Als Unternehmer:innen kennt ihr es sicherlich: Die tägliche Arbeit am Bildschirm umfasst weit mehr als nur E-Mails und Tabellen. Sie geht oftmals mit unangenehmen Begleiterscheinungen einher: Rückenschmerzen, müden Augen und einem Nacken, der zu Arbeitsbeginn noch deutlich beweglicher war. Eure Mitarbeiter:innen kennen mit Sicherheit ähnliche Beschwerden aus ihrem beruflichen Alltag.
Als Arbeitgeber:in seid ihr für deren Wohlbefinden verantwortlich. Gesetzliche Vorschriften verpflichten euch, ihre Gesundheit bei der Bildschirmarbeit zu schützen und den Arbeitsplatz entsprechend ergonomisch zu gestalten. Die Vorgaben liefern euch zudem wertvolle Hinweise zur richtigen Umsetzung. In diesem Beitrag erfahrt ihr, worauf es ankommt und wie ihr die die Arbeit am Bildschirm so gestaltet, dass sowohl die Gesundheit eurer Mitarbeiter:innen gefördert als auch deren Leistungsfähigkeit und Motivation gesteigert werden. Und ganz nebenbei profitiert auch euer eigener Rücken von den Tipps.
Themen in diesem Beitrag:

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- Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
- Dauerhafte Preisgarantie
Wie wird ein Bildschirmarbeitsplatz definiert?
In § 2 Abs. 5 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) wird genau definiert, was unter einem Bildschirmarbeitsplatz zu verstehen ist:
Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind.
Dabei umfassen Bildschirmarbeitsplätze in der Regel folgende Elemente:
- Bildschirmgeräte und Eingabegeräte (u. a. Tastatur, Maus)
- Arbeitsfläche und -stuhl
- Weitere Arbeitsmittel und Geräte wie Telefon, Rechner oder Ablageflächen

Welche Richtlinien und Gesetze beschäftigen sich mit der Bildschirmarbeit?
Um die Gesundheit und Sicherheit eurer Mitarbeiter:innen zu gewährleisten, ist die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen in Deutschland durch verschiedene Vorschriften und Normen klar geregelt. Gesetze und Verordnungen, wie die Arbeitsstättenverordnung, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und das Arbeitsschutzgesetz, geben wichtige Leitlinien für die Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze in eurem Unternehmen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist die zentrale gesetzliche Regelung, die ihr als Arbeitgeber:innen bei der Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze in eurem Betrieb berücksichtigen müsst. Sie umfasst die bis 2016 eigenständig geltende Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV). Im Anhang der ArbStättV sind unter Abschn. 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen festgelegt, die Vorgaben zu folgenden Aspekten enthalten:
- Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
- Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte
- Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen
- Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen
- Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Am 1. Juli 2024 trat die neue ASR A6 zur Bildschirmarbeit in Kraft. Sie konkretisiert die in der ArbStättV formulierten Bestimmungen und gibt konkrete anwendungsbezogene Vorgaben zur Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes. Sie stellt unter anderem klare Vorgaben zur Beleuchtung des Bildschirmarbeitsplatzes und an die korrekte Positionierung des Bildschirms. Darüber hinaus bieten euch die Regeln anhand von Bewertungsmaßstäben für Gefährdungen sowie beispielhaften Schutzmaßnahmen eine fundierte Orientierung.
Der Ausschluss mobiler Arbeit in der ASR A6 lässt diesen Bereich bislang unzureichend geregelt. Dennoch solltet ihr die Vorgaben für die Bildschirmarbeit auch auf mobile Arbeitsplätze anwenden.
Im Juni 2024 stellte das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAS) aus diesem Grund die „BMAS-Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit“ vor. Sie befassen sich mit den Bedingungen mobiler Arbeit und können als erster Schritt zu späteren Arbeitsschutzregelungen in diesem Bereich angesehen werden. Das Dokument ist zwar rechtlich nicht bindend, behandelt jedoch wesentliche Rahmenbedingungen.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet euch als Arbeitgeber:innen, die Sicherheit und Gesundheit eurer Mitarbeiter:innen durch geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz sicherzustellen. Die §§ 3, 5 und 6 des Gesetzes enthalten allgemeine Anforderungen an die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die auch für Bildschirmarbeitsplätze gelten. Als Arbeitgeber:in müsst ihr dafür regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen sowie deren Ergebnisse und die umgesetzten Maßnahmen dokumentieren.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Die DGUV gibt ebenfalls Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze. Sie dienen als Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen aus der ASR, dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung.
