Lärm am Arbeitsplatz Ob im Büro oder in der Fabrik: Lärmschutz ist überall relevant Autor: Hannah Yeboah

Gespräche, Tastaturen, Drucker. Mit wandelnden Arbeitsbedingungen gewinnt auch der Lärm an Bedeutung, der auf den ersten Blick harmlos wirkt. Hier erfahrt ihr, wie sich verschiedene Arten von Lärm voneinander unterscheiden und welche Auswirkungen er auf die Leistungsfähigkeit eurer Angestellten haben kann. Außerdem erhaltet ihr wertvolle Informationen dazu, was ihr als Arbeitgebende nicht nur tun könnt, sondern auch müsst, um Lärm bestmöglich einzudämmen.

Themen in diesem Beitrag

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Wie wird Lärm definiert?

Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, auf die wir später noch genauer zu sprechen kommen, ist Lärm jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen kann.

Lärm hat zudem etwas mit dem individuellen Empfinden zu tun. Geräusche, die einige Angestellte als belästigend empfindet, müssen andere noch längst nicht stören.

Unterschieden wird außerdem zwischen sogenanntem extra-auralem Lärm und gehörschädigendem Lärm. Extra-auraler Lärm wirkt zwar nicht gehörschädigend, kann sich allerdings auf die Psyche auswirken und auch physiologische Reaktionen hervorrufen. Der Grund: Er beeinflusst das vegetative Nervensystem. Nicht selten zieht diese Art von Lärm, Stress und gesundheitliche Probleme mit sich. Ein Beispiel für extra-auralen Lärm ist die Geräuschkulisse in Großraumbüros.

Daneben gibt es gehörschädigenden Lärm. Diesen findet man eher im gewerblichen Bereich. Ab Lautstärken von 80 – 85 dB kann unser Gehör dauerhaften Schaden nehmen. 85 dB beträgt beispielsweise die Lautstärke an einer Hauptverkehrsstraße.

Wodurch entsteht vermeidbarer Lärm?

Bereits Gespräche können als Lärm definiert werden. Laute und/oder von mehreren Personen geführte Gespräche sind ein Beispiel für vermeidbaren Lärm. Auch Lärm, der von technischen Geräten wie Druckern, Telefonanlagen, Klimaanlagen oder Tastaturen ausgeht, kann von euren Mitarbeitenden als beeinträchtigend wahrgenommen werden. Daher gilt es, diese möglichst zu vermeiden bzw. zu vermindern.

Wie viel Lärm am Arbeitsplatz ist zulässig?

Für Arbeitsplätze, an denen eine hohe Konzentration gefordert ist, gelten bereits 55 dB(A) als hohe Lautstärke. Eine Lautstärke über 55 dB(A) wird als viel zu hoch angesehen. Geräuschkulissen von über 70 db(A) gelten als extrem laut. Alle drei Fälle werden laut einer Gefährdungsbeurteilung als Gesundheitsrisiko eingestuft, für die Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werden müssen.

Die Arbeitsstättenverordnung hat Grenzwerte von 55 dB und 70 dB festgelegt, welche je nach Tätigkeit variieren. Wie viel Lärm am Arbeitsplatz letzten Endes zugelassen ist, hängt also vom jeweiligen Arbeitsplatz ab. Bestenfalls herrscht im Büro eurer Angestellten jedoch eine Lautstärke von höchstens 30 Dezibel.

Nicht nur auf die Konzentrationsfähigkeit eurer Angestellten wirkt sich der Lärm im Büro aus. © Shutterstock, fizkes
Der Lärm im Büro wirkt sich nicht nur auf die Konzentrationsfähigkeit eurer Angestellten aus. © Shutterstock, fizkes

Welche Auswirkung kann Lärm auf eure Beschäftigten haben?

Wie bereits erwähnt, gehen die Auswirkungen, die Lärm auf den Menschen haben, weit über die Schädigung des Gehörs hinaus.

Lärm kann auf eure Mitarbeitenden sowohl aurale als auch extra-aurale Wirkungen haben. Aurale Wirkungen betreffen das Gehör. Hierunter fallen beispielsweise Lärmschwerhörigkeit oder das Knalltrauma. Aurale Lärmeinwirkung zieht, gerade bei langjähriger Lärmeinwirkung, gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich. Insbesondere ist eine Schädigung des Hörvermögens möglich. Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit. Daher sind Maßnahmen zum Lärmschutz so wichtig.

