Hygienekonzepte und Infektionsschutz Mehr Gesundheit im Unternehmen – mit den Hygienebeauftragten Autor: Gero Appel

Mit der Covidsommerwelle hat sich die Zahl der Corona-Infektionen fast verdoppelt. Hygienestandards sowie ein ausreichender Infektionsschutz rücken dadurch wieder verstärkt in den Vordergrund. Die geltenden Regeln und Hygienevorschriften sind überaus zahlreich, deswegen können Hygienebeauftragte euch dabei helfen, einen Überblick zu wahren. Diese übernehmen für euch die Einhaltung und Umsetzung der Hygienevorschriften, den Infektionsschutz vor Corona eingeschlossen. Wie diese Vorschriften aussehen und wie ihr eure Mitarbeiter:innen zum Hygienebeauftragten weiterbilden könnt, das sehen wir uns jetzt an.

Themen in diesem Beitrag

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  • Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
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Ab wann müsst ihr einen Hygienebeauftragten bestellen?

Standardmäßig sind Hygienebeauftragte in eurem Unternehmen nicht verpflichtend zu bestellen, es besteht also keine Bereitstellungspflicht wie bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dennoch können Hygienebeauftragte eine große Unterstützung für euer Unternehmen darstellen. Besonders wenn ihr in einer Branche seid, die mit Lebensmitteln arbeitet oder aus anderen Gründen einen besonders hohen Infektionsschutz (z. B. im Gesundheitsbereich) erfordert. In diesem Fall unterliegt euer Unternehmen besonderen Hygienestandards und muss höhere Ansprüche in Bezug auf Hygiene erfüllen.

Hygienebeauftragte sind dafür ausgebildet, diese gesetzlichen Ansprüche zu überprüfen und Konzepte zur Einhaltung einzuführen und zu optimieren. Auch während der globalen Pandemie und bei den erhöhten Ansprüchen zum Infektionsschutz unterstützt euch der oder die Hygienebeauftragte dabei, alle Auflagen der Corona-Pandemie rechtssicher zu erfüllen.

Welche Hygienestandards muss euer Unternehmen einhalten?

Ein Hygienekonzept war zuvor lediglich für medizinische und pharmazeutische Unternehmen sowie für alle Branchen, die Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertrieben haben, verpflichtend. Mit der Überarbeitung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 11.03.2021 waren alle Arbeitgeber:innen zeitlang verpflichtet, ein wirksames und rechtskräftiges Hygienekonzept für ihr Unternehmen zu entwickeln und implementieren. Diese geltenden Hygienevorschriften müssen eingehalten werden, gleiches gilt für wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter:innen und Kund:innen. Darunter fallen die allgemeinen Vorschriften zur Betriebshygiene sowie das Gesundheits- und Hygienemanagement.

Diese Verordnung wurde am 25.05.2022 wieder außer Kraft gesetzt. Die letzte Neufassung vom 20.03.2022 empfiehlt jedoch weiterhin, ein wirksames Hygienekonzept im UN umzusetzen, um für den Herbst gewappnet zu sein.

Ein wirksames Hygienekonzept gibt auch euren Mitarbeitenden eine gute Übersicht über die Schutzmaßnahmen. © Shutterstock, True Touch Lifestyle
Ein wirksames Hygienekonzept gibt auch euren Mitarbeitenden eine gute Übersicht über die Schutzmaßnahmen. © Shutterstock, True Touch Lifestyle

Allgemeine Betriebshygiene Vorschriften

Eine allgemeine Betriebshygiene ist die Grundlage jedes Unternehmens und gehört außerdem zum Arbeitsschutzgesetz. Jeder Mitarbeitende in eurem Unternehmen muss ausreichend über die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen aufgeklärt werden. Dafür ist es erforderlich, dass ihr als Arbeitgeber:innen regelmäßige Unterweisungen zum Thema Infektionsschutz und Betriebshygiene durchführt. Hygienebeauftragte können euch bei der Planung und Umsetzung dieser Unterweisungen unterstützen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das betriebliche Gesundheitsmanagement umfasst allgemeine Maßnahmen, die die Gesundheit eurer Mitarbeitenden fördern und aufrechterhalten sollen. Das Ziel des allgemeinen betrieblichen Gesundheitsmanagements liegt darin, ein gesundheitsförderndes Umfeld in eurem Unternehmen zu schaffen.