Relevant für die Bildschirmarbeit in eurem Betrieb sind unter anderem:
- DGUV-R 115-401: Branche Bürobetrieb
- DGUV-I 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung
- DGUV-I 215-441: Büroraumplanung – Hilfe für das systematische Planen und Gestalten von Büros
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)
Auch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) stellen besondere Anforderungen an euch als Arbeitgeber:innen in Bezug auf die Bildschirmarbeit. Dabei geht es insbesondere um eure Verpflichtung, euren Mitarbeiter:innen, die überwiegend am Bildschirm tätig sind, eine Vorsorge anzubieten.
Ist eine Gefährdungsbeurteilung auch für den Bildschirmarbeitsplatz durchzuführen?
Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes seid ihr als Arbeitgeber:innen verpflichtet, die mit den Tätigkeiten eurer Mitarbeiter:innen verbundenen Gefahren zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen. In § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ASR A6 wird diese Vorschrift für Bildschirmarbeitsplätze präzisiert. Neben den im ArbSchG genannten Gefahren, wie zum Beispiel physikalische Einwirkungen oder psychische Belastungen, müsst ihr die möglichen Gefahren für das Sehvermögen und Belastungen für die Augen bei Bildschirmarbeitsplätzen identifizieren und beurteilen.
Wie oft muss eine Unterweisung für Bildschirmarbeitsplätze stattfinden?
Gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes und Absch. 5.2 ASR A6 steht ihr als Arbeitgeber:innen in der Pflicht, eure Mitarbeiter:innen ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Bildschirmarbeitsplatz zu unterweisen. Die Unterweisung sollte mindestens einmal jährlich ausgeführt und dokumentiert werden.

Welche gesundheitlichen Gefährdungen und Belastungen können im Rahmen von Bildschirmarbeit auftreten?
Prinzipiell gilt die Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz als wenig belastend. Dennoch birgt sie einige gesundheitliche Risiken für eure Mitarbeiter:innen.
Bildschirmarbeit kann verschiedene körperliche und psychische Belastungen bei euren Mitarbeiter:innen verursachen. Diese werden begünstigt durch Faktoren wie einseitige Belastungen, ungünstige Körperhaltung, schlechte Arbeitsplatzgestaltung und mangelhafte Arbeitsorganisation.
Beispiele für gesundheitliche Belastungen, die durch die Bildschirmarbeit entstehen können:
- Muskel-Skelett-Beschwerden: Häufig betroffen sind Nacken, Schultern und der untere Rücken. Die Ursachen liegen meist in einer schlechten Körperhaltung, einseitigen Belastungen und ungeeigneten Arbeitsmitteln.
- Übergewicht: Mangelnde Bewegung kann die Entstehung von Gewichtsproblemen fördern.
- Karpaltunnelsyndrom, Sehnen- und Sehnenscheidenentzündungen, RSI-Syndrom (Repetitive Strain Injuries) oder „Mausarm”: Wiederholende und monotone Bewegungen, wie das Tippen oder die Nutzung der Maus, können Sehnen und Muskeln überlasten und zu Schmerzen in Hand-, Arm-, Schulter- und Nackenbereich führen.
- Hörschädigungen: Störgeräusche an den Geräten, z. B. durch Lüfter oder Modems, können das Gehör beeinträchtigen.
- Kopfschmerzerkrankungen: Faktoren wie eine schlechte Sitzhaltung und das Blaulicht der Bildschirme begünstigen Migräne und andere Kopfschmerzerkrankungen.
- Psychische Belastungen: Hohe Arbeitsanforderungen sowie Reiz- und Informationsflut führen zu einer emotionalen Erschöpfung, Schlafstörungen, Burnout und Depressionen.
- Augenbeschwerden: Trockene, müde und schmerzende Augen, Rötungen, Reizungen, verschwommenes Sehen und Lichtempfindlichkeit treten als Symptome des sogenannten „Office-Eye-Syndrom” durch eine reduzierte Blinkrate und monotones Fixieren auf den Bildschirm auf.