Extra-aurale Wirkungen sind solche, die sich auf das Herz-Kreislaufsystem, die Psyche, die Motivation und die Leistung eurer Angestellten auswirken. Was der extra-aurale Lärm beeinflussen kann, haben wir für euch aufgelistet:

Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das Wohlergehen

  • wahrgenommener Stress
  • erlebte Arbeitsbelastung
  • Unzufriedenheit
  • Ermüdung
  • Stimmung

Auswirkungen auf die Leistung

  • verminderte Arbeitsgenauigkeit
  • sinkende Arbeitsgeschwindigkeit
  • nachlassende Produktivität
  • Anzahl von Fehlern
  • Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen
  • Sprachverständlichkeit
  • schwächere Konzentrationsfähigkeit

Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System

  • erhöhte Blutdruckwerte und Puls
  • weitere Parameter wie die Konzentration von Stresshormonen

Die durch den Lärm eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit ist nicht zu unterschätzen. Folgen können Fehlreaktionen oder auch eine gestörte Signalwahrnehmbarkeit sein. Auch die Risikobereitschaft kann steigen. All dies hat eine erhöhten Unfallgefahr zur Folge.

Wie ihr bereits wisst, kann ein und dasselbe Geräusch auf verschiedene Personen unterschiedlich wirken. Das liegt daran, dass Menschen unterschiedlich auf Lärm reagieren. Während sich ein:e Mitarbeiter:in schnell durch laute Geräusche beeinträchtigt fühlt, muss das bei anderen Angestellten noch längst nicht der Fall sein. Hierfür sind verschiedene Faktoren verantwortlich. Dazu zählen:

  • Alter,
  • Geschlecht,
  • Persönlichkeitsmerkmale,
  • Einstellung zur Geräuschquelle,
  • Fähigkeit zur Bewältigung der Aufgabe, die erledigt werden muss,
  • Rahmenbedingungen wie Zeitdruck oder Unterstützung durch Kolleg:innen,
  • Kontrollierbarkeit und Vorhersehbarkeit von Geräuschen,
  • andere physikalische Parameter, die mit dem Geräusch in Kombination auftreten, wie Beleuchtung, Klima, Arbeitsplatz.
Bei 105 dB sind Mitarbeitende in Fabriken starker Beschallung ausgesetzt. In einigen anderen Branchen fällt diese sogar noch höher aus. © Shutterstock, Virrage Images
Mitarbeitende in Fabriken sind zeitweise rund 105 dB ausgesetzt. In einigen anderen Branchen fällt die Beschallung noch höher aus. © Shutterstock, Virrage Images

Welche Branchen sind davon besonders betroffen?

1. Angestellte im Bereich Flugzeugabfertigung

Es ist nicht verwunderlich, dass Angestellte im Bereich Flugzeugabfertigung der stärksten Lärmeinwirkung ausgesetzt sind. Auf das Bodenpersonal am Flughafen, welches zwischen startenden und landenden Flugzeugen arbeitet, wirken tagtäglich rund 140 dB. Lärmschutzkopfhörer sind hier Pflicht.

2. Straßenbauarbeiter

Die Geräte, die an Baustellen zum Einsatz kommen, beispielsweise Presslufthammer, verursachen nicht selten Geräusche von 120 dB. Auch hier ist aus Sicht des Arbeitsschutzes ein Gehörschutz angebracht.

3. Mitarbeitende in Bars und Diskotheken

Mitarbeitende in Bars arbeiten inmitten lauter Musik und lauter Gäste. Oft sind sie mehrere Stunden hintereinander rund 110 dB ausgesetzt. Auch hier sollten Angestellte auf ausreichend Lärmschutz achten.

4. Mitarbeitende in Fabriken und in landwirtschaftlichen Betrieben

Auch Maschinen in Fabriken sowie in landwirtschaftlichen Betrieben verursachen Lärm, der Werte um die 105 dB erreichen kann. Selbstverständlich müssen auch hier Lärmschutzkopfhörer getragen werden, um Hörschäden vorzubeugen.

5. Brauerei-Mitarbeitende

Hättet ihr gedacht, dass Angestellte im Brauerei-Bereich Lärm von rund 100 dB ausgesetzt sind? Die Lautstärke der Maschinen in Brauereien sollten nicht unterschätzt werden. Folgen können Schwerhörigkeit und Tinnitus sein.

6. Orchestermusiker:innen

Orchestermusiker:innen arbeiten inmitten lauter Musik, was auf Dauer zur Beeinträchtigung des Hörvermögens und weiteren Schädigungen am Ohr führen kann. Die Orchestermusik kann ca. 95 dB betragen.

