Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen Gefährdungsbeurteilung erstellen – eure Pflicht als Unternehmer:innen Autor: Tanja Tach

Wusstet ihr, dass das Arbeitsschutzgesetz Arbeitgebende dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen? Auf ihrer Grundlage werden Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten entwickelt. Bei uns erfahrt ihr, was genau bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung auf euch zukommt.

Die Gesundheit und Sicherheit eurer Beschäftigten hat oberste Priorität im Unternehmen. Mit der Gefährdungsbeurteilung erfolgt eine systematische Analyse aller Gefährdungen am Arbeitsplatz. Diese bildet die Basis für ein optimales Health-Safety-Environment Management (HSE-Management) und eine Verbesserung der Performance. Wir zeigen euch, welche Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung durchlaufen werden. Außerdem klären wir weitere Informationen und Vorteile rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement.

Themen in diesem Beitrag

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Gefährdungsbeurteilung – was ist das?

Eine Gefährdungsbeurteilung beruht auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches Unternehmer:innen dazu verpflichtet, eine Ermittlung und Bewertung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen aller Beschäftigten durchzuführen. Nach der Definition ist eine Gefährdung selbst die Möglichkeit eines Schadens, ohne dass Anforderungen an das jeweilige Ausmaß oder die Eintrittswahrscheinlichkeit gestellt werden. 

Das Ziel ist es, präventive Maßnahmen festzulegen, die Unfälle im Unternehmen und gesundheitliche Beeinträchtigungen vorbeugen sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit sichern. Diese Maßnahmen müssen auf ihre Wirksamkeit kontrolliert und dementsprechend angepasst werden. Außerdem besteht eine Dokumentationspflicht über den gesamten Prozess. Die Gefährdungsbeurteilung bildet damit das Fundament jeder betrieblichen Handlung in Sachen Sicherheit und Gesundheit in eurem Unternehmen. 

Arbeitnehmende, die sich sicher fühlen, arbeiten auch besser, das erhöht eure Performance und euer Image. © Shutterstock, NDAB Creativity
Durch Arbeitssicherheit verbessern sich die grundlegenden Prozesse in eurem Unternehmen. © Shutterstock, NDAB Creativity

Warum sind Gefährdungsbeurteilungen erforderlich?

  1. Als Planungsgrundlage für Sicherheit und Gesundheit in eurem Unternehmen. Mit einer Gefährdungsbeurteilung sichert ihr euch für viele unvorhersehbare Szenarien ab.
  2. Sie ermöglichen eine Kostenersparnis durch die Vermeidung von Arbeitsunfällen sowie beruflich bedingten Krankheitstagen. Dadurch verringern sich nicht nur die Fehlzeiten eurer Mitarbeitenden, es fallen auch Aufwendungen für das Aufrechterhalten des Betriebsablaufs weg.
  3. Die Performance eurer Mitarbeitenden steigt. Durch einen sicheren Arbeitsplatz erhöht sich die Motivation und die Leistungsfähigkeit eurer Mitarbeitenden. Eine unsichere Arbeitsumgebung führt zu Fehlern und Mängeln, die ihr durch einfache Vorsorge-Handlungen vermeiden könnt. 
  4. Störungen des Arbeitsablaufes durch technische Mängel oder Fehlverhalten werden vermieden. Durch die Bewertung der Arbeitsumgebung können frühzeitig Schwachstellen entdeckt und die Qualität gesichert werden. 
  5. Arbeitssicherheit gilt als Wettbewerbsfaktor. Betrieblicher Erfolg hängt stark von der Gesundheit und Sicherheit eurer Mitarbeitenden ab, wodurch optimales Arbeitsschutzmanagement ausschlaggebend für den Wettbewerb ist. 
  6. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz sind wichtige Führungsinstrumente, um den verantwortlichen Umgang mit dem Thema zu repräsentieren. Im Recruiting ist das ein positiver Faktor für das Unternehmen.
  7. Vermeidung von Strafen und Kosten nach einer Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft. Ist keine Gefährdungsbeurteilung für eure Mitarbeitenden vorliegend, gilt das als rechtswidrig und hat hohe Bußgeldstrafen oder eine Betriebsschließung zur Folge.
Das Arbeitsschutzgesetz sichert Arbeitnehmende vor zu hoher physischer oder psychischer Belastung. © Shutterstock, djile
Der Schutz der physischen und psychischen Gesundheit eurer Mitarbeitenden ist nicht nur wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. © Shutterstock, djile

Wo ist die Gefährdungsbeurteilung gesetzlich verankert? 

