Umweltbeauftragte in Unternehmen Umwelt im Unternehmen schützen – mit Umweltbeauftragten Autor: Gero Appel

Umweltschutz ist für viele Unternehmen ein heikles Thema und schwierig umzusetzen. Umweltbeauftragte tragen dafür Sorge, dass in eurem Unternehmen alle technischen und organisatorischen Anforderungen im Bereich Umweltschutz erfüllt werden. Sie beraten euch als Unternehmer:in bei der Umsetzung von Maßnahmen zum betrieblichen Umweltschutz. Schauen wir uns einmal an, welche Maßnahmen geeignet sind und welche Aufgaben Umweltbeauftragte noch übernehmen können.

Themen in diesem Beitrag

 Erstklassige Absicherung ab 83,- EUR mtl.

Leistungen Erstklassige Absicherung ab 83,- EUR mtl.

  • Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
  • Dauerhafte Preisgarantie

Jetzt Angebot erhalten

Ist die Benennung von Umweltbeauftragten im Unternehmen notwendig?

Umweltbeauftragte übernehmen zentrale Aufgaben im betrieblichen Umweltschutz. Die Benennung von Umweltbeauftragten ist jedoch nicht gesetzlich bestimmt und wird auch durch die Umweltmanagementsysteme nicht vorgeschrieben.

Die Verordnung über Umweltbeauftragte war ein erster Entwurf des Umweltgesetzbuches (UGB), wurde jedoch noch nicht verabschiedet. Demnach ist die Benennung von Umweltbeauftragten keinesfalls verpflichtend, aber sehr empfehlenswert.

Umweltschutz ist ein sehr weit gefasstes Thema, deswegen ist die genaue Benennung der zugehörigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten überaus sinnvoll. Welche Tätigkeiten Umweltbeauftragte genau ausführen, ist dabei sehr stark von eurem Betrieb abhängig. Welchen Aufgaben Umweltbeauftragte nachgehen und welche davon für euer Unternehmen relevant sein können schauen wir uns jetzt an.

Umweltschutz ist für jedes Unternehmen wichtig. Ein Umweltbeauftragter kann euch helfen, euren ökologischen Fußabdruck im Auge zu behalten. © Shutterstock, Kim Kuperkova
Umweltschutz ist für jedes Unternehmen wichtig. Ein Umweltbeauftragter kann euch helfen, euren ökologischen Fußabdruck im Auge zu behalten. © Shutterstock, Kim Kuperkova

Welche Aufgaben haben Umweltbeauftragte?

Gemäß dem vorhin erwähnten Entwurfs des UGB beraten Umweltbeauftragte die Unternehmensleitung sowie die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die für den betrieblichen Umweltschutz relevant sein können. Das betrifft speziell die Bereiche Umweltschutz, Abfall und Abwasser, Umweltrecht und Immissionen. Zu den Schlüsselaufgaben gehören die Entwicklung, Einführung, Verbesserung und Anwendung von umweltfreundlichen Verfahren und Erzeugnissen.

Bei der Einführung dieser Umweltschutz-Maßnahmen wirken Umweltbeauftragte insbesondere durch Begutachtung der Verfahren und Erzeugnisse unter dem Aspekt der Umweltfreundlichkeit. Im Detail bedeutet das:

  • Regelmäßige Kontrolle der Abwasseranlagen sowie Wartung,
  • Messungen von Freisetzungen, Umweltveränderungen und des Abwassers nach Menge und Eigenschaften,
  • Kontrolle der Abfallbeseitigung. Festgestellte Mängel der Unternehmensleitung mitteilen und Maßnahmen vorschlagen,
  • Unterweisung der Mitarbeitenden über Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie Aufklärung über die vorhandenen und einzusetzenden Einrichtungen und Maßnahmen zum Umweltschutz.

Die gesetzlichen Regelungen des Umweltrechts sind auf eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen verteilt. Ihr seid gesetzlich verpflichtet, einigen dieser Vorschriften nachzukommen. Daher sind Umweltbeauftragte zwar nicht verpflichtend, sie übernehmen jedoch oft eine oder mehrere Aufgaben gesetzlich vorgeschriebener Betriebsbeauftragter. Welche das genau betrifft, schauen wir uns jetzt an.

