Unfallschutz Fuhrpark Fuhrpark-Management: Wie könnt ihr einen effektiven Arbeitsschutz gewährleisten?

In diesem Beitrag erfahrt ihr, warum umfassender Arbeitsschutz im Fuhrpark entscheidend für die Sicherheit eurer Mitarbeiter:innen ist und wie ihr rechtlichen Anforderungen gerecht werdet. Wir stellen euch die wichtigsten Richtlinien vor und gehen auf effektive Präventionsmaßnahmen ein, die ihr zum Schutz eurer Mitarbeiter:innen ergreifen könnt.

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Warum ist Arbeitsschutz im Fuhrpark so wichtig?

Arbeitsschutz im Fuhrpark ist notwendig da er nicht nur die Sicherheit und Gesundheit eurer Mitarbeiter:innen gewährleistet, sondern auch zur Effizienz und Produktivität des Unternehmens beiträgt. Der Fuhrpark umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, die mit Gefahren verbunden sein können, wie den Umgang mit schweren Fahrzeugen, Wartungsarbeiten und das Handling von Gefahrstoffen.

Ein effektives Arbeitsschutzkonzept minimiert das Risiko von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen, indem es klare Richtlinien für den sicheren Umgang mit Fahrzeugen und Ausrüstung vorgibt, Schulungen zu sicherem Fahrverhalten anbietet und ergonomische Arbeitsplätze schafft. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung von Ausfallzeiten, sondern stärkt auch das Wohlbefinden der Mitarbeitenden und fördert eine positive Unternehmenskultur.

Darüber hinaus hilft der Arbeitsschutz, gesetzliche Vorschriften einzuhalten und schützt das Unternehmen vor Haftungsansprüchen und Reputationsverlust. In einer Branche, in der Zeitdruck und Effizienz eine große Rolle spielen, ist der Arbeitsschutz im Fuhrpark somit ein unverzichtbarer Bestandteil eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensmanagements.

Nicht nur das Arbeitsschutzgesetz ist für das Fuhrpark-Management relevant. © Adobe Stock, chaylek
Neben dem Arbeitsschutzgesetz sind weitere Gesetze für das Fuhrpark-Management relevant. © Adobe Stock, chaylek

Welche Gesetze sind für den Arbeitsschutz im Fuhrpark relevant?

Es gibt nicht den einen Gesetzestext, der alle Regelungen zum Arbeitsschutz in sich vereint. Stattdessen sind die einschlägigen Bestimmungen über verschiedene Bereiche der Gesetzestexte verteilt. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt zwar grundsätzliche Regelungen für den sicheren und gesundheitsschonenden Betrieb eines Unternehmens vor, jedoch bleiben einzelne Fragen zum Arbeitsschutz dadurch unbeantwortet. Ergänzend dazu gibt es eine Reihe von Richtlinien, die sich an verschiedenen anderen Stellen in der Gesetzgebung auffinden lassen. Im Kontext der Arbeit im Fuhrpark sind insbesondere folgende Regelwerke von Bedeutung:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG),
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
  • Berufskrankheitenverordnung (BKV),
  • Sozialgesetzbuch VII (SGB VII).

Welche rechtlichen Vorgaben müssen für die Sicherheit am Arbeitsplatz im Bereich des Fuhrparks eingehalten werden?

Fahrerunterweisung nach UVV

Die Unterweisung von Fahrpersonal gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ist ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Arbeitssicherheitsmaßnahmen. Ziel dieser Maßnahme ist es, zu gewährleisten, dass alle Fahrzeugführenden des Betriebs nicht nur über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen, sondern auch eine vertiefte Kenntnis im Umgang mit den betriebseigenen Fahrzeugen aufweisen. Damit wird der Unfallschutz gewährleistet. Diese Anforderung ist im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes verankert. Die regelmäßige Durchführung dieser Unterweisungen in jährlichen Abständen ist in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Das ist außerdem durch die DGUV Vorschrift 1 festgelegt. Auch die DGUV Vorschrift 70 besagt, dass Fahrzeuge zu den Arbeitsmitteln gehören, für die eine Unterweisungspflicht besteht.