7. Zahnärzt:innen und zahnmedizinische Fachangestellte

Nicht nur für Patient:innen können die Geräusche, die in der Zahnarztpraxis entstehen, unangenehm sein. Zahnärzt:innen und zahnmedizinische Fachangestellte sind täglich den Geräuschen der Geräte ausgesetzt, die ca. 90 dB erzeugen können. Auch in dieser Branche sollte Lärmschutz also großgeschrieben werden.

8. Lehrer:innen und Erzieher:innen

Nicht zu unterschätzen ist die Lautstärke, die von spielenden und tobenden Kindern ausgehen kann. Tag für Tag sind Lehrer:innen und Erzieher:innen dadurch Lautstärken von bis zu 85 dB ausgesetzt.

Doch auch von extra-auralem Lärm sind einige Branchen betroffen. Dazu zählen unter anderem:

  • Büro,
  • Industrie,
  • Gesundheitswesen und Kliniken,
  • Luft- und Raumfahrt,
  • Schulen,
  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Bergbau und Rohstoffförderung,
  • Bus und Bahn,
  • Bau,
  • Militär und Polizei,
  • Fahrzeug,
  • Einzelhandel,
  • Hotel und Gaststätten,
  • Kindergarten,
  • Feuerwehr,
  • Sportstätten,
  • Seefahrt,
  • Kirche.
Eine Unterweisung zum Thema Lärmschutz kann zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen. © Shutterstock, fizkes
Eine Unterweisung zum Thema Lärmschutz kann zur Sicherheit eurer Mitarbeitenden beitragen. © Shutterstock, fizkes

Was besagt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung?

Hinsichtlich Gefährdungen durch Lärm ist für euch als Arbeitgebende neben dem Arbeitsschutzgesetz und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auch die Lärm- und Vibrationsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) maßgeblich. § 7 der Verordnung bezieht sich auf Maßnahmen, welche ihr umzusetzen habt, um der Lärmexposition vorzubeugen oder sie zu verringern. Außerdem ist dort festgehalten, dass folgende Maßnahmen Vorrang vor der Verwendung von Gehörschutz haben:

  • Einleitung alternativer Arbeitsverfahren, welche die Exposition eurer Beschäftigten durch Lärm verringern,
  • Auswahl und Einsatz neuer oder bereits vorhandener Arbeitsmittel unter dem vorrangigen Gesichtspunkt der Lärmminderung,
  • lärmmindernde Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze,
  • Ergreifen technischer Maßnahmen zur Luftschallminderung,
  • Verwendung von Wartungsprogrammen für Arbeitsmittel, Arbeitsplätzen und Anlagen,
  • Einführung arbeitsorganisatorischer Maßnahmen zur Lärmminderung durch Begrenzung von Dauer und Ausmaß der Exposition und Arbeitszeitpläne mit ausreichenden Zeiten ohne belastende Exposition.
Wenn ihr die Maßnahmen zur Verringerung der Exposition von Vibration einhaltet, seid sowohl ihr als auch eure Mitarbeitenden auf der sicheren Seite © Shutterstock, Vladimir Konstantinov
Haltet ihr die Maßnahmen zur Verringerung der Exposition von Vibration ein, seid sowohl ihr als auch eure Mitarbeitenden auf der sicheren Seite. © Shutterstock, Vladimir Konstantinov

Zudem sind in der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen festgehalten. Dazu zählen:

  • Auswahl und Einsatz neuer oder bereits vorhandener Arbeitsmittel, die nach ergonomischen Gesichtspunkten ausgelegt sind und möglichst geringe Vibrationen verursachen,
  • Bereitstellung von Zusatzausrüstungen, welche die Gesundheitsgefährdung aufgrund von Vibrationen verringern,
  • Verwendung von Wartungsprogrammen für Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Anlagen sowie Fahrbahnen,
  • Schulung der Beschäftigten im bestimmungsgemäßen Einsatz und in der sicheren und vibrationsarmen Bedienung von Arbeitsmitteln,
  • Begrenzung der Dauer und Intensität der Exposition,
  • Erstellung von Arbeitszeitplänen mit ausreichenden Zeiten ohne belastende Exposition,
  • Bereitstellung von Kleidung für gefährdete Beschäftigte zum Schutz vor Kälte und Nässe.

§ 11 der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung beinhaltet das Thema “Unterweisung”. Wenn Auslösewerte bei Lärm oder Vibration, welche ebenfalls in der LärmVibrationsArbSchV festgehalten sind, überschritten wurden, müsst ihr eure Mitarbeitenden zum Thema Lärmschutz sowie zum Thema Vibrationsschutz unterweisen.