Umweltbeauftragte überprüfen für euch alle rechtlichen Richtlinien, die ihr zum Umweltrecht einhalten müsst. © Shutterstock, maxbelchenko
Umweltbeauftragte überprüfen für euch alle rechtlichen Richtlinien, die ihr zum Umweltrecht einhalten müsst. © Shutterstock, maxbelchenko

Immissionsschutzbeauftragte

In § 53 des Bundesimmissionsgesetzes (BImSchG) ist die schriftliche Bestellung eines oder mehrerer Immissionsbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Nutzt euer Unternehmen genehmigungsbedürftige Anlagen oder Geräte, von denen in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen verursacht werden, muss für diese Geräte ein Immissionsbeauftragter bestellt werden. Die betroffenen Anlagen sind in der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, der 5. BIMSchV aufgelistet.

Die genauen Aufgaben des Immissionsbeauftragten sind in der 5. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und in den §§ 54 bis 58 des BImSchG festgelegt:

  • Auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse hinwirken,
  • bei der Einführung dieser aktiv mitwirken,
  • Kontrolle der Einhaltung aller relevanten Vorschriften,
  • Aufklärung und Unterweisung der Betriebsangehörigen,
  • jährliche Berichterstattung an euch, als Arbeitgeber:in,
  • Stellungnahme zu immissionsrelevanten Entscheidungen des Unternehmens.

Gewässerschutzbeauftragte

Leitet euer Unternehmen täglich mehr als 750 m³ Abwasser, das betrifft Schmutz- und Niederschlagswasser, in ein Gewässer, seid ihr gemäß § 64 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz zu bestellen. Ihre Aufgaben beinhalten im Einzelnen:

  • Einhaltung aller Vorschriften zum Schutz des Wassers,
  • Überwachung und Kontrolle wasserableitender Anlagen,
  • Meldung festgestellter Mängel,
  • Verminderung der Abwasserbelastung durch Auswahl der Abwasserbehandlungsverfahren,
  • Unterweisung der Mitarbeitenden zum Abwasser und Wasser sparen,
  • jährliche Berichterstattung an die Geschäftsleitung.
Produziert euer Unternehmen zu viel Abwasser, benötigt ihr einen Gewässerschutzbeauftragten. © Shutterstock, Africa Studio
Produziert euer Unternehmen zu viel Abwasser, benötigt ihr einen Gewässerschutzbeauftragten. © Shutterstock, Africa Studio

Abfallbeauftragte

Betreibt euer Unternehmen genehmigungspflichtige Anlagen nach § 4 BImSchG, Anlagen in denen regelmäßig gefährliche Abfälle entstehen, ortsfeste Sortier- und Entsorgungsanlagen oder ein Rücknahmesystem für Abfälle, für die es eine freiwillige oder gesetzliche Pflicht zur Rücknahme gibt, seid ihr nach § 59 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) verpflichtet, einen Abfallbeauftragten schriftlich zu bestellen. Dieser Betriebsbeauftragte erfüllt folgende Aufgaben:

  • Überwachung der Abfälle, von deren Entstehung bis zur Verwertung oder Beseitigung,
  • Befolgung der rechtlichen Vorgaben des KrWG sowie dessen Verordnungen und Aufgaben,
  • Mitteilung festgestellter Mängel samt Beseitigungsvorschlag,
  • Unterweisung der Betriebsangehörigen über Gefährdungen und Abfallbeseitigung,
  • jährliche Berichterstattung an die Geschäftsleitung.

Störfallbeauftragte

Nutzt euer Unternehmen genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Falle einer Störung eine Gefahr für Mitarbeitende oder Außenstehende darstellen, seid ihr gemäß § 58 BImSchG verpflichtet, einen oder mehrere Störfallbeauftragte schriftlich zu bestellen. Die Hauptaufgabe dieser Betriebsbeauftragten liegt in der Wartung der Sicherheit oben erwähnter Anlagen sowie in der Beratung bezüglich der Anlagensicherheit.

Die genauen Aufgaben werden in § 58b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes definiert:

  • für eine stetige Verbesserung der Anlagensicherheit sorgen,
  • Störungen oder Mängel feststellen und unverzüglich melden, um Gefahren für die Allgemeinheit zu vermeiden,
  • Einhaltung der Vorschriften sowie die Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen im Hinblick auf die Verhinderung von Störungen,
  • Mängel, die den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung betreffen, unverzüglich euch als Arbeitgeber:in melden.

Ein Störfallbeauftragter muss ebenfalls bestellt werden, wenn in eurem Betrieb größere Mengen Gefahrstoffe vorhanden sind, so schreibt es die Bestellpflicht durch § 1 Abs. 2 der 5. BImSchV vor.