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist tatsächlich gesetzlich festgeschrieben. Das Arbeitsschutzgesetz wurde bereits im Jahr 1996 erlassen und besagt, dass Arbeitgebende dazu verpflichtet sind, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden zu treffen. 

Die Gefährdungsbeurteilung steht unter der Grundpflicht gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes. Arbeitgebende sind darüber hinaus nicht nur verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz aufzuzeigen, sondern auch den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden ständig zu verbessern. 

Das Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist es, eine Gefährdung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten eines Unternehmens möglichst zu vermeiden (§ 4 Absatz 1 ArbSchG). 

Was ist HSE-Management? 

Ausformuliert bedeutet HSE-Management: Health, Safety & Environment Management. Dieses verantwortet die Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzprozesse innerhalb eures Unternehmens. Dabei sind sie für die Planung, Umsetzung, Überwachung und Optimierung der jeweiligen betrieblichen Handlungen zuständig. 

Es stellt eine große Herausforderung dar, alle Prozesse aus Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltmanagement im Blick zu behalten. Ihr erspart euch jedoch enormen Kostendruck, der bei Unfällen auf euch zukommen kann. Wir empfehlen euch daher unsere digitale Plattform, die euch einen umfassenden Schutz aus einer Hand bietet. Durch das HSE-Management stabilisiert sich die Sicherheit der Mitarbeitenden, die Geschäftsabläufe werden nachhaltiger und die unternehmerischen Abläufe werden effizienter. 

Eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, geht auch online. Nutzt dafür einfach unsere Plattform SMART CAMPUS.
Die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, erfordert insgesamt sieben Schritte.

Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung? 

Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen bedeutet nicht nur, die Gefahren am Arbeitsplatz zu benennen und aufzudecken, sie müssen auch zwingend verschriftlicht werden. Das Arbeitsschutzgesetz enthält keine konkreten Angaben zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, da Umfang und Inhalt an die jeweilige betriebliche Situation geknüpft ist. Wir klären jedoch die grundsätzlichen Prozessschritte, die auf jeden Fall erforderlich sind. 

Vorbereitung: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

Zunächst muss zwischen zwei Arten von Gefährdungsbeurteilungen unterschieden werden: Zum einen gibt es die Gefährdungen nach Arbeitsbereich (z. B. Produktion, Lager, Büro) und zum anderen die Erfassung nicht ortsfester Tätigkeiten. Diese fordert eine berufsgruppenbezogene Beurteilung (z. B. Elektriker:in, Berufskraftfahrer:in). 

Danach solltet ihr alle relevanten Informationen zu Gefährdungsbeurteilungen zusammenstellen. Dabei solltet ihr die wichtigsten Arbeitsschutzverordnungen und Informationen der Unfallversicherungsträger sowie Gefährdungs- und Belastungskataloge kennen. Außerdem prüft ihr am besten eure bestehenden Unterlagen auf wesentliche Informationen für die Gefährdungsbeurteilung. Das können ehemalige betriebliche Unfälle sein, vorhandene Betriebsbegehungsprotokolle oder Erkenntnisse aus Betriebsstörungen.

Gefährdungen ermitteln

Im nächsten Schritt werden alle möglichen Gefährdungen ermittelt. Ziel ist die Identifizierung aller Quellen und gefahrbringenden Bedingungen der Gefährdungen. Unterschieden wird zwischen biologischen, mechanischen und chemischen Gefährdungen sowie Einflüsse physischer und psychischer Belastung. 