Die Unterweisung muss auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung beruhen und Aufschluss über die Gesundheitsgefährdung geben, die mit der Exposition verbunden ist. Die Unterweisung muss vor der Aufnahme der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Außerdem muss sie nach wesentlichen Änderungen in eurem Unternehmen wiederholt werden. Folgende Punkte muss die Unterweisung beinhalten:

  • die Art der Gefährdung,
  • die durchgeführten Maßnahmen zur Beseitigung oder zur Minimierung der Gefährdung unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzbedingungen,
  • die Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte,
  • die Ergebnisse der Ermittlungen zur Exposition zusammen mit einer Erklärung ihrer Bedeutung und der Bewertung der damit verbundenen möglichen Gefährdungen und gesundheitlichen Folgen,
  • die sachgerechte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung,
  • die Voraussetzungen, unter denen eure Beschäftigten Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge haben, und deren Zweck,
  • die ordnungsgemäße Handhabung der Arbeitsmittel und sichere Arbeitsverfahren zur Minimierung der Expositionen,
  • Hinweise zur Erkennung und Meldung möglicher Gesundheitsschäden.

Ihr als Arbeitgebende habt außerdem sicherzustellen, dass eure Beschäftigten ab dem Überschreiten der Auslösewerte für Lärm oder Vibration eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung erhalten.

Eine Gefährdungsbeurteilung hilft euch dabei, einzuschätzen, ob eure Angestellten am Arbeitsplatz zu viel Lärm ausgesetzt sind.© Shutterstock, fizkes
Eine Gefährdungsbeurteilung hilft euch bei der Einschätzung, ob eure Angestellten zu viel Lärm ausgesetzt sind. © Shutterstock, fizkes

Welche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung beim Thema Lärm?

§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes sieht die Gefährdungsbeurteilung vor. Demnach müsst ihr als Arbeitgebende auch feststellen, ob eure Beschäftigten Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind. Es gilt, Grenzwerte zu ermitteln und Gefährdungen, die durch Lärm oder Vibrationen ausgehen können, zu erkennen und zu beurteilen. Notwendige Informationen könnt ihr euch beispielsweise bei Hersteller:innen von Arbeitsmitteln beschaffen. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung habt ihr Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Die Gefährdungsbeurteilung umfasst bei einer Exposition durch Lärm:

  • Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Lärm,
  • die Auslösewerte nach § 6 Satz 1 und die Expositionswerte nach § 8 Abs. 2
  • die Verfügbarkeit alternativer Arbeitsmittel und Ausrüstungen, die zu einer geringeren Exposition der Beschäftigten führen,
  • Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie allgemein zugängliche, veröffentlichte Informationen hierzu,
  • die zeitliche Ausdehnung der beruflichen Exposition über eine Acht Stunden Schicht hinaus,
  • die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Gehörschutzmitteln,
  • Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, die besonders gefährdeten Gruppen angehören,
  • Herstellerangaben zu Lärmemissionen.
Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte sind zwei Parameter, die euch bei der Einschätzung der Vibrationsexposition helfen können. © Shutterstock, King © Shutterstock, King Ropes Access
Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte bieten Orientierung bei der Einschätzung, ob eure Angestellten zu hoher Vibration ausgesetzt sind. © Shutterstock, King Ropes Access

Die Gefährdungsbeurteilung bei einer Exposition durch Vibration beinhaltet:

  • Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Vibrationen,
  • die Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte nach § 9 Abs. 1 und 2,
  • die Verfügbarkeit und die Möglichkeit des Einsatzes alternativer Arbeitsmittel und Ausrüstungen, die zu einer geringeren Exposition der Beschäftigten führen,
  • Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie allgemein zugängliche, veröffentlichte Informationen hierzu,
  • die zeitliche Ausdehnung der beruflichen Exposition über eine Acht Stunden Schicht hinaus,
  • Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, die besonders gefährdeten Gruppen angehören,
  • Herstellerangaben zu Vibrationsemissionen.

Die Gefährdungen, die mit der Exposition durch Lärm oder Vibrationen verbunden sind, müssen unabhängig voneinander beurteilt und in der Gefährdungsbeurteilung zusammengeführt werden. Es müssen außerdem mögliche Wechselwirkungen berücksichtigt werden.

Unabhängig von der Anzahl eurer Angestellten, habt ihr die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. In der Dokumentation ist mit anzugeben, welche Gefährdungen auftreten können und welche Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung ergriffen werden müssen. Sind maßgebliche Veränderungen in eurem Unternehmen aufgetreten, muss die Gefährdungsbeurteilung erneut durchgeführt werden.

