sollten nach den einzelnen Aufgabenbereichen strukturiert werden und jährlich mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin ausgefüllt werden.
Wann ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sonst noch vonnöten?
Zusätzlich zur verpflichtenden Regelbetreuung durch die Sifa kann es immer wieder vorkommen, dass aufgrund eines spezifischen Ereignisses eine weitere, anlassbezogene Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig wird. Hier noch einmal eine Zusammenfassung der Aufgaben der Sifa, um einige spezifische Fälle ergänzt:
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe,
- Planung, Errichtung oder Änderung von Betriebsanlagen,
- Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Arbeitsmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial,
- Untersuchung von Unfällen oder Berufskrankheiten,
- Beratung der Mitarbeitenden über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren,
- Erstellung von Evakuierungs- und Notfallplänen,
- grundlegende Umgestaltungen von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen.
Wer kann Fachkraft für Arbeitssicherheit werden?
Nicht jeder Mitarbeitende darf beliebig zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ernannt werden. Um diesem höhergestellten Posten gebürtig zu sein, bedarf es einiger Grundvoraussetzungen. Das Arbeitssicherheitsgesetz legt deswegen folgende Voraussetzungen fest, von der mindestens eine erfüllt sein muss, um Sifa werden zu können:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Ingenieur:in in beliebiger Fachrichtung,
- einen Abschluss als Sicherheitstechniker:in,
- einen abgeschlossenen Meistertitel.
Erfüllen Mitarbeiter:innen in eurem Betrieb eine dieser Anforderungen, besteht für sie die Möglichkeit, sich zur Sifa weiterbilden zu lassen. Die DGUV Vorschrift 2 spezifiziert die Fachkraft für Arbeitssicherheit Ausbildung aus dem Arbeitssicherheitsgesetz genauer:
Die Anforderungen für Sicherheitsingenieur:innen
Sie sind berechtigt, die Berufsbezeichnung Ingenieur:in zu führen oder sind im Besitz eines Bachelors oder Masters der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften und haben danach mindestens zwei Jahre lang den Beruf in der Praxis ausgeübt. Zudem haben sie einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang abgeschlossen, sind aufgrund ihrer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung berechtigt, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und verfügen über mindestens ein Jahr Praxiserfahrung. Sind diese Umstände gegeben, ist kein weiterer Ausbildungslehrgang erforderlich.
Die Anforderungen für Sicherheitstechniker:innen
Sie haben die Prüfung als staatlich anerkannte Techniker:innen erfolgreich bestanden und mindestens zwei Jahre Praxis in dem Beruf gesammelt. Zudem haben sie einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang abgeschlossen.
Auch nicht staatlich anerkannte Techniker:innen, die aber mindestens vier Jahre Berufserfahrung und den erforderlichen Ausbildungslehrgang absolviert haben, dürfen außerhalb der Norm als Sicherheitsfachkraft tätig werden.
Die Anforderungen für Sicherheitsmeister:innen
Sicherheitsmeister:innen haben ganz ähnliche Anforderungen wie die Techniker:innen. Sie müssen ihre Meisterprüfung bestanden haben und ebenfalls über mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung verfügen. Auch sie müssen einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang absolvieren.
Zudem dürfen auch nicht staatlich anerkannte Meister:innen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung und dem erforderlichen Ausbildungslehrgang als Sicherheitsfachkraft tätig werden.
Wie sieht eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit aus?
Gemäß der DGUV Vorschrift 2 dürfen lediglich anerkannte Sicherheitsingenieur:innen mit Bachelor oder Master und entsprechender Berufserfahrung direkt zur Sifa ernannt werden. Diese Personen weisen bereits alle notwendigen Qualifikationen vor. Alle anderen, auch Techniker:innen und Meister:innen, müssen einen weiterführenden Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit absolvieren und bestehen.
Der Ausbildungslehrgang baut auf drei Bausteinen auf:
- Seminarphasen in den Bildungsstätten,
- selbstorganisiertes Lernen im Betrieb,
- mehrere Praktikumsblöcke im Betrieb.