Nach § 5 Absatz 3 ArbSchG ergeben sich Gefahren aus folgenden Situationen: 

  • Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes, 
  • Gefahrstoffe durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 
  • die Gestaltung, die Auswahl, der Einsatz von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, 
  • Arbeitsprozesse und Umgang mit Arbeitsmitteln wie Maschinen und Werkzeuge, 
  • Arbeitszeitgestaltung
  • mangelhafte Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
  • psychische Belastung bei der Arbeit.

Die Basis bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung bildet die tätigkeitsbezogene Analyse. In der Betriebssicherheitsverordnung wird zusätzlich betont, dass die Zusammenhänge zwischen sicherheitsrelevanten und ergonomischen Faktoren zu berücksichtigen sind (§ 3 Absatz 2 BetrSichV). 

Auch zu beachten sind unterschiedliche Personengruppen (z. B. Leiharbeiter:innen) oder besonders schutzbedürftige Personen, die nochmals spezielle Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung stellen. Minderjährige unterliegen dabei dem Jugendarbeitsschutzgesetz aber auch eine Gefährdungsbeurteilung für Schwangere hat viele Besonderheiten. Mehr dazu erfahrt ihr später in diesem Beitrag

Einige Gefährdungen müssen sofort beseitigt werden, da sie ein hohes Risiko aufweisen. © Shutterstock, G-Stock Studio
Ihr müsst die gefundenen Gefährdungen nun nach ihrem Risiko abschätzen und mit euren Schutzzielen vergleichen. © Shutterstock, G-Stock Studio

Gefährdungen beurteilen

Nachdem ihr alle Gefährdungen in eurem Unternehmen ermittelt habt, ist es an der Zeit, diese zu beurteilen. Dabei sollten diese sowohl einzeln als auch im Zusammenhang betrachtet werden. Das Ziel ist es herauszufinden, ob eure getroffenen Maßnahmen bereits ausreichend sind oder weitere Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden müssen.

Um zu erkennen, welche Schutzmaßnahmen nötig sind, sollten die zu erreichenden Schutzziele betrachtet werden. Fasst eure Schutzziele am besten schriftlich zusammen, sodass ihr einen direkten Vergleich zum Ist-Zustand vorliegen habt. Bei der Formulierung könnt ihr euch an rechtlichen Vorgaben orientieren. Seht euch dazu die Gesetze, Verordnungen, technischen Regeln sowie DGUV Vorschriften und Vorgaben zur Unfallverhütung an. 

Je nachdem, wie risikobehaftet eine Gefährdung ist, kann das Schutzziel die Minimierung oder die Beseitigung der Gefährdung anstreben. Es ist auch möglich, dass eine Gefährdung noch akzeptabel oder vernachlässigbar ist, sodass diese keine Schutzmaßnahme zur Folge haben muss. 

Die Beurteilung kann beispielsweise anhand einer Risikomatrix vorgenommen werden. Bei dieser Methode werden die Gefährdungen auf Grundlage der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und dem möglichen Ausmaß des Schadens bewertet. Daraus entstehen drei Risikogruppen, die den jeweiligen Handlungsbedarf anzeigen. Hohes Risiko erfordert die direkte Einleitung von Maßnahmen, wobei geringes Risiko keinen direkten Handlungsbedarf darstellt. 

Maßnahmen festlegen

Als Arbeitgebenden habt ihr nun die Verantwortung, die aufgezeigten Gefährdungen mit Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu vermindern oder zu beseitigen. Die Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen können technisch, organisatorisch, verhaltens- oder personenbezogen sein. 

Diese Lösungen leiten sich aus dem sogenannten STOP-Prinzip ab:

  • S = Substitution
  • T = Technische Ebene 
  • O = Organisatorische Ebene
  • P = Personelle und verhaltensbezogene Maßnahmen

Die angegebene hierarchische Reihenfolge soll die erkannten Gefährdungen auf ein Minimum reduzieren. Beginnend sollte festgestellt werden, ob die Gefahrenquelle beseitigt werden kann (Substitution). Wenn das nicht möglich ist, wird geprüft, ob technische Maßnahmen die Gefährdung reduzieren können. In der nächsten Ebene werden dann organisatorische Maßnahmen hinzugezogen. Sind diese nicht ausreichend umzusetzen, werden schließlich die Mitarbeitenden mit einbezogen und direkt mit den Gefährdungen konfrontiert. 