Umweltbeauftragte unterstützen euch auch bei der Wartung verschiedener Anlagen. © Shutterstock, Somchai_Stock
Umweltbeauftragte unterstützen euch auch bei der Wartung verschiedener Anlagen. © Shutterstock, Somchai_Stock

Unternehmensleitung und Umweltbeauftragte – Zusammenarbeit ist der Schlüssel

Umweltschutzbeauftragte sind oftmals zuständige Ansprechpartner:innen für zuständige Behörden. Aus diesem Grund ist eine direkte Kommunikation empfehlenswert. Ihr solltet eure Umweltschutzbeauftragten bei der ordnungsgemäßen Erfüllungen seiner oder ihrer Aufgaben unterstützen. Dazu kann, wenn erforderlich, das Stellen von Hilfspersonal sowie von Räumen, Einrichtungen, Geräten und anderen Mitteln zählen. Auch die Teilnahme an Schulungen zur Wahrung des aktuellen Wissenstands helfen Umweltbeauftragten dabei, ihre Aufgaben zu bewältigen.

Ihr solltet ebenfalls sicherstellen, dass der/die Umweltbeauftragte euch seine/ihre Vorschläge oder Einwände unmittelbar und ohne Bedenken mitteilen kann. Bei der Beseitigung und Begrenzung von Störungen oder Umweltgefahren könnt ihr auch gewisse Entscheidungsbefugnisse übertragen, um den Prozess zu beschleunigen.

Umweltbeauftragte und Umweltmanagementbeauftragte – wo ist der Unterschied?

Umweltschutz ist ein großes Thema. Die Aufteilung in mehrere Aufgabenbereiche für verschiedene Betriebsbeauftragte erscheint da nur sinnvoll. Neben den oben aufgeführten Umweltbeauftragten gibt es noch Umweltmanagementbeauftragte. Zwar führen Umweltbeauftragte und Umweltmanagementbeauftragte einen sehr klangähnlichen Titel – beide führen Umweltschutzmaßnahmen ein – ihre genauen Aufgaben unterscheiden sich jedoch wesentlich.

Die Aufgaben eines Umweltmanagementbeauftragten (UMB) liegen in der Entwicklung und Einführung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder EMAS. Auch andere Umweltmanagement-Prozesse werden von ihm oder ihr durchgeführt und weiterentwickelt. Schwerpunkte des Aufgabenbereichs liegen dabei auf Betreuung der Qualität (ISO 9001), Umwelt (ISO 14001), Energie (ISO 50001) und Arbeitsschutz (ISO 45001) im Rahmen des integrierten Managementsystems.

Umweltbeauftragte helfen euch, eure Umweltschutzmaßnahmen einzuhalten und zu überprüfen. © Shutterstock, ZoranOrcik
Umweltbeauftragte helfen euch, eure Umweltschutzmaßnahmen einzuhalten und zu überprüfen. © Shutterstock, ZoranOrcik

Welche Umweltmanagementsysteme gibt es?

Die bekanntesten Umweltmanagementsysteme sind die ISO 14001 und EMAS. Beide Systeme sind weit verbreitet und laut dem Umweltbundesamt die zwei wichtigsten:

Das Umweltmanagementsystem ISO 14001

In diesem System legt eine Organisation die Zuständigkeiten und Abläufe eures betrieblichen Umweltschutzes fest. Diese beinhalten Verhaltens- und Verfahrensweisen, Regelungen zur Planung sowie Abläufen und die Festlegung von Verantwortlichen. Die damit erbrachten Leistungen könnt ihr euch durch unabhängige Zertifizierer anerkennen lassen. Mehr zum Thema erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Die Europäische Umweltmanagement-Verordnung EMAS

EMAS ist die englische Abkürzung für “Eco-Management and Audit Scheme”. Daran teilnehmende Organisationen und Betriebe erfüllen die Anforderungen der ISO 14001 und gehen noch weiter. Dazu werden beispielsweise Kernindikatoren des betrieblichen Umweltschutzes erfasst oder jährlich eine Umwelterklärung durch einen zugelassenen Umweltgutachter:in veröffentlicht. Alle EMAS-Organisationen sind in einem öffentlichen Register gelistet und kommunizieren auf diese Weise transparenten Umweltschutz.

