Arbeitsschutz-Entwicklung Die Geschichte des Arbeitsschutzgesetzes in Deutschland Autor: Vivien Hahn
Hoher Arbeitsschutz ist keine Selbstverständlichkeit. In vielen Ländern gelten auch heute noch weniger strenge Richtlinien als bei uns in Deutschland. Auch bei uns brauchte es mehrere Jahrzehnte, bis sich der Arbeitsschutz zu dem entwickelte, was wir heute kennen.
Heute sind Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Betrieben in Deutschland ganz vorgeschrieben. Die Arbeitgebenden müssen entsprechende Richtlinien und Normen einhalten, um für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Doch nicht immer hatten die Menschen diesen Luxus der gesetzlich festgelegten Sicherheit am Arbeitsplatz. Während der industriellen Revolution waren Arbeitsunfälle und sogar Kinderarbeit an der Tagesordnung.
Wie kamen wir also zu den heutigen Richtlinien des Arbeitsschutzes? Wir werfen einen Blick in die Vergangenheit und erklären euch, welche spannende Geschichte hinter dem Arbeitsschutz steht.
Themen in diesem Beitrag
Leistungen Erstklassige Absicherung ab 83,- EUR mtl.
- Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
- Dauerhafte Preisgarantie
Die Entwicklung des Arbeitsschutzes während der Industrialisierung
Die Jahre 1830 bis 1870
Mit dem Anfang der Industrialisierung änderte sich auch das Arbeiten in Deutschland. Die Dampfmaschine revolutionierte die ganze Welt. Sie hielt Einzug in zahlreichen Produktionen. Mit der Erfindung der industriellen Webmaschine konnte die Arbeit von acht Personen gleichzeitig ersetzt werden. Eine extreme Steigerung von Produktivität und Profit. Auch in der Landwirtschaft kamen mehr und mehr Maschinen zum Einsatz.
Die industrielle Revolution führte deshalb zu tiefgreifenden Veränderungen in der Gesellschaft. Selbstständige und kleine handwerkliche Betriebe kamen gegen die schnelle und maschinelle Produktion in den Fabriken nicht mehr an. Bauern mussten ihre Leibeigenen entlassen. Um Arbeit zu bekommen, wanderten tausende Menschen in Richtung der Städte ab. An den Standorten für Eisen oder Kohle entstanden Bevölkerungsansammlungen, schon bald gab es immer mehr Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. In diesen Ballungszentren war die Konkurrenz unter den Arbeitnehmer:innen hoch. Eine Möglichkeit für die Fabriken, ohne großen Widerstand lange Arbeitszeiten mit geringen Löhnen durchzusetzen. 14 bis 16 Stunden an sechs Tagen die Woche waren bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die Regel.
Die Arbeitsbedingungen der Industrialisierung
Mit der Massenproduktion während der Industriellen Revolution kam auch eine neue gesellschaftliche Klasse zustande. Die der Lohnarbeiter. Da die neuen Prozesse keine besondere Ausbildung erforderten, wurden auch Kinder eingestellt. Die Löhne zu der Zeit waren mehr als gering, weshalb viele Kinder arbeiteten, um einen Beitrag zum kargen Familienunterhalt zu leisten. Ein erschreckendes Beispiel: In Sachsen stellten in den 1830er Jahren in einer Baumwollspinnerei Kinder unter 14 Jahren fast ein Drittel der Belegschaft dar. 1839 wurde in Preußen die Arbeit für Kinder unter 9 Jahren verboten. Aber auch Unfälle häuften sich. Wer sich verletzte, war nicht abgesichert und verlor sein Einkommen. Um eine Entschädigung zu erhalten, musste dem Arbeitgeber eine Schuld nachgewiesen werden, was zu dieser Zeit quasi unmöglich war.
Die Jahre 1871 bis 1890
Die Industrialisierung schritt schnell voran. Das Eisenbahnnetz wurde ausgebaut und neue technische Verfahren ließen die Schwer- und Kohleindustrie boomen. Innerhalb der Arbeiterklassen brodelte es. Ausbeutung und die Angst vor Unfällen sorgten an vielen Fronten für Auflehnung. Die Arbeiterklasse versuchte, sich gegen die schlechten Bedingungen und die Tyrannei der Fabrikbesitzer zu wehren.
1871 wurde das Haftpflichtgesetz eingeführt, welches später mit dem Unfallversicherungsgesetz erweitert wurde. Ab sofort waren die Betreiber:innen von Bergwerken und Fabriken bei Unglücksfällen sowohl für das eigene als auch für das Verschulden der Arbeiter:innen haftbar und zum Schadensersatz verpflichtet, sofern dieser nachgewiesen werden konnte. Damit wurde die Grundlage für den heutigen Arbeitsunfall gelegt. Ihr wollt wissen, welche Pflichten heutzutage bei einem Arbeitsunfall eine Rolle spielen? Dann schaut unbedingt bei diesem Beitrag vorbei.
Wann wurde die Krankenversicherung eingeführt?