Auch eine Pandemie erfordert die Neueinschätzung der Schutzmaßnahmen und eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. © Shutterstock, Marina Andrejchenko
Die getroffenen Maßnahmen zum Arbeitsschutz werden im nächsten Schritt umgesetzt und kontrolliert. © Shutterstock, Marina Andrejchenko

Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen

Unter der Berücksichtigung der Priorisierung aus den vorherigen Schritten werden die Maßnahmen nun umgesetzt. Bei aufwendigen Maßnahmen ist es von Vorteil, einen Maßnahmenplan mit konkreten Fristen und Verantwortlichen zu erstellen. Holt euch hierbei Unterstützung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und dem Betriebsarzt beziehungsweise der Betriebsärztin. Beide Fachkräfte stehen euch in allen Belangen der Arbeitssicherheit in eurem Unternehmen und natürlich bei der Erstellung eurer Gefährdungsbeurteilung beratend zur Seite. Für eure Mitarbeitenden gilt eine Unterweisungspflicht aller durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen. Durch das Einbeziehen eurer Beschäftigten kann das HSE-Management zur Teamaufgabe werden. Außerdem erhöht ihr damit die Motivation und das Engagement eures Teams, wodurch die Performance gesteigert wird. 

Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen

Zur Qualitätssicherung müssen die Maßnahmen auch regelmäßig überprüft werden. Dabei kontrolliert ihr euren vorherigen Ist-Zustand mit dem jetzigen. Wurden die Gefährdungen beseitigt beziehungsweise vermindert? Oder sind neue Gefährdungen entstanden? 

Diese drei Schritte solltet ihr bei der Überprüfung beachten:

  1. Kontrolliert, ob die beauftragte Person die Maßnahmen termingerecht umgesetzt hat.
  2. Überprüft, ob die Gefährdungen beseitigt wurden oder andere entstanden sind. 
  3. Die Maßnahmen und Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden. 

Wenn die Schutzziele trotz Umsetzung der festgelegten Maßnahmen nicht erreicht wurden, sind die vorherigen Prozessschritte zu wiederholen und weitere Maßnahmen zu ermitteln. Im Zweifel stehen wir euch mit fachkundigem Expertenwissen bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Seite.  

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss laut dem Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben werden. © Shutterstock, Mila Supinskaya Glashchenko
Die Gefährdungsbeurteilung muss in jedem Fall schriftlich dokumentiert werden. Ob auf Papier oder digital ist euch überlassen. © Shutterstock, Mila Supinskaya Glashchenko

Ergebnisse dokumentieren und Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Gemäß § 6 Absatz 2 ArbSchG müssen Betriebe über Dokumente verfügen, die das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung enthalten. Die Dokumentation muss in schriftlicher Form vorliegen, dabei ist es jedoch euch überlassen, ob ihr diese online oder auf Papier fortführt. Mit dem Gedanken der Nachhaltigkeit und um weniger Papiermüll zu verursachen, empfehlen wir die digitale Variante. Die digitale Dokumentation und Aktualisierung ist dabei auch mit wesentlich weniger Aufwand verbunden. 

Um den Gesundheitsschutz eurer Mitarbeitenden ständig zu verbessern, haltet Kontakt mit dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin und der Sifa. So bleibt ihr zu gesundheitlichen und arbeitstechnischen Entwicklungen im Unternehmen auf dem Laufenden. Auch eure Beschäftigten können euch bei der Aufdeckung von Problemen und Gefährdungen behilflich sein. 

Das Ergebnis der Überprüfung muss in der Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung mit entsprechendem Datum angegeben werden, auch wenn keine Veränderungen entstanden sind und keine Aktualisierung erforderlich ist.

Gefährdungsbeurteilung Muster: Eine hilfreiche Stütze

Die Einhaltung der ordnungsgemäßen Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung ist häufig eine Herausforderung. Mit unseren kostenlosen Vorlagen könnt ihr die Grundlage für ein effektives Gesundheitsmanagement in eurem Unternehmen schaffen. Auf diese Weise erfüllt ihr die gesetzlichen Vorschriften und könnt die ersten Schritte eurer Gefährdungsbeurteilung durchführen. In diesem Beitrag könnt ihr unsere Vorlagen herunterladen.