In Großraumbüros werden Geräusche schnell zu einer Belastung. © Shutterstock, Petinov Sergey Mihilovich
Gerade in Großraumbüros ist es meist notwendig, Maßnahmen zur Schalldämmung zu ergreifen. © Shutterstock, Petinov Sergey Mihilovich

Mit welchen Maßnahmen könnt ihr eure Mitarbeitenden schützen?

Es gibt eine Vielzahl an möglichen Maßnahmen, die ergriffen werden können, um Lärm einzudämmen und für Lärmschutz zu sorgen. Die Lärmemission sollte am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich verringert werden. Eine Maßnahme kann beispielsweise die Auswahl oder der Einsatz neuer oder bereits vorhandener Arbeitsmittel unter dem Gesichtspunkt der Lärmminderung sein. Auch technische Maßnahmen zur Senkung des Lärmpegels wie die Schalldämmung der Wand oder die Schalldämmung der Decke bieten sich an.

Da es jedoch darauf ankommt, welche Ursache dem Lärm zugrunde liegt und dementsprechend auch die Maßnahmen immer individuell sind, haben wir einige konkrete Beispiele zur Veranschaulichung für euch aufgelistet.

Szenario 1:

Aktenvernichter, Drucker und Kopierer müssen sich in eigenen Technikräumen befinden, da der Lärmpegel durch die Trennung der Geräte vom Arbeitsplatz reduziert wird. Dies ist in eurem Unternehmen jedoch nicht der Fall.

Maßnahmen

  • Technikraum einrichten und Drucker, Kopierer sowie Aktenvernichter dort aufstellen

Szenario 2:

Es sind keine ausreichenden Abstände zwischen Arbeits- und Kommunikationsbereichen vorhanden.

Maßnahmen

  • Besprechungsräume mit ausreichendem Abstand zu den Arbeitsräumen einplanen, die auch von externen Personen genutzt werden können (Als Standort eignet sich die Nähe des Empfangs-,Sanitär- oder Pausenbereichs)
  • Beschaffung von Stehtischen oder Sitzgruppen außerhalb der Arbeitsbereiche, welche für kurze Besprechungen und den spontanen Austausch genutzt werden können
Die Verwendung von Headsets kann eine praktische Maßnahme zu konzentrierterem Arbeiten sein. © Shutterstock, Rido
Eine praktische Maßnahme zu konzentrierterem Arbeiten kann die Verwendung von Headsets sein. © Shutterstock, Rido

Szenario 3:

Besonders der Lärm, der im Büro entsteht, stellt eine Beeinträchtigung für einige eurer Angestellten dar. Es sind keine Mittel zur Schalldämmung vorhanden und der Boden besteht aus Fliesen.

Maßnahmen

  • Einführung von Hilfsmitteln zur Schalldämmung, wie
  • Trennwände oder Schallschutzschirme
  • Verwendung von Teppichböden oder lärmreduzierenden PVC-, Vinyl-, Korkböden
  • Mobiltelefone werden stumm oder auf Vibration geschaltet
  • Es müssen Headsets verwendet werden

Szenario 4:

Eure Angestellten fühlen sich durch Lärm gestört, der von draußen ins Büro eindringt.

Maßnahmen

  • Anbringen von Lärmschutzvorhängen
  • Eintausch der herkömmlichen Fenster gegen Lärmschutz-Fenster
  • Gezieltes Stoßlüften, anstelle von permanentem Lüften

Mitarbeitende schützen und Pflichten erfüllen mit der Arbeitssicherheit Sofort

Lärmschutz ist unabdingbar. Und das Thema ist in vielen Branchen relevant. Der erste Schritt zur Ermittlung, ob eure Angestellten gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt sind, ist die Gefährdungsbeurteilung. Wir helfen euch bei der konkreten Umsetzung weiter. Zudem findet ihr bei uns alle relevanten Basis-Unterweisungen für die Arbeitssicherheit, Erste Hilfe, Brandschutz und viele weitere tätigkeitsbezogene Unterweisungen und Online-Trainings. Die Gefährdungsbeurteilung bieten wir euch selbstverständlich in digitaler Form an, damit ihr ohne hohen Zeitaufwand eure Pflichten als Arbeitgebende erfüllen und somit für die Sicherheit und Gesundheit eurer Beschäftigten vorsorgen könnt. Wir freuen uns auf eure Anfrage!

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Beitragsbild: © Shutterstock, FOTO Eak

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