Für einen gesunden Bildschirmarbeitsplatz Checkliste zum ergonomischen Arbeiten und Sitzen
Wie könnt ihr die Bildschirmarbeitsplätze gestalten, um die Gesundheit eurer Mitarbeiter:innen zu fördern?
Ein optimal eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz spielt eine zentrale Rolle für die Gesundheit und das Wohlbefinden eurer Mitarbeiter:innen und ist somit ein entscheidender Faktor für ihre langfristige Leistungsfähigkeit. Durch eine sorgfältige, wohlüberlegte und ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes sorgt ihr nicht nur für ein angenehmes Arbeitsumfeld, sondern schafft auch die besten Voraussetzungen, um gesundheitlichen Beschwerden wie Rückenschmerzen, Nackenverspannungen und Augenproblemen effektiv vorzubeugen. Besonders wichtig sind die in ASR A6 festgelegten Anforderungen.
Welche Anforderungen werden an den Bildschirm gestellt?
Um das Arbeiten am Bildschirm gesund und komfortabel zu gestalten, spielen die richtige Position und Einstellung eine entscheidende Rolle. Im Folgenden findet ihr die wichtigsten Punkte zur richtigen Bildschirmposition und -einstellung:
- Die Blickrichtung der Mitarbeiter:innen bei der Bildschirmarbeit sollte parallel zum Fenster sein.
- Der Abstand zwischen Fenster und Bildschirm beträgt bestenfalls ca. 2 Meter.
- Gute Kontrasteinstellungen und ausreichende Zeichengröße verbessern die Lesbarkeit.
- Der Bildschirm sollte so aufgestellt sein, dass sich die oberste Zeile bei aufrechter oder leicht geneigter Kopfhaltung unterhalb der Augenhöhe befindet.
- Der Sehabstand misst zum Bildschirm mindestens 50 cm.
Welche Erfordernisse gelten für Arbeitsstuhl und -fläche?
Für die Flächen und Stühle, die zur Bildschirmarbeit genutzt werden, gelten besondere Anforderungen, damit eure Mitarbeiter:innen ihrer Tätigkeit uneingeschränkt nachgehen können. Durch die Bereitstellung von höhenverstellbaren Sitz-Steh-Arbeitsplätzen beugt ihr Haltungsschäden und gesundheitlichen Beschwerden wie Rücken- und Nackenschmerzen vor.
Arbeitsfläche:
- Bei sitzenden Tätigkeiten beträgt die optimale Höhe der Arbeitsfläche zwischen 72 und 76 cm.
- Für die Bildschirmarbeit im Stehen sollte die Höhe 1,05 m ± 2 cm betragen.
- Um ausreichend Platz für Bildschirmgeräte, Arbeitsmittel und die Arbeit eurer Mitarbeiter:innen zu gewährleisten, misst die Arbeitsfläche mindestens 1,6 m in der Breite und 0,8 m in der Tiefe.
Arbeitsstuhl:
- Für eine optimale und vor allem schonende Sitzposition sollte der Stuhl so justiert sein, dass der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel 90° oder leicht mehr misst. Gegebenenfalls kann eine verstellbare Fußstütze zur Hilfe genommen werden.
- Bei einem höhenverstellbaren Tisch wird dieser so angepasst, dass ein Winkel von 90° oder leicht mehr zwischen Ober- und Unterarm erreicht wird.
Und welche Anforderungen gibt es zur Beleuchtung bei der Bildschirmarbeit?
Eine ausreichende Beleuchtung spielt eine essenzielle Rolle, damit eure Mitarbeiter:innen effektiv ihren Aufgaben am Bildschirm nachgehen können. Folgende Anforderungen werden an die Beleuchtung für Bildschirmarbeitsplätze gestellt:
- Tageslicht: Laut den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.4) muss ein Bildschirmarbeitsplatz über eine Sichtverbindung nach außen verfügen. Diese darf dabei weder blenden noch in sonstiger Weise die Arbeit am Bildschirm behindern. Licht- bzw. Sonnenschutzsysteme wie Plissees unterstützen dabei, die Bildschirmarbeit störungsfrei zu gestalten.