UVV-Fahrzeugprüfung

Firmenfahrzeuge unterliegen neben der in der Regel alle zwei Jahre erforderlichen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung auch der Verpflichtung, jährlich eine UVV-Fahrzeugprüfung zu durchlaufen. Während die Hauptuntersuchung die Verkehrstauglichkeit sicherstellt, zielt die UVV-Prüfung darauf ab, die Arbeitssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten. Die rechtliche Grundlage für die Durchführung der Fahrzeugprüfung ist in der DGUV Vorschrift 70 verankert. Detaillierte Informationen und Tipps, wie die UVV-Prüfung für Firmenwagen effizient und unkompliziert organisiert werden kann, werden in einem speziellen Artikel zu diesem jährlichen Ereignis bereitgestellt.

Ihr seid dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob die Fahrer:innen einen Führerschein besitzen. © Adobe Stock, Peter Maszlen
Ihr seid dazu verpflichtet, den Führerschein der Fahrer:innen zu überprüfen. © Adobe Stock, Peter Maszlen

Führerscheinkontrollen

Die Verpflichtung zur Überprüfung des Führerscheins ergibt sich unmittelbar aus den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes. Es sind jedoch nicht nur die Fahrer:innen, die ohne gültige Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug fahren, von Sanktionen betroffen. Auch die Halter:innen des Fahrzeugs können zur Verantwortung gezogen werden, falls sie eine Nutzung des Fahrzeugs erlaubt oder sogar trotz besseren Wissens dazu aufgefordert haben.

Wer ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften im Fuhrpark verantwortlich?

Es ist die Verantwortlichkeit von Arbeitgeber:innen, notwendige Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmenden zu ergreifen, um deren Sicherheit und Gesundheit während der Arbeitszeit zu gewährleisten. So fordert es §3 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes. Firmen sind unter anderem dazu angehalten, eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz vorzunehmen und können bei Notwendigkeit ein adäquates System für den Arbeitsschutz einführen. Die Führungsebene des Unternehmens hat die Befugnis, Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes an entsprechende Abteilungen oder Personen zu übertragen. Beispielsweise obliegt es der Personalabteilung, die Einhaltung der Arbeitszeitgesetzgebung zu kontrollieren. Die Leitung des Fuhrparks ist dafür verantwortlich, Risiken, die aus der betrieblichen Nutzung von Fahrzeugen resultieren, zu eliminieren oder zumindest zu minimieren.

Übertragung der Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Durchführung und Überprüfung der Einhaltung der UVV liegt bei euch, den Arbeitgebenden. Es ist allerdings unrealistisch, dass ihr in der Lage seid, alle Fahrzeuge zu überwachen und die Beachtung der UVV-Vorgaben zu garantieren. Deshalb ist es euch gestattet, diese Aufgabe an eine andere Person zu übertragen. Dies gilt insbesondere für die Schulung der Fahrzeugführer:innen. Häufig beauftragen Arbeitgebende mit der Überwachung der Befolgung der UVV den Leiter oder die Leiterin des Fuhrparks. Theoretisch könnte die Verantwortlichkeit jedoch auch jedem anderen Angestellten übergeben werden. Entscheidend ist dabei, dass ihr als Arbeitgebende eine gewissenhafte Auswahl trefft. Bei der Auswahl müssen ihr die im § 13 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegten Kriterien berücksichtigen:

  • Die ausgewählte Person muss vertrauenswürdig sein,
  • Die ausgewählte Person muss die erforderliche Fachkenntnis besitzen,
  • Die Beauftragung der Person mit der Einhaltung der UVV ist schriftlich zu festzuhalten.

Solltet ihr die Zuständigkeit für die UVV an eine dritte Partei übergeben haben, so trägt diese Person im Falle eines Unfalls die rechtlichen Konsequenzen. In solch einem Fall ist es von Bedeutung, dass die betraute Person belegen kann, die UVV-Vorschriften beachtet zu haben. Auf diese Weise habt ihr als Arbeitgebende die Möglichkeit, das Haftungsrisiko bei Verstößen gegen die UVV-Richtlinien auf die beauftragte Person zu übertragen.

