Was ist das Unternehmermodell?
Die Grundlagen für das Unternehmermodell finden sich in der so genannten „DGUV 2“, einer Durchführungsregelung der Berufsgenossenschaften zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Das Unternehmermodell bietet eine Reihe von Vorteilen, erfordert aber ein hohes Engagement seitens der Unternehmensleitung.
Das Unternehmermodell als Ausnahmeregelung der Arbeitssicherheit
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind alle Unternehmen ab nur einem/einer Beschäftigten dazu verpflichtet, schriftlich einen Betriebsarzt zu bestellen sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Außerdem müssen sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, aus der die konkreten Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten hervorgehen.
Die so genannte DGUV 2 der Berufsgenossenschaften regelt, welche Maßnahmen Unternehmen treffen müssen.
Unternehmermodell für Unternehmen bis 50 Beschäftigte
Die strengen Anforderungen, die die Berufsgenossenschaften an größere Unternehmen anlegen, werden bei einer Beschäftigtenzahl unter fünfzig etwas gelockert. Hier wird von einer alternativen bedarfsorientierten Betreuung gesprochen, die ein Unternehmen als Alternative zur Regelbetreuung wählen kann. Die alternative bedarfsorientierte Betreuung gibt die Verantwortung für Belange der Arbeitssicherheit in die Hände der Unternehmensleitung. Nur bei besonderem Bedarf ist ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen.
Diese Ausnahmeregelung setzt jedoch voraus, dass der Unternehmer/die Unternehmerin aktiv im Betrieb mitarbeitet und persönlich anwesend ist. Für den Filialbetrieb eines großen Konzerns mit einem Standort, an dem dreißig Beschäftigte arbeiten, gilt diese Regelung nicht. Es greift hier das Unternehmermodell: Nur wenn der Unternehmer direkt vor Ort ist, kann die alterative bedarfsorientierte Betreuung gewählt werden.
Vorschriften zur Arbeitssicherheit ab einer Unternehmensgröße von fünfzig Beschäftigten
Ab einer Unternehmensgröße von fünfzig Beschäftigten unterliegen Unternehmen der so genannten Regelbetreuung. Sie müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt schriftlich bestellen. Diese haben nach den Vorschriften der DGUV 2 Mitarbeiter*innen und das Unternehmen regelmäßig zu betreuen. Das Unternehmermodell kommt ab einer Unternehmensgröße von fünfzig Beschäftigten nicht mehr zum Einsatz.
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