Dies gewährleistet nicht nur die Gesundheit eurer Mitarbeitenden, sondern auch die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Ein gut strukturiertes Gesundheitsmanagement kann auf lange Sicht sogar die Produktivität der Mitarbeitenden steigern, wodurch ihr langfristig profitiert. Folgende positiven Veränderungen lassen sich regelmäßig bei einem systematischen Gesundheitsmanagement feststellen:

  • Erhalt bzw. Steigerung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit,
  • Verbesserte Unternehmenskultur,
  • Stärkung der Eigenverantwortung von Beschäftigten,
  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit zusammen mit Produktivität,
  • langfristige Gewinnung und Erhaltung von Fachpersonal.

Hygienemanagement

Gerade in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen ist ein bestimmter Hygienestandard gesetzlich verpflichtend. Doch auch in jedem anderen Betrieb schadet eine schlechte Hygiene im Unternehmen nicht nur dem Image, sondern vor allem den Mitarbeitenden.

Zudem kann eine zu geringe Hygiene zu Bußgeldern oder sogar Betriebsschließung führen. Ein durchdachtes, strukturiertes Hygienemanagement erlaubt allen Betroffenen einen Überblick über die entsprechenden Hygieneanforderungen gegenüber dem Infektionsschutzgesetz. Dabei könnt ihr als Arbeitgebende zur Umsetzung eines Hygienemanagementsystems eng mit euren Hygienebeauftragten zusammenarbeiten. Die Ziele des Hygienemanagements lauten:

  • Gesunde Menschen vor Infektionen schützen,
  • die Ausbreitung von Krankheiten verhindern,
  • ein hohes Hygieneniveau erreichen und halten.
Alle Mitarbeiter:innen sollten auf eine gute Hygiene achten. Das beginnt beim Desinfizieren der Hände. © Shutterstock, Bogdan Sonjachnyj
Alle Mitarbeiter:innen sollten auf eine gute Hygiene achten. Das beginnt beim Desinfizieren der Hände. © Shutterstock, Bogdan Sonjachnyj

Nach welchen Gesetzen richten sich Hygienebeauftragte?

Alle Betriebsbeauftragten richten sich in ihren Aufgaben nach bestimmten Gesetzen und Verordnungen, die ihren Tätigkeitsbereich betreffen. Dazu zählt auch die oben erwähnte Corona-ArbSchV. Wir stellen euch jetzt die drei anderen wichtigsten Gesetzgebungen und deren Funktion für Hygienebeauftragte vor:

Die ISO 9001

Die Norm ISO 9001 legt die Mindestanforderungen fest, die euer Unternehmen für ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem erfüllen muss. Darunter fallen auch die meisten Aufgaben des Hygienebeauftragten. Die ISO 9001 Zertifizierung weist allgemeingültig nach, dass euer Qualitätsmanagementsystem den Mindestanforderungen entspricht und alle Produkte oder Dienstleistungen den Kundenerwartungen sowie den behördlichen Anforderungen nachkommen.

Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Die Lebensmittelhygieneverordnung ist für euer Unternehmen und den Hygienebeauftragten maßgeblich, wenn euer Unternehmen Produkte aus dem Bereich Lebensmitteln, Kosmetik und Bedarfsgegenständen produziert, verarbeitet oder vertreibt. In der LMHV werden alle hygienischen Maßnahmen für die Produktion und den Verkauf dieser Produkte festgehalten samt notwendiger Schulung für Hygienebeauftragte.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Im Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG, wird der Pandemie- und Seuchenfall geregelt, sowie die Zusammenarbeit mit Bundesbehörden, Ärzten, Krankenhäuser, wissenschaftlichen Instituten und anderen notwendigen Einrichtungen im Falle einer hochinfektiösen Krankheit. Der Fokus dieses deutschen Bundesgesetzes liegt dabei auf Früherkennung und Präventionsmaßnahmen bei einer Infektionskrankheit. Besonders zu Zeiten von Corona ist das Infektionsschutzgesetz überaus wichtig geworden.

Für einen guten Infektionsschutz sollten viel genutzte Oberflächen oft gereinigt werden. © Shutterstock, Neptunestock
Für einen guten Infektionsschutz sollten viel genutzte Oberflächen oft gereinigt werden. © Shutterstock, Neptunestock

Welche Aufgaben übernehmen Hygienebeauftragte?

Hygienebeauftragte konzentrieren sich auf die Umsetzung von praktikablen und effizienten Lösungen zur Verbesserung der Hygienesituation im täglichen Arbeitsalltag. Grundsätzlich liegen die Aufgaben der Hygienebeauftragten in der Erfüllung aller Anforderungen der vorhin genannten Gesetzgebungen zum Thema Hygiene und Infektionsschutz. Dabei handelt es sich sowohl um die Personal-, Produktions- und Betriebshygiene. Je nach Unternehmen und Branche werden dabei unterschiedliche Anforderungen an das Unternehmen und den oder die Hygienebeauftragten gestellt.

Zusätzlich stellen Hygienebeauftragte ein wichtiges Bindemitglied zwischen Mitarbeitenden und Führungsebenen dar. Sie sind befugt, beide Parteien zu beraten und über notwendige Hygienemaßnahmen aufzuklären. Zudem legen sie für beide Gruppen die anfallenden Hygienemaßnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben fest und unterweisen alle Beschäftigten entsprechend. Auch bei der Entwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie der Erstellung eines Hygieneplans sind sie unterstützend tätig. Hier erhaltet ihr einmal die Aufgaben der Hygienebeauftragten im Überblick:

  • Bewertung der Infektionsrisiken der Einrichtung und Festlegung der Schwerpunkte der Infektionsprävention,
  • Erstellung und Aktualisierung von Hygieneplänen und -maßnahmen,
  • Durchführung von Hygieneschulungen und Belehrungen,
  • regelmäßige Überprüfung über die Einhaltung der Hygienepläne,
  • Überwachung von Infektionskrankheiten und die Meldung an das Gesundheitsamt,
  • die Installierung und Dokumentation von Hygienemanagementsystemen.
Homeoffice ist eine der einfachsten Möglichkeiten, das Infektionsrisiko im Büro einzuschränken. © Shutterstock, August_0802
Homeoffice ist eine der einfachsten Möglichkeiten, das Infektionsrisiko im Büro einzuschränken. © Shutterstock, August_0802

Wie verändern sich die Aufgaben je nach Branche?

Im Unternehmen arbeiten Hygienebeauftragte eng mit der Führungsebene zusammen. Sie sind qualifiziert, euch in allen Punkten zu Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz beratend zur Seite zu stehen. Wie andere Betriebsbeauftragte sind sie ebenfalls befugt, Schulungen zum Infektionsschutz mit Mitarbeitenden durchzuführen. In einigen Branchen erhalten Hygienebeauftragte jedoch noch weitere, branchenspezifische Aufgaben, die sich durch die geforderten Hygienestandards ergeben:

Im Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen tragen Hygienebeauftragte einige der wichtigsten Aufgaben. Ein steriler Arbeitsplatz ist hier der notwendige Standard. Hygienebeauftragte sind mit der Aufgabe betraut, Kunden, Besucher und Personal vor Gefährdungen durch Infektionen oder Krankheiten zu schützen und diese mit effektiven Maßnahmen präventiv zu verhindern.