Wer erstellt eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist in erster Linie Aufgabe der Arbeitgebenden oder des HSE-Managementes. Diese Position ist jedoch mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden und erfordert fachkundige Erfahrung. Deshalb bieten wir vor allem kleineren Unternehmen genau diese Dienste online und aus einer Hand an. 

Der für euer Unternehmen zuständige Betriebsarzt/Betriebsärztin sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) können euch ebenfalls unterstützen, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auch der Sicherheitsbeauftragte eures Unternehmens kann euch mit seiner Erfahrung und Expertise helfen.

Die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz liegt bei der Unternehmensleitung. © Shutterstock, Flamingo Images
Die Unternehmensleitung ist dafür zuständig Arbeitssicherheit zu garantieren. © Shutterstock, Flamingo Images

Wer haftet für die Gefährdungsbeurteilung?

Die Sicherheit der Beschäftigten liegt in erster Linie bei der Unternehmensleitung, also euch als Arbeitgebenden. Ihr haftet dementsprechend auch bei Verstößen der Arbeitssicherheit. Die Unternehmensleitung kann sich jedoch aus mehreren Personen zusammensetzen, die ebenso zur Rechenschaft gezogen werden können. Wenn die Unternehmensleitung Pflichten an Führungskräfte delegiert, sollte das unbedingt schriftlich festgehalten werden. Letztendlich sind nämlich alle haftbar, denen Weisungsbefugnis erteilt wurde.

Wie oft müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden?

Zunächst muss eine Erstbeurteilung erstellt werden, sobald ihr ein Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeitenden führt. Da jedoch Gefährdungsbeurteilungen einer kontinuierlichen Pflicht zur Überprüfung unterliegen, ist das meistens nicht ausreichend. Jede Änderung muss dokumentiert und neu geprüft werden. 

Das können zum Beispiel folgende Veränderungen sein: 

  • Änderungen in den Arbeitsverfahren,
  • Anschaffung neuer Arbeitsmaterialien,
  • Gesetzesänderungen, Änderung relevanter DGUV Vorschriften,
  • Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten,
  • Fehlzeiten durch arbeitsplatzbedingte Beeinträchtigungen,
  • Auftreten einer Pandemie. 

Wo werden Gefährdungsbeurteilungen aufbewahrt?

Die Form der Dokumentation ist nicht gesetzlich vorgegeben, ob klassisch auf Papier oder digital ist euch überlassen. Empfohlen wird jedoch eine digitale Erfassung der Daten, so geht weniger verloren und ihr könnt Veränderungen unkompliziert aktualisieren. Wir beraten euch gerne bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung in eurem Unternehmen. Nutzt dafür einfach unsere Online Plattform SMART CAMPUS.  

Für euch als Arbeitgebende ist es wichtig zu wissen, dass in Paragraph 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgehalten ist, dass die Gefährdungsbeurteilung vorliegen muss, bevor eure Beschäftigten mit ihrer Arbeit beginnen.

Für die Mitarbeitenden selbst ist es auch von Vorteil, Einsicht in die Dokumentation erhalten zu können. Ihr solltet die Gefährdungsbeurteilungen auf jeden Fall stets griffbereit haben, falls Unfallversicherungsträger oder staatliche Arbeitsschutzbehörden den Zugriff auf die Dokumentation fordern. Da eine stetige Aktualisierungspflicht besteht, gibt es auch keine direkte Aufbewahrungsfrist. Solange ihr mindestens eine Person beschäftigt, ist der Besitz einer Gefährdungsbeurteilung Pflicht. 

Eine Gefährdungsbeurteilung für Schwangere muss zusätzlich erstellt werden. © Shutterstock, Monkey Business Images
Schwangere Mitarbeiterinnen müssen am Arbeitsplatz besonders geschützt werden. © Shutterstock, Monkey Business Images

Welche Personen müssen besonders geschützt werden?  

