Individuelle Lösungen im Arbeitsschutz Unternehmermodell: Arbeitsschutz flexibel selbst gestalten

Der Arbeitsschutz ist in Deutschland nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch wichtig für die langfristige Zufriedenheit und Arbeitskraft von Mitarbeiter:innen. Besonders in kleinen Unternehmen fehlen jedoch oft die Ressourcen für eine umfassende Organisation durch externe Fachkräfte. Daher sind Unternehmer:innen meist selbst in die Prozesse eingebunden.

Doch wie lässt sich gewährleisten, dass alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden, Mitarbeitende bestmöglich geschützt werden und gleichzeitig die Betriebseffizienz gesteigert wird? Als Lösung haben die Berufsgenossenschaften ein alternatives und bedarfsorientiertes Betreuungssystem entwickelt: Das Unternehmermodell. Was dieses Modell umfasst, wie es in der Praxis aussieht und welche Vorteile es eurem Unternehmen bietet, das erfahrt ihr diesem Beitrag.

Themen in diesem Beitrag:

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  • Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
  • Dauerhafte Preisgarantie

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Welche gesetzlichen Anforderungen bestehen für den Arbeitsschutz in Deutschland?

In Deutschland ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz sicherzustellen. Diese Anforderung ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Um dies zu gewährleisten, müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, Schutzmaßnahmen getroffen sowie dessen Wirksamkeit geprüft werden. Durch Unterweisungen gilt es, Mitarbeiter:innen über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz sowie über Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken zu informieren.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergänzt diese gesetzliche Verpflichtung. Es legt fest, dass Unternehmen für die Organisation des Arbeitsschutzes eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt hinzuziehen müssen. Diese Pflicht gilt für jeden Betrieb mit mindestens einem Angestellten. Die Expert:innen haben eine beratende Funktion und unterstützen bei der allgemeinen Sicherheit eures Unternehmens. Welche Maßnahmen in welcher Form umgesetzt werden, könnt ihr selbst entscheiden. Mit ihrer Expertise tragen die Fachkräfte wesentlich dazu bei, dass die Arbeitsbedingungen rechtskonform gestaltet und kontinuierlich verbessert werden. Ziel ist es eine nachhaltige Sicherheitskultur zu etablieren. Näheres zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Arbeitgeber hat beim Unternehmermodell eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt und drückt in einer Grafik das Feld für eine erledigte Aufgabe. © Adobe Stock, The KonG
Jedes Unternehmen mit mindestens einem Angestellten muss in Deutschland eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen. © Adobe Stock, The KonG

Welche Betreuungsarten gibt es nach der DGUV Vorschrift 2?

In der DGUV Vorschrift 2 werden die gesetzlichen Anforderungen des ASiGs noch einmal konkretisiert. Sie legt fest, wie die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung in der Praxis gestaltet werden soll. Dabei wird zwischen zwei Betreuungsarten durch die zuständigen Fachkräfte unterschieden, die zusammen die Regelbetreuung bilden:

  • Grundbetreuung
    Die Grundbetreuung ist für alle Betriebe verpflichtend und umfasst allgemeine Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie Präventionsmaßnahmen für die Gesundheit am Arbeitsplatz. Dazu gehören regelmäßige Sicherheitsbegehungen, Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen von Mitarbeiter:innen.
  • Betriebsspezifische Betreuung
    Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und legt den Fokus auf besondere Gefährdungen und die speziellen Anforderungen des jeweiligen Betriebs. Dazu zählen die Erarbeitung und Umsetzung maßgeschneiderter Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus werden regelmäßige Unterweisungen und Schulungen durchgeführt und Mitarbeiter:innen in betriebsspezifischen Sicherheitsrisiken sowie Präventionsmaßnahmen geschult.

Beide Betreuungsarten gewährleisten einen umfassenden Arbeitsschutz in Unternehmen, der als Goldstandard sowohl allgemeine als auch spezifische Gefährdungen abdeckt. Doch wie können besonders kleine Unternehmen diesen Anforderungen gerecht werden? Auf diese Frage liefert das Unternehmermodell die praktische Antwort.