In der Lebensmittelbranche

Mitarbeitende in der Lebensmittelbranche müssen gesonderte Hygiene-Unterweisungen erhalten. Darunter fällt beispielsweise das Tragen von Schutzausrüstung wie Handschuhen und Haarnetzen. Hygienebeauftragte müssen hier alle gesetzlichen Richtlinien im Blick behalten oder alle Beschäftigten im Betrieb ausreichend unterweisen. Die einzuhaltenden Maßnahmen werden dabei von der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene festgelegt.

In der Pharmabranche

Die Verantwortung des Hygienebeauftragten in der pharmazeutischen Industrie liegt bei der Überwachung und Sicherstellung des Hygienestatus unter Reinraumbedingungen, damit alle hygienischen Produktionsstandards im Unternehmen eingehalten werden.

Je nach Branche erwarten Hygienebeauftragte unterschiedliche Aufgaben. © Shutterstock, Janon Stock
Je nach Branche erwarten Hygienebeauftragte unterschiedliche Aufgaben. © Shutterstock, Janon Stock

Wer kann Hygienebeauftragte:r werden?

Um die Tätigkeit als Hygienebeauftragte:r aufnehmen zu dürfen, bedarf es einer Weiterbildung zum Hygienebeauftragten. Diese muss vom TÜV genehmigt worden sein, damit die Fortbildung rechtskräftig ist. Grundsätzlich ist die einzige Voraussetzung zur Weiterbildung eine erfolgreiche abgeschlossene Berufsausbildung. Auszubildende fallen damit also aus. Welche Position der oder die Mitarbeiter:in in eurem Unternehmen innehat, ist unwichtig, die Weiterbildung zur Hygienefachkraft steht allen offen.

Um die Weiterbildung Hygienefachkraft erfolgreich abschließen zu können, bedarf es 16 Seminarstunden für das Basismodul. Benötigt ihr in eurem Unternehmen spezifizierte Hygienebeauftragte, bedarf es einer deutlich längeren Weiterbildung. Im Basismodul lernen eure Mitarbeiter:innen die wesentlichen Grundlagen zur Sicherung des Hygiene- und Qualitätsmanagements. Dadurch sind sie befugt, grundlegende hygienerelevante Sachverhalte professionell zu lösen. Das Basismodul umfasst folgende Themen:

  • Gesetzliche Grundlagen (IfSG, ArbSchG, DGUV Vorschrift 1) sowie Anforderungen nach Biostoffverordnung,
  • Risikobewertung und Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen,
  • Organisation, Verantwortung, zuständige Pflichten und Aufgaben,
  • Basishygiene, Hygienemanagement, Hygieneplan,
  • Sondermaßnahmen beim Auftreten von bestimmten hochansteckenden Erkrankungen (Magen-​Darm-Erkrankungen, Kopfläuse, Krätze, etc.).

Je nach Branche eures Unternehmens, müsst ihr in der Ausbildung des Hygienebeauftragten differenzieren. Bei besonderen Anforderungen an das Hygienekonzept sind besondere Hygienemodule notwendig, etwa für Lebensmittel, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen. Des Weiteren erhalten alle zukünftigen Hygienebeauftragten in der Lebensmittelbranche weitere notwendige Belehrungen:

Die einzige Voraussetzung für die Weiterbildung zur Hygienefachkraft: eine abgeschlossene Berufsausbildung. © Shutterstock, SritanaN
Die einzige Voraussetzung für die Weiterbildung zur Hygienefachkraft: eine abgeschlossene Berufsausbildung. © Shutterstock, SritanaN

Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Bevor die erste Tätigkeit in der Lebensmittelbranche ausgeübt werden kann, muss eine Schulung und Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Fachkenntnis-Schulung Lebensmittelhygiene nach § 4 LMHV

Wenn euer Unternehmen Lebensmittel herstellt, zubereitet, behandelt oder vertreibt, ist die Fachkenntnis-Schulung gesetzlich für die Hygienebeauftragten vorgeschrieben. Sie beinhaltet:

  • Grundlagen des Lebensmittelrechts,
  • Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln,
  • Gefahren im Lebensmittelbereich,
  • Hygienische Anforderungen,
  • Eigenkontrolle und Krisenmanagement.