- Künstliche Beleuchtung: Die Beleuchtungsstärke der künstlichen Beleuchtung muss laut ASR A3.4 in eurem Unternehmen mindestens 500 Lux betragen. Auch die künstliche Beleuchtung kann durch Blenden die Arbeit am Bildschirm beeinträchtigen. Euer Unternehmen muss aus diesem Grund darauf achten, die Leuchten blendfrei auszurichten. Der UGR-Wert (Unified Glare Rating) darf 19 nicht überschreiten.
Dies sind selbstverständlich nur Ausschnitte der Anforderungen, die an die Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz gestellt werden. In ASR A6 findet ihr noch weitere Regelungen, wie zum Beispiel zur korrekten Ausrichtung von Maus und Tastatur.

Wie könnt ihr euch und eure Mitarbeiter:innen am Bildschirmarbeitsplatz gesund halten?
Um gesundheitlichen Belastungen am Bildschirmarbeitsplatz entgegenzuwirken, ist eine gesundheitsfördernde Einrichtung des Büros zwar hilfreich, reicht jedoch allein nicht aus. Der beste ergonomische Arbeitsplatz nützt wenig, wenn ihr die Gesundheit am Bildschirmarbeitsplatz nicht aktiv unterstützt. Wichtig sind Maßnahmen, die das Wohlbefinden fördern und gesundheitlichen Beschwerden vorbeugen. Doch wie bleiben eure Mitarbeiter:innen und ihr als Arbeitgeber:innen am Bildschirmarbeitsplatz gesund?
Die richtige Sitzposition
Wie bereits erwähnt, nützt der beste Bürostuhl wenig, wenn ihr trotzdem mit einem krummen Rücken darauf sitzt.
Hier eine kurze Anleitung für eine gesündere Sitzhaltung:
- Setzt euch so weit nach hinten, dass ihr die gesamte Sitzfläche ausnutzt, und lehnt euch zurück an die Rückenlehne. Achtet darauf, den Oberkörper und den Nacken gerade zu halten.
- Stellt beide Füße fest auf den Boden, so dass ein rechter Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel entsteht.
- Die Unterarme liegen in einem rechten Winkel zu den Oberarmen locker auf dem Schreibtisch, die Schultern sind entspannt.
- Für eine rückenschonende und natürliche Haltung schiebt ihr das Becken leicht nach vorne und hebt sanft euer Brustbein.
Lüften
Ausreichend frische Luft ist essenziell, um Konzentration und Wohlbefinden zu fördern. Regelmäßiges Stoßlüften verbessert die Luftqualität und erhöht den Sauerstoffgehalt im Raum. Frische Luft trägt nicht nur zur Erfrischung bei, sondern reduziert auch Müdigkeit und fördert die geistige Leistungsfähigkeit.
Ernährung
Eine ausgewogene Ernährung spielt eine entscheidende Rolle bei der Prävention von Beschwerden während der Bildschirmarbeit. Es ist wichtig, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, um Kopfschmerzen und Konzentrationsprobleme zu vermeiden, die während der Bildschirmarbeit entstehen können. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, gesunde Snacks wie frisches Obst und Gemüse zu bevorzugen.

Aktive Mittagspause
Die Mittagspause eignet sich ausgezeichnet, um körperlich aktiv zu werden. Nutzt diese Zeit, um einen erfrischenden Spaziergang zu machen. Er belebt nicht nur den Körper, sondern hilft auch, den Stress abzubauen und den Augen eine Pause zu gönnen. Auf dem Weg in die Pause und zurück ins Büro könnt ihr euch bewusst für die Treppe entscheiden. Diese kleine Abwechslung fördert nicht nur die Fitness, sondern bringt auch den Kreislauf in Schwung.
Sportlicher Ausgleich
Auch außerhalb des beruflichen Alltags ist es wichtig, für einen gesunden Ausgleich zur täglichen Bildschirmarbeit zu sorgen, zum Beispiel durch die Integration von kontinuierlichem Sport in den Alltag. Als Arbeitgeber:in könnt ihr euren Mitarbeiter:innen Sportmöglichkeiten zur Verfügung stellen – wie beispielsweise Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Betriebssport. Diese Angebote fördern nicht nur die körperliche Fitness, sondern helfen auch, den Stress, der durch langes Sitzen und Bildschirmarbeit entsteht, abzubauen.