Arbeitgeber vergleicht auf einem Taschenrechner die Betreuungskosten der Regelbetreuung und die des Unternehmermodells. © Adobe Stock, oselote
Mit der Regelbetreuung gehen meist hohe finanzielle Aufwendungen einher. © Adobe Stock, oselote

Was ist das Unternehmermodell?

Das Unternehmermodell berücksichtigt, dass die Regelbetreuung mit hohen Kosten verbunden und somit für viele kleinere Unternehmen schlicht nicht wirtschaftlich ist. Es ist in der verbindlichen Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2 geregelt und bietet eine flexible Lösung, damit ihr als Unternehmer:in wesentliche Teile des Arbeitsschutzes selbst in die Hand nehmen könnt. Das bedeutet im Klartext: Anstatt bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten auf externe Betreuungsmodelle zu setzen, eignet ihr euch, oder eine zuständige Person eures Betriebs, ein breites Fachwissen zu unterschiedlichen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an.

Mit diesem Wissen könnt ihr die meisten Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit selbst übernehmen. Das bedeutet, dass ihr potenzielle Risiken in eurem Unternehmen identifiziert, Gefährdungsbeurteilungen durchführt und Schutzmaßnahmen entwickelt sowie umsetzt. Außerdem führt ihr die nötigen Unterweisungen und Schulungen eigenständig durch. Externe Unterstützung benötigt ihr lediglich in Sonderfällen oder wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung ein spezieller Beratungsanlass ergibt. Im Unterschied zur Regelbetreuung könnt ihr damit die Betreuungskosten erheblich senken. Welche Beispiele zu diesen besonderen Anlässen zählen, erfahrt ihr weiter unten in diesem Beitrag.

Wie könnt ihr euch das nötige Fachwissen zum Arbeitsschutz aneignen?

Wie ihr euch das für das Unternehmermodell nötige Wissen zum Arbeitsschutz aneignen könnt, ist abhängig von der Risikoklasse eures Unternehmens. Wenn euer Unternehmen einer höheren Risikoklasse (Klasse I und II) angehört, müssen Seminare und Schulungen über die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen absolviert werden. Hierzu zählen unter anderem Baufirmen oder Betriebe der Chemieindustrie. Hingegen reichen für Unternehmen der geringsten Risikoklasse (Klasse III) eigenständige Fortbildungen oder Selbstlernmaßnahmen. Zu dieser Risikoklasse gehören beispielsweise Büro- und Verwaltungsbetriebe oder IT- und Softwareentwicklungsfirmen. Thematisiert wird dabei unter anderem:

  • Grundlagen der Arbeitssicherheit
  • Prävention
  • Arbeitsschutz
  • Risikomanagement
  • Notfallmanagement
Infografik über die Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 bei den Betreuungsgruppen im Unternehmermodell.
Die Betreuungsgruppe III hat beim Unternehmermodell die Möglichkeit sich das nötige Wissen zum Arbeitsschutz in Eigenleistung selbst anzueignen.

Wer kann das Unternehmermodell nutzen?

Das Unternehmermodell steht im Grunde genommen allen Unternehmen zur Wahl, die eine Betriebsgröße von bis zu 50 Mitarbeiter:innen haben. Weitere Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass ihr als Unternehmer:in oder eine verantwortliche Person eures Betriebs euch das Fachwissen in Eigenleistung aneignet. Die Nachweise hierüber gilt es bei dem für eurem Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden.

Wie wird die Betriebsgröße eines Unternehmens ermittelt?

