Betriebsbeauftragte Die Gleichstellungsbeauftragte im Unternehmen Autor: Vivien Hahn
Auch wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte: Gleichberechtigung ist in vielen Unternehmen auch heute noch eine Wunschvorstellung. Viele Frauen bekommen zum Beispiel weniger Gehalt als Männer in den gleichen Positionen. Auch die Wahl der Bewerber:innen wird oft nicht ohne Vorurteile getroffen. Damit es hier transparenter wird und gerechter zugeht, gibt es die Gleichstellungsbeauftragte. Bleibt dran, denn in diesem Beitrag erfahrt ihr, wieso deren Arbeit so wichtig ist, welche Aufgaben sie ausüben und wieso jedes Unternehmen sich in Sachen Gleichberechtigung verbessern kann.
Themen in diesem Beitrag
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Was bedeutet Gleichberechtigung?
In unserem Grundgesetz ist festgelegt, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Dies steht im Artikel 3. Gleichberechtigung im Beruf bezieht sich häufig auf die Gleichstellung von Geschlechtern oder Menschen verschiedener Hautfarben. Am 3. Mai 1957 beschloss der Deutsche Bundestag das “Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts”. Diese Regelungen hatten zum Ziel, die festgeschriebene Gleichberechtigung von Mann und Frau im Bundesrecht umzusetzen. Heute wurde das Gleichstellungsgesetz durch weitere rechtliche Vorgaben wie dem Bundesgleichstellungsgesetz, dem Landesgleichstellungsgesetz und dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erweitert.
Was beinhaltet das Bundesgleichstellungsgesetz?
Das Bundesgleichstellungsgesetz hat zum Ziel, dass Männer und Frauen gleichberechtigt behandelt werden. Ganz konkret geht es darum, dass insbesondere Frauen keine strukturelle Benachteiligung erfahren. Aber auch Menschen mit Behinderung müssen berücksichtigt werden. Das Bundesgleichstellungsgesetz findet Anwendung bei der Bundesverwaltung und bei Unternehmen und Gerichten des Bundes. In der Privatwirtschaft ist die Bereitstellung einer Gleichstellungsbeauftragten nicht verpflichtend. Hier gilt jedoch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das AGG, oder umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz, ist ein Bundesgesetz, welches am 18.08.2006 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz enthält Rechte und Pflichten sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen.
Der gesamte Bewerbungsprozess, beginnend mit der Stellenausschreibung, muss diskriminierungsfrei gestaltet sein. Auch bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis haben Arbeitnehmer:innen einen Anspruch darauf, vor Benachteiligungen geschützt zu sein. Es besteht die Möglichkeit, sich bei dem/der Arbeitgeber:in über Benachteiligungen zu beschweren und sogar eine Entschädigung oder Schadensersatz zu verlangen. In allen Betrieben muss daher eine Beschwerdestelle eingerichtet sein, über deren Existenz alle Beschäftigten informiert werden.
Es gehört zu den Aufgaben von Arbeitgeber:innen, Diskriminierung zu unterbinden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, gegen Mitarbeitende vorzugehen, die andere Kolleg:innen diskriminieren. Die möglichen Maßnahmen reichen dabei von einer Versetzung über eine Abmahnung bis hin zur Kündigung. Auch bei Geschäften des täglichen Lebens wie dem Einkaufen, bei Versicherungs- und Bankgeschäften und bei Restaurant- oder Clubbesuchen gilt der Diskriminierungsschutz des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Was besagt das Landesgleichstellungsgesetz?
Das Landesgleichstellungsgesetz unterscheidet sich prinzipiell gar nicht sehr von dem Bundesgleichstellungsgesetz. In beiden Gesetzen geht es sowohl um die Gleichstellung von Männern und Frauen als auch um die von Menschen mit Behinderung. Allerdings werden die Gesetzesinhalte hier auf Länderebene umgesetzt. Jedes Bundesland in Deutschland hat eigene Regeln und Unterschiede in der Anwendung. Das Landesgleichstellungsgesetz umfasst unter anderem öffentliche Schulen, Universitäten, Gerichte, die Sparkassen und die Verwaltungen des Landes.
Der lange Weg zur Gleichberechtigung
Auch wenn es Gesetze zur Gleichstellung und Gleichberechtigung von Menschen gibt, haben wir diese noch nicht überall erreicht. Nicht nur in Deutschland, weltweit haben Frauen noch immer mit beruflichen und finanziellen Nachteilen zu kämpfen. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft, in der Politik und der Wissenschaft ist noch immer zu niedrig. Frauen arbeiten häufiger als Männer in Teilzeit und in befristeten, nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen sowie in Branchen mit geringen Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten.
