Kleingewerbe gründen Die nebenberufliche Selbstständigkeit vereint das Beste aus zwei Welten Autor: Hannah Yeboah
Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist der ideale Weg, sich unabhängig zu machen, ohne ein allzu hohes Risiko einzugehen. Wer sich also erst einmal in der Welt der Selbstständigkeit orientieren möchte, sollte in Erwägung ziehen, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Welche Formen der Selbstständigkeit es gibt, welche Chancen euch erwarten und was beachtet werden muss, damit der Schritt in die nebenberufliche Selbstständigkeit gelingt, erfahrt ihr hier.
Themen in diesem Beitrag
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Welche Formen der Selbstständigkeit gibt es?
Grundsätzlich wird zwischen zwei verschiedenen Formen der Selbstständigkeit unterschieden. Entweder betreibt ihr ein Gewerbe oder ihr seid freiberuflich tätig. Was von beidem zutrifft, ist von der jeweiligen Tätigkeit abhängig.
Gewerbliche Tätigkeit
Wenn ihr euch mit einem Handwerksbetrieb oder einem Handel selbstständig machen wollt, müsst ihr ein Gewerbe anmelden. Das Gewerbe muss immer dort angemeldet werden, wo der Hauptsitz des Unternehmens sein soll.
In manchen Fällen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um ein Gewerbe anzumelden. Angehende Selbstständige benötigen dann beispielsweise bestimmte Genehmigungen oder Lizenzen bzw. müssen eine besondere berufliche Qualifikation vorweisen. Hierbei handelt es sich dann um ein sogenanntes „erlaubnispflichtiges Gewerbe”. Das gilt zum Beispiel für Handwerksbetriebe, Finanzdienstleister:innen oder Pflegedienste.
Freiberufliche Tätigkeit
Wer sich mit einem sogenannten freien Beruf selbstständig macht, gilt als Freiberufler:in.
Personen, die sich freiberuflich selbstständig machen, müssen im Vorfeld schauen, in welche Kategorie ihre Tätigkeit fällt. Unterschieden wird zwischen drei Kategorien:
- Tätigkeitsberufe (Schriftsteller:innen, künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten etc.),
- Katalogberufe (Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen etc.),
- Katalogähnliche Berufe (Altenpfleger:innen, Programmierer:innen etc.).
Die genaue Auflistung könnt ihr in § 18 des Einkommensteuergesetzes finden. Ein Gewerbe muss als Freiberufler nicht angemeldet werden. Ganz wichtig: Ihr müsst als Gewerbetreibende und Freiberufler:innen jedoch immer eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.
Letzten Endes entscheidet das Finanzamt jedoch darüber, ob die jeweilige Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist. Spätestens vier Wochen nach Beginn der Selbstständigkeit müsst ihr sie dem Finanzamt melden.
Müssen Arbeitgebende die Selbstständigkeit ihrer Angestellten genehmigen?
In Deutschland gilt nach § 12 Absatz 1 GG die sogenannte Berufsfreiheit. Das heißt erst einmal, dass man einen Beruf ausüben darf, ohne dafür eine Erlaubnis zu benötigen. Trotzdem müsst ihr dabei einiges beachten.
Auch in Fällen, in denen keine Pflicht besteht, Arbeitgebende über die Selbstständigkeit zu informieren, kann es sinnvoll sein, dies zu tun. Verbieten dürfen es Arbeitgeber:innen allerdings nicht, solange die Leistung im Hauptberuf durch den Nebenberuf nicht leidet.
Außerdem gibt es Fälle, in denen im Arbeitsvertrag festgehalten ist, dass Mitarbeitende verpflichtet sind, ihren Arbeitgeber:innen mitzuteilen, dass sie sich selbstständig machen möchten. Halten sich Mitarbeitende nicht daran, liegt ein Vertragsbruch vor. Ein pauschales Verbot von Nebentätigkeiten dürfen Arbeitgebende nicht aussprechen.
Die Nebentätigkeit sollte außerdem nie in Konkurrenz zum Hauptberuf stehen. Auch Kund:innen dürfen nicht abgeworben werden.
Dies kann sogar einen Kündigungsgrund darstellen oder Arbeitgebenden das Recht geben, die Nebentätigkeit zu verbieten.
Außerdem müssen sowohl das Arbeitszeitgesetz als auch das Bundesurlaubsgesetz berücksichtigt werden. Denn auch wer zwei Jobs hat, muss sich an die geltenden Gesetze halten. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, im Hauptberuf Urlaub zu nehmen, um in dieser Zeit dem Nebenjob nachzugehen.
Zwischen welchen Rechtsformen wird unterschieden?
Bevor ihr mit der Selbstständigkeit beginnt, solltet ihr die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen einmal durchspielen. Je nachdem, welche Nebentätigkeit angestrebt wird, kommen unterschiedliche Rechtsformen in Betracht. Für das Kleingewerbe gibt es zwei Rechtsformen: zum einen den Einzelunternehmer, zum anderen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Von Einzelunternehmen ist die Rede, wenn das Unternehmen von einer Einzelperson gegründet wurde und dieser zu 100 % gehört. Einzelunternehmen können sowohl als Gewerbe, als auch freiberuflich betrieben werden. Dafür müsst ihr weder zum Notar gehen, noch benötigt ihr einen Eintrag im Handelsregister. Einzelunternehmen gehen mit dem Nachteil einher, dass ihr als Gründer:innen mit eurem gesamten Privatvermögen uneingeschränkt haftet. Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen, kann die Rechtsform “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” gewählt werden. Bei dieser Rechtsform haften alle Gesellschafter gemeinsam, unbeschränkt und mit dem jeweiligen Privatvermögen.
