Gefährdungsbeurteilung Homeoffice Arbeitgeberpflicht: Gefährdungen im Homeoffice vorbeugen Autor: Hannah Yeboah

Homeoffice – das bedeutet für viele Menschen “Arbeiten in einer vertrauten Umgebung, die vermeintlich sicherer nicht sein könnte”. Doch auch am Telearbeitsplatz sowie beim mobilen Arbeiten lauern Gefahren. Welche das sind und wie eine Gefährdungsbeurteilung euch dabei hilft, die Gefahren zu minimieren, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) schreibt vor, dass Arbeitgebende feststellen müssen, ob ihre Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten möglichen Gefahren ausgesetzt sind. Das Ganze muss vor Antritt der Tätigkeit geschehen.

Diese Gefährdungen müssen beurteilt und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte berücksichtigt werden. Es müssen sowohl physische als auch psychische Belastungen beachtet werden. Bei Bildschirmarbeitsplätzen wird zusätzlich die Belastungen der Augen relevant. Stellen sich Gefährdungen heraus, müsst ihr als Arbeitgebende im Anschluss Maßnahmen ergreifen. Die Maßnahmen müssen dokumentiert, regelmäßig auf ihre Wirksamkeit kontrolliert und gegebenenfalls angepasst werden.

Wie jede Gefährdungsbeurteilung muss auch die Gefährdungsbeurteilung für Telearbeit und mobiles Arbeiten durchgeführt werden, bevor eure Arbeitnehmer:innen ihre Tätigkeiten angehen. Darauf kommen wir später noch einmal genauer zurück. Worin in die Unterschiede zwischen den beiden Arbeitsformen bestehen, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Wichtig zu wissen: Da es das Gesetz für jeden Arbeitgebenden vorsieht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, werden im Falle eines Arbeitsunfalles die anfallenden Kosten von der Berufsgenossenschaft nur dann getragen, wenn ihr im Vorfeld eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt habt. Das gilt übrigens auch für Arbeitsunfälle, die unter bestimmten Umständen im Homeoffice passieren. Darüber erfahrt ihr in diesem Beitrag mehr.

Ein unergonomischer Arbeitsplatz zieht häufig gesundheitliche Probleme mit sich. © Shutterstock, Pheelings media
Ist der Arbeitsplatz nicht optimal eingerichtet, kann dies Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen zur Folge haben. © Shutterstock, Pheelings media

Welche Gefahren bergen Telearbeit und mobiles Arbeiten für den Körper?

Arbeitnehmende, die ihre Arbeit von zu Hause oder im Falle mobiler Arbeit auch von anderen Orten aus verrichten, entscheiden sich oftmals für den Küchenstuhl, den Sessel oder auch das Sofa. Was im ersten Moment praktisch und bequem erscheinen mag, wirkt sich auf Dauer auf die Gesundheit aus. Die Stuhl- und Bildschirmhöhe ist oft nicht optimal. Die Folgen: Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen.

Daneben können Gefahren auch von elektronischen Arbeitsmitteln ausgehen. Ein Beispiel ist der Laserdrucker. Die Tonerkartuschen einiger Drucker sondern Feinstaub ab, welcher allergische Reaktionen wie Husten oder tränende Augen hervorrufen kann. Während der Laserdrucker im Büro des Unternehmens meist auf dem Flur platziert ist, befindet sich dieser am heimischen Arbeitsplatz eurer Angestellten oft in unmittelbarer Nähe. Auch falsch eingestellte Bildschirme und Headsets können Augenreizungen und eine Belastung der Ohren nach sich ziehen.

Welche Auswirkungen kann das Arbeiten im Homeoffice auf die Psyche haben?

Nicht zu unterschätzen sind zudem die psychischen Belastungen, die die Arbeit im Homeoffice zur Folge haben kann. Mobiles Arbeiten sowie Telearbeit bedeuten meist Arbeit in Isolation. Das kurze Gespräch an der Kaffeemaschine oder der persönliche fachliche Austausch mit Kolleg:innen fehlt. Die anhaltende Einsamkeit kann unter anderem zu Schlaflosigkeit und Depressionen führen.

Zudem besteht gerade im Falle von Telearbeit das Risiko, dass Berufs- und Privatleben verschmelzen. Der Ort, an dem gearbeitet wird, ist nun derselbe Ort, an dem gelebt wird. So kann es schnell passieren, dass Überstunden gemacht werden, da sich die Arbeit von zu Hause für einige Arbeitnehmer:innen weniger produktiv anfühlt als das Arbeiten im Unternehmen. Längere Arbeitszeiten und die damit einhergehende fehlende Erholungszeit können dazu führen, dass sich eure Angestellten müde und gestresst fühlen. Auf Dauer kann dieser Kreislauf Burnout zur Folge haben.