Welche Pflichten haben die Fahrer:innen?

Die Verantwortung tragen nicht nur Arbeitgeber:innen bzw. Fuhrparkleiter:innen – auch die Mitarbeitenden sind dazu angehalten, die Regelungen des Arbeitsschutzes zu befolgen. Schließlich entstehen mögliche Gefährdungen erst im Umgang mit Arbeitsmitteln, wie beispielsweise Fahrzeugen. Um Fahrzeuge nutzen zu dürfen, sind die Fahrer:innen gesetzlich dazu verpflichtet, an der bereits genannten UVV-Schulung teilzunehmen.

Laut Paragraph 36 Absatz 1 der Vorschrift 70 müssen Fahrer:innen vor dem Beginn einer Fahrt außerdem sicherstellen, dass das Fahrzeug frei von Defekten und Beschädigungen ist. Dies beinhaltet die Kontrolle der Funktionalität der Beleuchtungsanlage und die Überprüfung des Zustands der Reifen. Zudem müssen Fahrer:innen die Füllmengen des Motoröls, des Kraftstoffs und der Kühlflüssigkeit überprüfen. Es ist ebenfalls Teil der Inspektion, zu überprüfen, ob Notfallausrüstungen wie Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste vorhanden und einsatzbereit sind.

Mithilfe von Checklisten kann sichergestellt werden, dass bei der Überprüfung kein Aspekt außer Acht gelassen wird, und diese dienen gleichzeitig als belegende Dokumentation. Unabhängig davon, ob der Fahrer oder die Fahrerin ein eigenes Dienstfahrzeug nutzt oder auf ein Fahrzeug aus dem Pool zurückgreift, obliegt ihm oder ihr die Pflicht zur Durchführung dieser Überprüfung.

Wenn ihr die Vorschriften nicht einhaltet, drohen hohe Geldstrafen. © Adobe Stock, Daniel
Haltet ihr die Vorschriften nicht ein, drohen hohe Geldstrafen. © Adobe Stock, Daniel

Welche Konsequenzen drohen bei Missachtung der Pflichten?

Es ist unerlässlich, dass die Vorschriften zur Unfallverhütung streng befolgt werden. Die Einhaltung und Überwachung dieser Regelungen wird durch die Berufsgenossenschaften fortlaufend kontrolliert. Die Missachtung der UVV-Regularien kann zu unterschiedlich harten Sanktionen führen, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen variieren können. Verantwortungsträger wie Arbeitgeber:innen oder Verkehrsleiter:innen müssen bei Zuwiderhandlungen mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Verstößen, die vorsätzlich das Wohl und die Gesundheit von Mitarbeitenden gefährden oder bei wiederholter Missachtung der Vorschriften, kann es im extremen Fall sogar zu einer Gefängnisstrafe kommen.

Ein weiteres Risiko bei Nichtbeachtung der UVV liegt darin, dass die gesetzliche Unfallversicherung die Haftung ablehnen und von ihrer Deckungspflicht Abstand nehmen kann. Dies kann eintreten, wenn beispielsweise kein Beleg erbracht werden kann, dass erforderliche Schulungen, wie die Fahrerunterweisung, regelmäßig stattgefunden haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Durchführung solcher Maßnahmen akribisch zu dokumentieren. Zudem ist bei der Übertragung der Verantwortung für die Befolgung der UVV-Normen an eine beauftragte Person besondere Aufmerksamkeit geboten. Wird diese Verantwortung einer fachlich ungeeigneten Person übertragen, kann dies Geldstrafen in Höhe von bis zu 1 Million Euro nach sich ziehen.