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz steht jedem Mitarbeitenden gleichermaßen zu. Es gibt jedoch Personengruppen, auf die man in einer personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung speziell eingehen muss. Dazu zählen schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen, Minderjährige und auch Arbeitnehmende, die eine Allergie, chronische Krankheit oder Behinderung haben und aus diesen Gründen wechselnden Aufgaben nachgehen.

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz: Was hat es damit auf sich?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) besagt, dass eine schwangere Frau und ihr Kind am Arbeitsplatz keiner Gefahr ausgesetzt sein dürfen, die sich auf ihre Gesundheit auswirken kann. Die Gefährdungsbeurteilung stellt hierbei wieder die Grundlage für die Schutzmaßnahmen dar. Eine Gefährdungsbeurteilung für Schwangere muss dabei von Anfang an bestehen, auch wenn sich noch keine Schwangere in der Position befindet. Liegt keine Gefährdungsbeurteilung vor, greift ein vorläufiges Beschäftigungsverbot für die Mitarbeiterin. Außerdem könnte eine hohe Bußgeldstrafe für euch als Arbeitgebende folgen. 

Was besagt das Jugendarbeitsschutzgesetz? 

Gerade in der Ausbildung finden sich häufig Mitarbeitende, die noch nicht volljährig sind. Minderjährige müssen besonders geschützt werden, was die Belastung und die Arbeitszeiten betrifft, da sie sich noch in der Entwicklung befinden. Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind genau diese Zahlen festgesetzt sowie weitere Besonderheiten, die beachtet werden müssen. 

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz führen zu erhöhten Ausfällen und Kosten und erfordern präventive Maßnahmen. © Shutterstock, Rawpixel.com
Die psychische Belastung eurer Mitarbeitenden ist ein wichtiger Punkt in der Gefährdungsbeurteilung. © Shutterstock, Rawpixel.com

Welche Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 laut Gesetz zusätzlich vorzunehmen?

Seit 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Psychische Belastung bedeutet in diesem Sinne nicht, dass die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden analysiert wird. Es geht vielmehr um die Untersuchung der Arbeitsbedingungen dahingehend, ob sie zu einer psychischen Belastung führen können. Dabei werden Stressfaktoren wie übermäßiger Druck oder zu hohe Auslastung als Gefährdung betrachtet.

Muss eine Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice bestehen?

Das Arbeiten im Homeoffice ist keine Ausnahme mehr. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden die Wahl, ob sie im Büro arbeiten oder das Angebot der Telearbeit oder dem mobilen Arbeiten wahrnehmen. Doch wie ist das mit der Gefährdungsbeurteilung? Die Mitarbeitenden befinden sich schließlich zu Hause in einer vertrauten und sicheren Umgebung. Doch tatsächlich ist die Arbeit im Homeoffice ebenfalls mit Gefahren verbunden. Diese Gefahren können sich sowohl auf den Körper als auch die Psyche auswirken. Um diese Gefährdungen zu minimieren und die Mitarbeitenden zu schützen, muss auch im Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Wie genau die Gefährdungsbeurteilung für Telearbeit und mobiles Arbeiten aussieht, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Gefährdungsbeurteilung erstellen: Wir helfen euch!

Wie ihr in diesem Beitrag erfahren konntet, gibt es viel, worauf man bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung achten muss. Diesen Aufwand wollen wir euch abnehmen, sodass ihr euren Mitarbeitenden sorgenfrei die besten Voraussetzungen für Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz bieten könnt. Wir arbeiten mit hoher Transparenz und maßgeschneiderten Lösungen und bieten euch ein Gesamtpaket aus rechtssicherer Digitalisierung der Arbeitssicherheit, des präventiven Arbeitsschutzes und outgesourcten Betriebsbeauftragten. Bei uns macht sich Arbeitssicherheit bezahlt. Unkompliziert, schnell und digital. Testet am besten für 30 Tage unsere Webplattform SMART CAMPUS, hier findet ihr alle relevanten Gefährdungsbeurteilungen und Mitarbeiterunterweisungen. Wir freuen uns auf eure Anfrage!

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