Um herauszufinden, ob ihr am Unternehmermodell teilnehmen könnt, müsst ihr zunächst die Anzahl eurer Beschäftigten ermitteln. Im Grunde genommen bedarf es dabei drei Schritten:

  1. Jahresarbeitsstunden ermitteln
    Zunächst sammelt ihr die Gesamtarbeitsstunden aller Mitarbeiter:innen eures Unternehmens innerhalb eines Jahres.
  2. Arbeitnehmer-Richtwert nehmen
    Danach teilt ihr die gesamten Arbeitsstunden durch 1.600 Stunden. Es handelt sich dabei um den Durchschnitt der Arbeitszeit eines Beschäftigten pro Jahr (inklusive Urlaubs- und Fehlzeiten).
  3. Einbezug von Teilzeitbeschäftigten
    Die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten wird in dieser Berechnung anteilig, entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit, berechnet und mit einbezogen.

Sofern ihr in dieser Rechnung zum Beispiel auf insgesamt 32.000 Jahresarbeitsstunden in eurem Unternehmen kommt, entspricht dies insgesamt 20 Beschäftigten. Damit erfüllt ihr die Anforderung zur Teilnahme an dem Unternehmermodell.

Wie funktioniert das Unternehmermodell praktisch?

Ihr wisst nun welche gesetzlichen Anforderungen für den Arbeitsschutz in Deutschland bestehen, was das Unternehmermodell ist und welche Anforderungen für die Wahl dieses alternativen Betreuungsmodells bestehen. Doch wie funktioniert es praktisch? Die wesentlichen Schritte haben wir euch hier einmal zusammengefasst:

1. Schritt: Schulungen und Selbstlernen

Je nach Branche und Risikoklasse eures Betriebs, umfasst der erste Schritt beim Unternehmermodell zunächst die Teilnahme an den genannten Grundseminaren und Schulungen. Hierbei wird das notwendige Wissen zu den Pflichten und Vorteilen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vermittelt. Alternativ kann diese Wissensgrundlage auch durch Selbstlernen oder E-Learnings erworben werden, was eine flexible und zeitsparende Möglichkeit bietet, um sich die nötigen Kenntnisse im eigenen Tempo anzueignen.

2. Schritt: Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

Mit dem erworbenen Wissen führt ihr eigenständig Gefährdungsbeurteilungen in eurem Unternehmen durch, ermittelt Gefahrenquellen und bewertet die verbundenen Risiken. Basierend auf den Ergebnissen entwickelt ihr geeignete Schutzmaßnahmen zur Risikominimierung, setzt diese um und führt Unterweisungen eurer Mitarbeiter:innen durch. Eine einfache, effiziente und rechtssichere Möglichkeit diesen Prozess digital und mit Unterstützung von modernen KI-Tools durchzuführen, bietet euch zum Beispiel die Software von Smart Campus.

3. Schritt: Dokumentation

Darüber hinaus gilt es die durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen und implementierten Schutzmaßnahmen sorgfältig zu dokumentieren, um Nachweise für den für euch zuständigen Unfallversicherungsträger zu führen.

4. Schritt: Regelmäßige Fortbildungen

Über die Grundseminare und eigene Weiterbildung hinaus sind regelmäßige Fortbildungen erforderlich, um das erworbene Wissen aktuell zu halten. Diese müssen innerhalb von 3-5 Jahre absolviert werden und können als Präsenzveranstaltungen oder Selbstlernmaßnahmen stattfinden.

5. Schritt: Bedarfsorientierte Inanspruchnahme externer Unterstützung

Externe Unterstützung muss nur bei speziellen Anforderungen und komplexen Situationen hinzugezogen werden. Dabei gilt es eigenverantwortlich die Unterstützung der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes anzufordern. Wann diese anlassbezogenen Situationen eintreten, schauen wir uns nun einmal genauer an.

Arbeitgeber analysiert beim Unternehmermodell die Risiken und Gefährdungen in seinem Betrieb. © Adobe Stock, Seventyfour
Beim Unternehmermodell übernehmen Arbeitgeber:innen oder verantwortliche Personen die meisten Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit selbst. © Adobe Stock, Seventyfour

Wann benötigt ihr externe Unterstützung?