Solaranlagen sind ein guter Weg, grünen Strom zu produzieren und euer Unternehmen umweltfreundlicher zu gestalten. © Shutterstock, APChanel
Solaranlagen sind ein guter Weg, grünen Strom zu produzieren und euer Unternehmen umweltfreundlicher zu gestalten. © Shutterstock, APChanel

Erste Maßnahmen zum Umweltschutz in eurem Unternehmen

Umweltbeauftragte können eine Menge für euer Unternehmen leisten und euren ökologischen Fußabdruck verringern. Bis dahin könnt ihr in eurem Unternehmen aber bereits mit einigen simplen Maßnahmen Umweltschutz organisieren und zum/zur Umweltschützer:in werden:

  1. Materialien sparsam benutzen und wiederverwenden
    Viele Materialien, die ihr im Betriebsalltag benutzt, lassen sich wiederverwenden oder können umweltfreundlicher gehandhabt werden. Einfach beschriebenes Papier kann beispielsweise noch für Notizblöcke im internen Gebrauch gehandhabt werden. Kugelschreiber oder andere Büromaterialien sollten als Gruppenbestellung gekauft werden. Der Bedarf ist dadurch klarer festzustellen und weniger Verpackungsmaterial entsteht. Auch gebrauchte Möbel oder Computerzubehör müssen nicht weggeworfen, sondern können gespendet werden.
  2. Spart Energie
    Licht und Heizung sind zwei große Kostenpunkte, gerade bei Bürounternehmen. Die Hitze in den Räumlichkeiten muss aber nicht sofort mit der Klimaanlage geregelt werden, auch Rollläden können die Temperatur weitläufig regulieren. Für die Beleuchtung empfehlen sich Energiesparlampen. Gerade bei langen Laufzeiten sind sie deutlich günstiger zu unterhalten und umweltfreundlicher sind sie dabei auch.
  3. Meeting vor Ort? Probiert Videokonferenzen
    Manche Meeting oder Geschäftstreffen müssen natürlich vor Ort stattfinden, aber eben nicht alle. Videokonferenzen sind nicht nur umweltfreundlicher, durch das Online-Meeting spart ihr auch noch Fahrtkosten.
  4. Recycling und Mülltrennung
    Ein durchdachtes Abfallmanagementsystem bedeutet mehr als einfach nur den anfallenden Müll zu reduzieren. Ein großer Prozentsatz des täglichen Abfalls sollte von Mülldeponien ferngehalten werden. Gebrauchte Batterien oder Leuchtstoffröhren dürfen gar nicht im normalen Müll entsorgt werden. Lebensmittelabfälle müssen ebenfalls nicht auf einer Deponie landen, in einem extra Mülleimer können die friedlich kompostieren. Am Besten richtet ihr einen Bereich ein, indem die Sortierung von recycelbaren Abfällen stattfinden kann.
  5. Spart Wasser
    Wasser ist ein kostbarer Rohstoff, der, gerade in Deutschland, oft gering geschätzt wird. Ihr solltet jedoch jede Anstrengung unternehmen, den Verbrauch von Wasser im Betriebsalltag zu reduzieren. Installiert beispielsweise Toiletten mit Zweifachspülung. Zusätzlich lassen sich in den Spülkästen noch wassersparende Geräte installieren, die werden üblicherweise sogar von den Wasserversorgungsunternehmen kostenlos gestellt. Auch beim Kauf von wasserverbrauchenden Geräten, etwa Wasserkochern oder Geschirrspülern könnt ihr euch über die Wassereffizienz aufklären lassen.
  6. Gesunde Kantine statt Frittenbude
    Saisonales Kochen und die Verwendung von regionalen Lebensmitteln untersützen das Klima ungemein. Bereits die kurze Lieferkette ist dabei ausschlaggebend. Durch eine betriebseigene Kantine könnt ihr dafür sorgen, dass eure Mitarbeiter:innen nicht nur gesünder, sondern auch umweltfreundlicher essen.

Umwelt schützen mit der Arbeitssicherheit Sofort

Umweltschutz organisieren ist gar nicht so leicht. Habt ihr noch Fragen? Wir freuen uns auf eure Anfrage. Lasst euch noch heute von uns ein individuelles Angebot zuschicken, mit dem ihr alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und mit einem zertifizierten Unternehmen der Zukunft begegnen könnt. Wir freuen uns auf eure Anfrage!

 Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

Angebot Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

  • Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
  • Rechtlich perfekt abgesichert

Jetzt Angebot erhalten

Beitragsbild: © Shutterstock, wavebreakmedia

Weitere Themen aus diesem Artikel