Blick in die Ferne
Um die Augen bei der Bildschirmarbeit zu entlasten, ist es hilfreich, regelmäßig in die Ferne zu schauen. Diese kurze Unterbrechung, bei der ihr den Blick vom Bildschirm löst und entfernte Objekte fokussiert, entspannt die Augenmuskulatur und beugt Überanstrengung vor. Es wird empfohlen, alle 20 bis 30 Minuten für etwa 20 Sekunden in die Ferne zu schauen, zum Beispiel aus dem Fenster. Diese einfache Übung unterstützt nicht nur die Gesundheit der Augen, sondern fördert auch die Konzentration und reduziert die Gefahr von Beschwerden wie Kopfschmerzen oder trockenen Augen.
Palmieren
Palmieren ist eine einfache Methode, um trockene Augen zu lindern. Reibt eure Handflächen kräftig aneinander, bis sie warm sind, und legt sie dann sanft auf die Augen. Diese Position etwa 30 Sekunden bis eine Minute lang halten und dabei ruhig und tief einatmen. Diese kleine Übung lässt sich jederzeit durchführen und entspannt die Augen.

Bildschirmpausen
Regelmäßige Pausen von der Bildschirmarbeit sind unerlässlich, um den Körper und die Augen zu entlasten und so die negativen Auswirkungen längerer Bildschirmarbeiten zu minimieren. Idealerweise solltet ihr alle 50 Minuten eine 10-minütige Pause oder spätestens alle 100 Minuten eine 20-minütige Pause vom Bildschirm einlegen. So fördert ihr die Konzentration und reduziert körperliche sowie visuelle Belastungen.
Nutzt diese kleineren Pausen, um euch zu bewegen, zum Beispiel durch leichtes Dehnen oder Strecken. Diese einfachen Übungen fördern die Durchblutung, lockern Verspannungen und helfen einer gesunden Körperhaltung. Nutzt auch Telefonate als eine Gelegenheit, um eure Sitzposition zu verlassen und Bewegung in den Unternehmensalltag zu bringen. Führt das Gespräch beispielsweise im Stehen oder Gehen. Zusätzlich könnt ihr die Unterhaltung nutzen, um zwischendurch die Augen für wenige Momente zu schließen und diese auszuruhen.
Sind Bildschirmpausen gesetzlich vorgeschrieben?
Entsprechend der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) seid ihr als Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass eure Mitarbeiter:innen regelmäßig den Bildschirmarbeitsplatz verlassen. So heißt es in Abschnitt 6.1 Absatz 2 (Anhang der ArbStättV):
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.
Eine klare Regelung für Bildschirmpausen hilft, Ermüdungserscheinungen und Augenschmerzen vorzubeugen sowie Konzentration und Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Was ist die arbeitsmedizinische Vorsorge Bildschirmarbeit?
Die Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze, früher als G 37 Untersuchung bekannt, dient dazu, gesundheitliche Gefahren und Belastungen wie Augenprobleme frühzeitig zu erkennen und Präventivmaßnahmen zu ergreifen. Probleme können beispielsweise durch längere Bildschirmarbeit entstehen. Ihr leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Arbeitsschutz in eurem Unternehmen. Die Untersuchung erfolgt durch die Betriebsärzt:innen oder spezialisierte Fachärzt:innen für Arbeitsmedizin. Mehr zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen findet ihr in diesem Beitrag.
Was wird in der Vorsorgeuntersuchung zur Bildschirmarbeit untersucht?
Die Untersuchung zu Tätigkeiten an Bildschirmgeräten umfasst die Anamnese der Mitarbeiter:innen und Beurteilung des Arbeitsplatzes. Dabei werden unter anderem Beschwerden und Erkrankungen der Augen, Einschränkungen im Bewegungsapparat, neurologische und psychische Beschwerden und Bluthochdruck untersucht. Am Arbeitsplatz selbst beurteilen die zuständigen Ärzt:innen dessen Ergonomie und den Umfang, die Zeit und die Aufgaben der Arbeit. Zudem wird ein Sehtest durchgeführt, der unter anderem die Augenstellung und -beweglichkeit, das Farbsehvermögen, das räumliche Sehen sowie die Sehschärfe sowohl für die Ferne und für den Bildschirmabstand prüft. Bei konkreten Beschwerden oder besonderen Tätigkeitsanforderungen können noch weitere Untersuchungen vorgenommen werden.