Warum Hygiene so wichtig ist: Corona-Krankmeldungen verdoppeln sich

Viele Unternehmen kämpfen derzeit mit Personalengpässen – viele Mitarbeitende erkranken gleichzeitig an Corona. In diesem Sommer ist die Zahl der Corona-Infektionen stark gestiegen: Von einem Tiefstand von 64 Arbeitsunfähigen je 10.000 Versicherten im Mai auf 123 je 10.000 Versicherte im Juni. Damit haben sich die Infektionen fast verdoppelt. Das Beste, was ihr als Arbeitgeber:innen dagegen tun könnt, ist, eure Mitarbeitenden ausreichend zu unterweisen und mehr Hygienemaßnahmen einzuleiten. Sprecht für geeignete Maßnahmen mit eurem Hygienebeauftragten oder euren Betriebsärzt:innen. Sie sind sogar befugt, Corona-Schutzimpfungen durchzuführen. Mehr dazu erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Corona-Infektionen übertragen sich vor allem durch Tröpfchen- aber potentiell auch durch Schmierinfektionen über Oberflächen. © Shutterstock, Maridav
Corona-Infektionen übertragen sich vor allem durch Tröpfchen- aber potentiell auch durch Schmierinfektionen über Oberflächen. © Shutterstock, Maridav

Wie funktioniert ein Hygieneplan?

Der Hygieneplan hilft euch, alle notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung des Hygienestandards schriftlich festzuhalten. Er gibt euren Mitarbeitenden eine Übersicht und Sicherheit im Umgang mit den betrieblichen Verfahrensweisen in Bezug auf Infektionshygiene sowie allgemeine Betriebshygiene. Der Hygieneplan gilt außerdem als gesetzlich zugelassener Nachweis für eure erbrachte Sorgfaltspflicht. Dafür muss der Hygieneplan folgende Punkte beinhalten:

  • Hautschutzplan,
  • Reinigungsplan,
  • Desinfektionsplan,
  • Regelung zum Aufbereiten von medizinischen Produkten,
  • Arbeits- und Verfahrensweisen,
  • Dokumentationsberichte zur Fortbildung und Unterweisung eures Personals.

Damit euer Hygieneplan rechtsverbindlich ist, muss er zusätzlich das Erstelldatum, ein Inhaltsverzeichnis, den Namen des Autors sowie die Angaben zur Qualifikation als Hygienebeauftragte:r, die Version des Hygieneplans, die Häufigkeit der Überarbeitung und eine Freigabe durch euch als Geschäftsführende enthalten.

Immer am Besten geschützt mit der Arbeitssicherheit Sofort

Wie ihr seht, ist das Thema Hygiene im Unternehmen sehr komplex. Da verliert man schnell den Überblick. Die Arbeitssicherheit Sofort hilft euch bei allen Fragen und unterstützt euch dabei, euer Unternehmen rechtssicher und eure Mitarbeiter:innen gesund zu halten. Deswegen stellen wir euch alle notwendigen Betriebsbeauftragten und helfen euch auch bei der vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. Jetzt auch digital auf unserer Web-Plattform SMART CAMPUS erhältlich, die ihr sofort 30 Tage kostenlos testen könnt. Darin findet ihr auch relevante Online-Trainings und verpflichtende Basis-Unterweisungen für einen perfekten Rundumschutz. Wir freuen uns auf eure Anfrage!

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Beitragsbild: © Shutterstock, Just Life

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