Mit den richtigen organisatorischen Maßnahmen sorgt ihr für eine sichere Arbeitsumgebung eurer Mitarbeitenden.
Neben der Gefährdungsbeurteilung sind sowohl für die Telearbeit als auch für das mobile Arbeiten eine Reihe weiterer Maßnahmen vorgeschrieben. © Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)

Was muss eine Gefährdungsbeurteilung Telearbeit beinhalten?

Für die Telearbeit ist der Anhang Nr. 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ der Arbeitsstättenverordnung relevant. Unter anderem beinhaltet der Anhang Nr. 6 folgende Anforderungen:

Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

  • Bildschirmarbeitsplätze müssen so eingerichtet sein, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.
  • Ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen
  • Bereitstellung einer Fußstütze und eines Manuskripthalters auf Wunsch eurer Angestellten, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann.
  • Beleuchtung, die der Art der Arbeitsaufgabe entspricht und an das Sehvermögen eurer Angestellten angepasst ist.
  • angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung
  • Vermeidung von störenden Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln

Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte

  • scharfe, deutliche und ausreichend große Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm (entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand)
  • angemessener Zeichen- und Zeilenabstand
  • Flimmerfrei dargestelltes Bild auf dem Bildschirm, welches frei von Verzerrungen ist.
  • Leicht einstellbare Helligkeit der Bildschirmanzeige sowie leicht einstellbarer Kontrast der Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm
  • angemessene Bildschirmgröße und -form

Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen

  • Die Tastatur ist vom Bildschirm getrennt und neigbar.
  • Form und Anschlag der Tasten sind den Arbeitsaufgaben angemessen und ermöglichen eine ergonomische Bedienung.
  • Die Beschriftung der Tasten hebt sich vom Untergrund deutlich ab und ist bei normaler Arbeitshaltung gut lesbar.

Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen

  • Bildschirme sind frei von störenden Reflexionen und Blendungen und besitzen reflexionsarme Oberflächen.
  • Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen lediglich an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden. Ausnahme: Die Arbeitsaufgaben kann mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden.

Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

  • Ein Arbeitsplatz muss den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet sein.
  • Ihr müsst geeignete Softwaresysteme bereitstellen.
  • Bildschirmgeräte müssen den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsaufgabe entsprechend angepasst werden können.
Eine Gefährdungsbeurteilung mobiles Arbeiten enthält meist Gestaltungsempfehlungen für einen sicheren Arbeitsplatz. © Shutterstock, Flamingo Images
Eine Gefährdungsbeurteilung mobiles Arbeiten kann Gestaltungsempfehlungen für einen sicheren Arbeitsplatz enthalten. © Shutterstock, Flamingo Images

Was muss eine Gefährdungsbeurteilung mobile Arbeit umfassen?

Da die Arbeitsplätze während der mobilen Arbeit variieren, wäre es für Arbeitgeber:innen unmöglich, die Sicherheit ihrer Angestellten an jedem Arbeitsort zu gewährleisten. Daher enthält die Gefährdungsbeurteilung meist Gestaltungsempfehlungen.

Eine Gefährdungsbeurteilung zur mobilen Arbeit kann unter anderem folgende Gestaltungsempfehlungen beinhalten:

Bildschirm

  • Der Blick zum Bildschirm ist leicht nach unten gerichtet.
  • Der Abstand zwischen Augen und Bildschirm beträgt 50 bis 80 cm.
  • Spätestens zwei Stunden vor dem Schlafengehen sollte der Nachtmodus aktiviert werden.

Tastatur und Maus

  • Der Abstand von Tastatur zur Tischkante beträgt 10 bis 15 cm.
  • Die Tastatur hat eine reflexionsarme Oberfläche.
  • Die Tastatur hat helle Tasten mit dunkler Beschriftung.

Arbeitstisch

  • Tisch und Bildschirm sind frei von störenden Reflexionen und Blendungen aufgestellt und Tageslicht kommt von der Seite (Blickrichtung parallel zum Fenster)
  • Ausreichend Fußraum
  • Die Arbeitsfläche ist ausreichend groß
    • optimal: 1 – 160 cm x 80 cm
    • funktional: 2 – 120 cm x 80 cm
    • minimal: 3 – 80 cm x 60 cm
  • Die Arbeitsfläche ist ausreichend hoch (mind. 74 cm), ggfs. höhenverstellbar

Arbeitsstuhl

  • Der Bürodrehstuhl hat zur Standsicherheit fünf Rollen, ist dem Bodenbelag angepasst.
  • Dynamisches Sitzen durch bewegliche Rückenlehne und Sitzfläche ist möglich.
  • Die Sitztiefe ist verstellbar und die volle Sitzfläche wird genutzt.
  • Die Armlehnen sind höhenverstellbar (in Höhe der Tischplatte), Unterarme sind aufgelegt.