Welche Pflicht besteht für die Vorsorge bei Bildschirmarbeitsplätzen?
Die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge ist eine sogenannte Angebotsvorsorge. Habt ihr Mitarbeiter:innen, die am Bildschirm tätig sind, seid ihr laut § 5 ArbMedVV und AMR 14.3 verpflichtet, ihnen diese Vorsorge anzubieten. Andernfalls müsst ihr mit Strafen in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Eure Mitarbeiter:innen sind nicht verpflichtet, das angebotene Vorsorgeangebot anzunehmen. Es gibt keine negativen Konsequenzen, wenn sie es ablehnen. Allerdings seid ihr als Arbeitgeber:innen verpflichtet, die Vorsorge regelmäßig erneut anzubieten. In der Regel tragt ihr als Arbeitgeber:innen die Kosten der Untersuchung.
Laut AMR Nr. 2.1 muss die Erstvorsorge spätestens drei Monate vor der Aufnahme der Tätigkeit durch Arbeitgebende angeboten oder veranlasst werden. Eine erste Nachuntersuchung solltet ihr nach 12 Monaten anbieten. Weitere Nachuntersuchungen sind spätestens nach 36 Monaten vorgesehen. Diese Fristen dürfen auf keinen Fall überschritten werden.

Was ist eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?
Bei der Bildschirmarbeitsplatzbrille handelt es sich um eine speziell für die Bildschirmarbeit konzipierte Gleitsichtbrille mit einem vergrößerten Sehbereich für kurze und mittlere Entfernungen. Der mittlere Bereich sorgt für eine klare Sicht auf den Bildschirm, der untere Bereich für die Nähe und der obere Bereich für Entfernungen über einen Meter. Diese Brille ermöglicht es euren Mitarbeiter:innen, sowohl den Bildschirm als auch die Arbeitsmittel auf dem Tisch und die Kolleg:innen scharf zu sehen, ohne den Kopf übermäßig bewegen zu müssen. Dadurch wird die Körperhaltung am Arbeitsplatz entlastet. Im Berufsalltag benötigt sie meist eine kürzere Eingewöhnungszeit als eine klassische Gleitsichtbrille und wird als angenehmer wahrgenommen.
Während die Vorsorgeuntersuchung und Feststellung des Bedarfs einer Bildschirmarbeitsplatzbrille den Betriebsärzt:innen oder den arbeitsmedizinischen Ärzt:innen obliegt, dürfen die Bestimmung der Dioptrien und die Refraktionsmessung durch Optiker:innen durchgeführt werden.
Sollte die Untersuchung ergeben, dass euer / eure Mitarbeiter:in eine Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigt, steht ihr als Arbeitgeber:in in der Pflicht einen vereinbarten Betrag zur Finanzierung dieser Brille beizusteuern, da sie gemäß ArbMedVV Anhang Teil 4 als ein Arbeitsmittel betrachtet wird. Besondere Zusatzleistungen wie zum Beispiel Entspiegelungen oder spezielle Fassungen zahlen die Mitarbeiter:innen selbst.
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Das Wohlbefinden eurer Mitarbeiter:innen ist essenziell für den Erfolg eures Unternehmens. Ein ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz und Maßnahmen zur Förderung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz helfen, potenziellen Beschwerden durch Bildschirmarbeit vorzubeugen oder sie zu lindern.
Wir von der Arbeitssicherheit Sofort unterstützen euch bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze und bieten euch Hilfe bei der Bestellung von Betriebsärzt:innen und Vorsorgeuntersuchungen gemäß ArbMedVV an. So könnt ihr sicher sein, dass ihr alle rechtlichen Vorgaben einhaltet und für eure Mitarbeiter:innen einen optimalen Arbeitsschutz gewährleistet. Wir freuen uns auf eure Anfrage!

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Beitragsbild: © Adobe Stock, Maria Vitkovska