Auch wenn das Unternehmermodell in erster Linie auf Eigenverantwortung fußt, gibt es besondere Anlässe, in denen die Expertise der zuständigen Fachkräfte notwendig wird. Das ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Der Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
  • Komplexen Gefährdungsbeurteilungen mit spezifischen technischen Kenntnissen
  • Einführung neuer Arbeitsmittel mit einem erhöhten oder veränderten Gefährdungspotential
  • Bei Änderungen von Arbeitsverfahren
  • Bei der Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
  • Nach einem Arbeitsunfall

In diesen Sonderfällen unterstützen euch die Fachkräfte dabei die Sicherheit eures Unternehmens zu gewährleisten und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Arbeitgeber und Fachkraft für Arbeitssicherheit besprechen eine komplexe Gefährdungsbeurteilung. © Adobe Stock, KOTO
Beratung von den zuständigen Experten benötigt ihr beim Unternehmermodell nur bei besonderen Anlässen. © Adobe Stock, KOTO

Welche Vorteile bietet das Unternehmermodell?

Das Unternehmermodell bietet euch zahlreiche Vorteile. Grundlage ist natürlich, dass ihr die erforderliche Betriebsgröße aufweisen könnt und euch selbst einbringen möchtet bei der Organisation des Arbeitsschutzes in eurem Unternehmen. Sofern diese Punkte auf euch zutreffen, könnt ihr von diesen zentralen Vorteilen profitieren:

  • Flexibilität
    Als Unternehmer:in könnt ihr mit dem Unternehmermodell flexibel auf die Anforderungen eures Betriebs reagieren und entsprechende Maßnahmen anpassen. Zudem seid ihr nicht auf feste Zeiten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung angewiesen.
  • Kostenersparnis
    Durch die eigenverantwortliche Durchführung und Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen könnt ihr die Kosten erheblich reduzieren und die Betriebseffizienz eures Unternehmens steigern.
  • Praxisnähe
    Durch die Absolvierung der Seminare, Schulungen, Fortbildungen oder Selbstlernmaßnahmen könnt ihr das erworbene Wissen zum Arbeitsschutz direkt in eurem Unternehmen anwenden, wodurch eine direkte Praxisnähe entsteht.
  • Mitarbeiterzufriedenheit
    Durch sichere Arbeitsbedingungen und die Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten könnt ihr die Motivation und Zufriedenheit eurer Mitarbeiter:innen deutlich steigern.
  • Verbesserung des Unternehmensimages
    Zusätzlich verbessert ihr euer Unternehmensimage, indem ihr aufzeigt, dass ihr eure gesetzlichen Pflichten und die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit eurer Mitarbeiter:innen ernst nehmt.

Die Arbeitssicherheit Sofort unterstützt euch beim Arbeitsschutz eures Unternehmens

Die Wahl des Unternehmermodells kann sich bei der entsprechenden Betriebsgröße und gegebener Eigenverantwortung wirtschaftlich positiv abzeichnen und die Betriebseffizienz eures Unternehmens deutlich steigern. Außerdem profitiert ihr von der Flexibilität dieses Betreuungsmodells, da ihr nicht auf feste Einsatzzeiten der zuständigen Fachleute angewiesen seid. Gleichzeitig wird die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen eures Unternehmens gewährleistet.

Wir von der Arbeitssicherheit Sofort unterstützen euch bei diesem Prozess, indem wir euch flexible Lösungen für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit eures Unternehmens bereitstellen. Außerdem stellen wir euch qualifizierte Fachkräfte für die Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzt:innen zur Verfügung, damit ihr auch bei besonderen Anlässen auf der sicheren Seite steht. Darüber hinaus kann euch eine Software, wie Smart Campus, beim Unternehmermodell die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen erheblich erleichtern. Holt euch jetzt ein unverbindliches Angebot bei uns ein.

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Beitragsbild: © Adobe Stock, insta_photos

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