Worin unterscheiden sich Kleingewerbe und Kleinunternehmer:innen?
Kleinunternehmer:in und Kleingewerbe werden oft synonym verwendet, was allerdings irreführend ist. Alle Unternehmer:innen können die Kleinunternehmerregelung beantragen, wenn ihr Umsatz eine festgelegte Höhe nicht überschreitet. Für das Jahr 2022 gilt, dass die Umsatzgrenze von 22.000 € pro Jahr nicht überschritten werden darf.
Wo müssen Nebentätigkeiten angemeldet werden?
Alle Erwerbstätigkeiten – also auch Nebentätigkeiten – müssen in Deutschland bei der jeweils zuständigen Behörde gemeldet werden. Je nach Art der Nebentätigkeit muss zusätzlich eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder in einer anderen berufsständigen Kammer beantragt werden.
Scheinselbstständigkeit: Wann liegt sie vor?
Um Scheinselbstständigkeit handelt es sich, wenn Personen zwar vertraglich selbstständig sind, gleichzeitig aber nach § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch viertes Buch einer abhängigen Beschäftigung unterliegen und versicherungspflichtig angemeldet werden müssen. Scheinselbstständigkeit kann durch eine Betriebsprüfung aufgedeckt werden.
In diesem Fall müssen Arbeitgebende und Arbeitnehmende die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung rückwirkend nachzahlen. Außerdem kann Scheinselbstständigkeit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wie viel dürfen Selbstständige in ihrem Nebenberuf verdienen?
Eine Grenze der Summe des Einkommens im Nebenberuf gibt es nicht. Erst, wenn die Einkünfte im Nebenberuf die des Hauptberufes übersteigen, ist Vorsicht geboten. Denn dann gilt die selbstständige Tätigkeit als neuer Arbeitsmittelpunkt. Arbeitnehmende sollten überlegen, ob sie in diesem Fall nicht vollständig in die Selbstständigkeit wechseln wollen.
Wie viele Wochenstunden darf die selbstständige Tätigkeit in Anspruch nehmen?
Es dürfen nicht mehr als 20 Wochenstunden für die Nebentätigkeit investiert werden. Wird diese Zeit überschritten, haben Arbeitgebende das Recht, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Wie bereits erwähnt, dürfen auch die Urlaubstage aus dem Hauptjob nicht für die Nebentätigkeit verwendet werden.
Müssen Beiträge an die Krankenversicherung gezahlt werden?
Die Krankenkasse darf Beiträge aus der Selbstständigkeit einfordern, wenn das Gehalt über dem des Hauptberufs liegt. Wenn das nicht zutrifft, ist für die nebenberufliche Selbstständigkeit keine Meldepflicht bei der Krankenkasse erforderlich.
Wo liegen die Vorteile bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit?
Niedriges Risiko
Wer neben seiner Selbstständigkeit zusätzlich fest angestellt ist, behält sein sicheres Standbein und eine Einnahmequelle, auf die er immer zurückgreifen kann. Wer sich selbstständig macht, hat zudem vorerst keine Mitarbeitenden, die er bezahlen muss. Es besteht also die Möglichkeit, erst einmal zu schauen, ob die selbstständige Tätigkeit das Richtige für einen ist und ob es einen Markt für das jeweilige Angebot gibt.
Niedriger Finanzbedarf
Wer sich selbstständig macht, muss vorerst wenig investieren. Je nach Art der Selbstständigkeit kann zunächst aus dem Homeoffice gearbeitet werden, womit Geld für Büroräume eingespart werden kann. Das geht wiederum mit dem schon genannten niedrigen Risiko einher, da erst einmal geprüft werden kann, ob die Tätigkeit das Richtige ist, bevor viel Aufwand betrieben und Geld investiert wird.
Kaum Zeitdruck
Wer sich lediglich nebenberuflich selbstständig macht und die Selbstständigkeit nicht die gesamte Existenz sichern soll, muss sich keinen Zeitdruck machen. Selbst wenn zunächst einmal alles etwas langsam vorangeht und nur wenig Gewinn gemacht wird, sorgt der Hauptberuf für die nötige Sicherheit und finanzielle Stabilität. Das geht auch damit einher, dass sich Selbstständige die nötige Zeit für Analysen des Marktes und der Konkurrenz nehmen können.
Was müsst ihr beachten, wenn ihr eine nebenberufliche Selbstständigkeit anstrebt?
Wer spontan eine Idee hat, möchte diese am liebsten direkt umsetzen. Doch davor bedarf es vorerst einiges an Planung. Wer sich selbstständig machen möchte, sollte folgende Schritte gehen:
- Stellung eines Businessplans,
- Klärung aller nötigen rechtlichen Formalitäten,
- Entwicklung eines Produktmanagements,
- Definition der Preisgestaltung,
- Erstellung der passenden Website,
- Einrichtung von zielgruppengerechten Social-Media-Accounts.
Weshalb lohnt sich die nebenberufliche Selbstständigkeit?
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit gibt einem die Möglichkeit, zu testen, ob selbstständiges Arbeiten das Richtige für einen ist, ohne dabei große Risiken einzugehen. Stellt sich heraus, dass das nebenberufliche Geschäft gut läuft, besteht die Möglichkeit, es zum Hauptjob zu machen. Bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit können einige neue Kompetenzen erlernt und die eigene Belastbarkeit auf die Probe gestellt werden. Nicht zu unterschätzen ist natürlich auch das finanzielle Polster, was dadurch langfristig aufgebaut werden kann.
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