Gender Pay Gap
Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes (ohne Sonderzahlungen) der Frauen und Männer im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Laut Statistischem Bundesamt haben Frauen im Jahr 2021 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18 % weniger verdient als Männer. Selbst bei gleicher formaler Qualifikation und ansonsten gleichen Merkmalen beträgt der Entgeltunterschied immer noch 6 %.
Die Unterschiede zwischen Frauen und Männern kommen dabei nicht nur aufgrund der Branche oder dem Arbeitszeitmodell zustande. Auch wenn Männer und Frauen gleich gut für einen Beruf qualifiziert sind, erhalten Frauen immer noch weniger Gehalt.
Wer darf Gleichstellungsbeauftragte werden?
Das Bundesgleichstellungsgesetz sieht vor, dass Gleichstellungsbeauftragte in Bundesbehörden und Dienststellen des Bundes gewählt werden, wenn diese mehr als 100 Beschäftigte haben. Laut § 19 BGleiG kann nur eine Frau Gleichstellungsbeauftragte werden. Wahlberechtigt sowie auch wählbar sind die weiblichen Beschäftigten einer Dienststelle. Gewählt werden dürfen alle Frauen, die in der Dienststelle beschäftigt sind, abgesehen von denen, die vom Wahltag an länger als drei Monate beurlaubt oder in eine andere Dienststelle abgeordnet sind.
Die Gleichstellungsbeauftragte eines Unternehmens kann unter den Mitarbeiterinnen des Unternehmens für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Wahlberechtigt sind nur die Arbeitnehmerinnen. In der Privatwirtschaft gibt es, wie erwähnt, keine gesetzliche Regelung, die Unternehmen zu einer Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet.
Dennoch gibt es in vielen Unternehmen auch heute schon jemanden, der diese Position innehat. Gerade in großen Unternehmen oder Konzernen gibt es häufig eine Gleichstellungsbeauftragte, die sich um die Sorgen und Probleme der Mitarbeitenden kümmert.
Gleichstellungsbeauftragte: Aufgaben
Allgemein können Gleichstellungsbeauftragte in mehreren verschiedenen Arbeitsstellen beschäftigt werden. In ihrer Arbeit sind sie grundsätzlich zu Verschwiegenheit verpflichtet und weisungsfrei, können also Maßnahmen selbst ergreifen und durchsetzen. Die Kernaufgabe ihrer Arbeit ist in jedem Unternehmen gleich: Mitarbeitende der Einrichtung vor Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts zu schützen.
Zusätzlich erfüllen sie noch weitere wichtige Aufgaben:
- die Erstellung eines Gleichstellungsplans für eine Dienststelle
- Überwachung der Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes
- Durchsetzen von Maßnahmen für die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Vereinbarkeit des Berufs- und Familienlebens und die Beratung von Mitarbeitenden
- die Förderung des Schutzes vor sexueller Belästigung und Diskriminierung im Unternehmen
- Wenn Vorschriften, das Bundesgleichstellungsgesetz oder Vereinbarungen nicht eingehalten werden, meldet die Gleichstellungsbeauftragte dies der Dienststelle.
Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichberechtigung im Unternehmen
Unternehmen sollten sich bewusst machen, dass sich die Gleichstellung von Mitarbeitenden positiv auf das Unternehmen, das Betriebsklima und die Reputation auswirken kann. Natürlich ist das Erlassen einer Gleichstellungsbeauftragten ein erster guter Schritt dazu.
Weitere Maßnahmen können sein:
- Die Kinderbetreuung ausbauen oder passende Möglichkeiten einrichten.
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.
- gleicher Lohn für gleiche Arbeit
- Geschlechterklischees bei der Berufswahl abbauen.
- Finanzbildung und Altersvorsorge fördern.
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Die Gleichberechtigung in allen Teilen unserer Gesellschaft ist noch immer ein wichtiges und aktuelles Thema. Jedes Unternehmen kann seinen Beitrag dazu leisten. Mit unserer “Unterweisung allgemeines Gleichbehandlungsgesetz” könnt ihr eure Mitarbeitenden zu den wichtigsten Themen der Gleichberechtigung schulen. Wir helfen euch auch dabei, mehr Zeit für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu finden. Mit der Software Smart Campus können eure Mitarbeitenden zu weiteren Themen Online-Schulungen durchführen. Zusätzlich bietet die Gefährdungsbeurteilung digital viele Möglichkeiten der Zeiteinsparung. Lass euch gerne von uns beraten!
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