Die Reihenfolge der Ausbildungselemente ist von der Konzeption fest vorgegeben. Alle Teilnehmer:innen durchlaufen die Ausbildung nach einem festen Terminplan. Dadurch werden der angestrebte gemeinsame Kompetenzerwerb und die Vernetzung der Teilnehmer:innen erreicht. Die gesamte Ausbildung sollte innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden. Die Seminarabfolge wird für gewöhnlich so gestaltet, dass die Ausbildung innerhalb von zwei Jahren absolviert werden kann.
Je nach Bildungsstätte und Gesamtlaufzeit kommen dabei unterschiedlich hohe Kosten zustande. Abhängig von der Berufsgenossenschaft werden die Kosten für Seminarteilnahme, Unterbringungskosten sowie Verpflegungs- und Fahrtkosten übernommen. Ihr als Arbeitgebende tragt während des Ausbildungslehrgang lediglich die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Dauer des Lehrgangs.
Das Ziel des Ausbildungslehrgangs ist eine Fachkraft, die durch die erworbenen Kompetenzen reflektiert und handlungsorientiert für die Arbeitssicherheit in eurem Unternehmen sorgen kann.
Die Lehrgänge werden dabei nach der DGUV Information 251-001 „Die Fachkraft für Arbeitssicherheit – Zeitgemäßer Arbeitsschutz“ durchgeführt. Für gewöhnlich werden die Lehrgangsangebote von staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Stellen durchgeführt. Ausbildungslehrgänge, die bei freien Bildungsträgern angeboten werden, müssen erst staatlich oder von Unfallversicherungsträgern überprüft und akzeptiert werden. Diese Überprüfung fällt in die Zuständigkeit der obersten Arbeitsschutzbehörden des jeweiligen Bundeslands.
Wie hoch ist das Gehalt einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Das Gehalt einer Sifa hängt von mehreren Faktoren ab. Dabei relevant sind Aus- und Weiterbildungen, Berufserfahrung oder die Anforderungen im jeweiligen Betrieb. Entlohnt euer Unternehmen tarifgebunden, richtet sie die Höhe nach den tarifvertraglichen Vereinbarungen. Meistens bewegt sich das jährliche Bruttogehalt nach abgeschlossenem Ausbildungslehrgang zwischen 45.000 und 60.000 Euro Brutto.
Was unterscheidet die Fachkraft für Arbeitssicherheit von einem Sicherheitsbeauftragten?
Gemäß § 22 SGB VII seid ihr als Unternehmer:innen verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, sollte euer Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter:innen beschäftigen. Sicherheitsbeauftragte stehen euch als Arbeitgebende helfend bei der Durchführung von Maßnahmen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zur Seite.
Aufgrund des überschneidenden Tätigkeitsfeldes könnte man den Sicherheitsbeauftragten durchaus mit der Sifa verwechseln. Sicherheitsbeauftragte sind im Gegensatz zur Sifa aber lediglich ehrenamtlich tätig. Sie haben keine entsprechende Ausbildung absolviert und sind daher eine wertvolle Unterstützung für die Sifa, können sie aber nicht ersetzen.
Wie finde ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Als Unternehmer:innen seid ihr auf engagierte und motivierte Mitarbeiter:innen angewiesen. Diese Mitarbeitenden sind darauf angewiesen, dass ihr als Arbeitgebende eure Pflichten erfüllt und ihnen einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz bereitstellt.
Zur Gewährleistung dessen gehört bereits ab einem Beschäftigten die schriftliche Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die euch bei vielen Fragen und Maßnahmen zum Arbeitsschutz beratend unterstützt. Auch bei der wichtigen Gefährdungsbeurteilung, die ihr als Arbeitgebende durchzuführen habt, ist die Sifa entsprechend geschult und sorgt für einen vorschriftsmäßigen Ablauf.
Die Arbeitssicherheit Sofort unterstützt euch gerne bei der Einhaltung aller gesetzlichen Forderungen. Dafür erhaltet ihr nicht nur eine Multi-User-Lizenz zu unserer Online-Plattform SMART CAMPUS, auf der ihr viele notwendige Unterweisungen sogar online durchführen könnt. Wir stellen euch zusätzlich eure vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten. Das umfasst sowohl Betriebsärzt:innen, als auch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Wir freuen uns auf eure Anfrage!
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