Platzbedarf

  • Freie Bewegungsfläche (mind. 1,5 m2) vor dem Arbeitsplatz ist vorhanden.
  • Stolperfallen, z. B. Kabel, sind beseitigt.

Beleuchtung

  • Der Arbeitsplatz ist ausreichend hell, ggf. wird zusätzlich eine Steh- oder Tischleuchte aufgestellt.
  • Sichtverbindung nach außen ist gegeben.
  • Zur Vermeidung von Blendung und Spiegelung sind geeignete Sonnenschutzvorrichtungen vorhanden.

Raumklima

  • Die Lufttemperatur beträgt ø 20 – 22°C, max. 26°C
  • Störende Zugluft wird vermieden.
  • Der Arbeitsraum wird regelmäßig gelüftet.

Arbeitszeit

  • (Kurz-) Pausen und gesetzliche Ruhezeiten werden eingehalten.
Jeder Arbeitsplatz sollte gefahrfrei gestaltet sein. Das gilt auch für ortsungebundene Arbeitsplätze. © Shutterstock, Rawpixel.com
Die gefahrfreie Gestaltung des Arbeitsplatzes gilt auch auch für ortsunabhängige Arbeit. © Shutterstock, Rawpixel.com

Spezielle Empfehlungen bei ortsunabhängiger Arbeit

Arbeitsumgebungsbedingungen

  • Die Arbeitsbedingungen für ortsunabhängige Arbeit werden mit den Beschäftigten kommuniziert.

Arbeitsergonomie

  • Die Mindestanforderungen für Ergonomie bei ortsunabhängiger Arbeit sind definiert und mit den Beschäftigten kommuniziert.
    • kein Notebook auf den Knien
    • ausreichende Tischgröße/-höhe
    • ergonomisches Sitzmobiliar nutzen

Arbeitsergonomie

  • Es ist geregelt, welche mobilen Endgeräte (zum Beispiel Notebook, Tablets, Headset) verwendet werden.
  • Keine Dauernutzung von Smartphones, da diese aufgrund kleiner Bildschirme und/oder blendender Displays ungeeignet sind.
  • Headset sollen gegen Störgeräusche verwendet werden.
Wir stehen euch bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung fürs Homeoffice zur Seite
Mit Hilfe unseres Webportals SMART CAMPUS sorgt ihr im Handumdrehen für ein sicheres Homeoffice eurer Mitarbeitenden.

Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung für Telearbeit und mobiles Arbeiten?

Wie ihr jetzt bereits erfahren habt, liegt ihr mit einer Gefährdungsbeurteilung Homeoffice für eure Mitarbeitenden, die von zu Hause arbeiten, auf der rechtssicheren Seite.

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für das Unternehmen wie auch für die Arbeitsplätze im Homeoffice besteht aus mehreren Schritten. Zunächst legt ihr die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in eurem Unternehmen fest. Danach ermittelt ihr die potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz eurer Beschäftigten. Anschließend werden diese Gefahren beurteilt und Maßnahmen ergriffen. Zuletzt wird geprüft, ob der Arbeitsplatz mit den Maßnahmen nun den Anforderungen entspricht.

Wenn ihr euch die Frage stellt, wie die Umsetzung ganz konkret aussieht, helfen wir euch gern weiter. Auch wenn ihr zurzeit mit anderen Themen beschäftigt seid und nur wenig Zeit habt, ist das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung wichtig und gar nicht so zeitintensiv, wie ihr vermutet. Ihr könnt unser Webportal SMART CAMPUS ganz ohne Verpflichtungen 30 Tage kostenlos testen und von unseren schnellen digitalen Produkten profitieren. Hier findet ihr alle relevanten Gefährdungsbeurteilungen, die Basis-Unterweisungen Arbeitssicherheit, Erste Hilfe, Brandschutz und viele weitere tätigkeitsbezogene Unterweisungen und Online-Trainings.

Natürlich bieten wir euch auch die im Beitrag erwähnten Gefährdungsbeurteilungen in digitaler Form an. Damit könnt ihr ohne hohen Zeitaufwand eure Pflichten als Arbeitgebende erfüllen und somit für die Sicherheit und Gesundheit eurer Beschäftigten vorsorgen. Wenn ihr Fragen zu SMART CAMPUS und dem kostenlosen Testzugang habt, ruft uns gerne an oder schreibt unserer Kundenberatung eine E-Mail, wir antworten euch umgehend. Wir freuen uns auf eure Anfrage!

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