Wenn Fahrer:innen die erforderliche Überprüfung des Fahrzeugs vor dem Start nicht vornehmen, kann dies arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen, die von einer Ermahnung bis hin zur Abmahnung reichen. Bei gravierenden Verstößen gegen die UVV kann unter Umständen sogar eine Kündigung ausgesprochen werden.

Eine präventive Maßnahme kann es sein, eure Mitarbeitenden in die Tour-Planung mit einzubeziehen. © Adobe Stock, Vilaysack
Bezieht eure Mitarbeitenden in die Planung der Touren mit ein. © Adobe Stock, Vilaysack

Wie können Unfälle und Verletzungen im Fuhrpark durch präventive Arbeitsschutzmaßnahmen vermieden werden?

Je nach Branche und nach Art des Fahrzeugs können die nötigen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen, die zu ergreifen sind, variieren. Wir stellen euch eine Auswahl an Maßnahmen vor, die zur Sicherheit beitragen können:

Technische Maßnahmen

  • Einsatz geeigneter Hilfsmittel für das Heben/Bewegen von Lasten (z.B. Hebebühnen, Flurfördermittel, Hebezeuge, Krane),
  • Ausstattung von Fahrzeugen mit den erforderlichen Betriebsmitteln,
  • Umsetzung der StVO-Vorschriften im Betriebsgelände durch adäquate Beschilderung,
  • Planung ausreichender Flächen für Ein-/Ausstieg auf dem Betriebsgelände,
  • Einrichtung von Einbahnstraßenregelungen für den Mitarbeitertransport,
  • Einrichtung von Einbahnstraßenregelungen für Warenanlieferung/-abholung,
  • Kennzeichnung von Parkflächen sowie Be- und Entladebereichen
  • Trennung von Fuß- und Fahrzeugwegen,
  • Ausrüstung von Fahrzeugen mit optischen/akustischen Warnsystemen und Rückfahrkameras.

Organisatorische Maßnahmen

  • Dafür sorgen, dass Wartungsarbeiten an Geräten zum Heben und Transportieren von Lasten gemäß den Vorgaben des Herstellers durchgeführt werden,
  • den bestimmungsgerechten Einsatz der Gerätschaften, die für das Heben und Versetzen von Lasten vorgesehen sind, gewährleisten,
  • den technischen Zustand der Hebe- und Transportgeräte, bevor diese in Gebrauch genommen werden, bestimmen,
  • adäquate Hilfsmittel wie Sackkarren oder Tragegurte bereitstellen, um manuelle Lastenbewegungen, wie beispielsweise beim Möbeltransport, zu erleichtern,
  • Erstellen einer Betriebsanweisung für den korrekten Umgang mit den Hebe- und Transportmitteln und dafür sorgen, dass diese gut sichtbar angebracht wird,
  • Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung wie Handschuhe und Sicherheitsschuhe,
  • Einbindung einer zweiten Person in den Prozess des Beladens und Entladens,
  • Treffen betrieblicher Abmachungen, um Arbeitszeiten und -abläufe zu entflechten sowie das Einplanen von Pufferzeiten,
  • Miteinbeziehen der Mitarbeitenden für die Planung der Touren,
  • für angemessene Pausenzeiten sorgen.
Es ist wichtig, dass eure Mitarbeitenden über den technischen Zustand der Fahrzeige informiert sind. © Adobe Stock, Kzenon
Informiert eure Mitarbeitenden über den technischen Zustand der Fahrzeuge. © Adobe Stock, Kzenon

Personenbezogene Maßnahmen

  • Sicherstellen, dass Mitarbeitende und Beschäftigte die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen.
  • Schulung der Mitarbeiter:innen im Umgang mit Stress.
  • Unterweisung der Mitarbeitenden über den technischen Zustand der Fahrzeuge und die Mindestausrüstung.
  • Mitarbeiter:innen über Zusatzausrüstung (Ladebordwand, -kran, Lifter, sowie entsprechende Ladungs- und Personensicherung) schulen und unterweisen und die Durchführung dokumentieren lassen.
  • Sicherstellen, dass die Fahrer:innen vor jedem Fahrtantritt die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges prüfen.

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