Am 15. Juni 1883 wurde die erste gesetzliche Krankenversicherung eingeführt. Mit dem “Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeitnehmer” schaffte der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck den Grundbaustein unserer zentralen Säule des Gesundheitssystems. Seit dieser Zeit sind Industriearbeiter:innen und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben krankenversicherungspflichtig. Sie trugen zwei Drittel, ihr Arbeitgeber ein Drittel des Krankenversicherungsbeitrags. Versicherte erhielten freie ärztliche Behandlung und Arznei. Bismarck hatte damit zum Ziel, die Arbeiterschaft wieder für den Staat zu gewinnen und die Sterblichkeit innerhalb der Bevölkerung zu verringern.
Deutschland ist damit das erste Land, das eine Sozialversicherung auf nationaler Ebene einführt.
Die nächste Säule der deutschen Sozialversicherung wurde mit dem Unfallversicherungsgesetz im Jahre 1884 verabschiedet. Von nun an hatten Opfer von Arbeitsunfällen ein Anrecht auf Entschädigung. Die Beiträge hatten allein die Unternehmer:innen aufzubringen, die dafür von ihrer persönlichen Haftpflicht befreit wurden. Um die anfallenden Kosten nach dem Verursacherprinzip gerecht verteilen zu können, wurden die Unternehmer:innen in nach Gewerben gegliederte Berufsgenossenschaften zusammengefasst. Die Beiträge richteten sich dann nach den jeweiligen Gefahrenklassen.
Kurz und knapp – die Errungenschaften der letzten Jahrzehnte
- Verbot von Arbeit für Kinder unter 9 Jahren
- Haftpflichtgesetz
- gesetzliche Krankenkasse
- Unfallversicherungsgesetz
Die Jahre 1890 bis 1914
Arbeitsschutz im Ersten Weltkrieg (1914-1918)
Mit dem Beginn des Ersten Weltkrieges 1914 fielen alle zuvor erreichten Fortschritte im Bereich des Arbeitsschutzes wieder in sich zusammen. Ein Arbeitsschutz für Frauen, Jugendliche und Kinder galt nicht mehr. Auch die Sonntagsarbeit wurde wieder eingeführt und Doppelschichten à 12 Stunden waren erlaubt.
Nach dem Ersten Weltkrieg begann für Deutschland eine Zeit, in der sich viele Neuerungen und Entwicklungen etablierten. Der Anlass für notwendige Veränderungen war der Rekordwert an tödlichen Arbeitsunfällen im Jahre 1917 in Deutschland. Dieser lag bei 7904.
Die Jahre 1918 bis 1933 und der Unfallvertrauensmann
1918 wurde der 8-Stunden-Tag, der auch heute noch unsere Arbeitswelt prägt, das erste Mal gesetzlich verankert. Mit dem sogenannten Unfallvertrauensmann wurde 1919 der erste betriebliche Arbeitsschutzakteur geschaffen. Eine Maßnahme, die erstmalig präventiv zum Schutze der Mitarbeitenden eingesetzt wurde. Seit über einhundert Jahren gibt es also Sicherheitsbeauftragte und sie werden heute noch ebenso benötigt wie damals. 1920 wurden auch bereits die ersten Sicherheitsingenieure in einigen Fabriken eingesetzt.
Die Jahre 1933 bis 1945 und der Zweite Weltkrieg
Der Arbeitsschutz von 1933 bis 1945 war vom Nationalsozialismus und dem Zweiten Weltkrieg geprägt. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wurden, ebenso wie beim Ersten Weltkrieg, sämtliche Regelungen zum Arbeitsschutz aufgehoben. Um die von der Wehrmacht benötigten Männer während des Krieges in der Industrie zu ersetzen, wurden Jugendliche, ältere Männer, Kriegsversehrte und Frauen zur Industriearbeit verpflichtet. Kriegsgefangene und Häftlinge aus den Konzentrationslagern wurden in Industrie und Landwirtschaft eingesetzt. Auch Zivilisten aus dem Ausland wurden zum Arbeiten angeworben.
Im Anschluss an den Krieg wurden die Regelungen zum Arbeitsschutz jedoch wieder eingeführt und reformiert. Während des Nationalsozialismus galt ein politisch basiertes Gesetz für Kinder und Jugendarbeit. 1942 entstanden zwei wichtige Vorschriften: Einerseits gab es das erste Mal umfassende Mutterschutzbestimmungen, die die tägliche Arbeitszeit und den Kündigungsschutz betrafen. Andererseits wurde der Unfallversicherungsschutz auf alle Arbeitnehmer:innen ausgeweitet.
Kurz und knapp:
- 8-Stunden-Tag
- Unfallvertrauensmann später Sicherheitsbeauftragte
- Mutterschutzbestimmungen
- Versicherungsschutz für alle Arbeitnehmer:innen
Ab 1945 bis zum heutigen Arbeitsschutz
Nach den Nachkriegsjahren erlebte Deutschland ab 1949 einen wirtschaftlichen Wandel. In den folgenden Jahren wurden einige der wichtigsten Regelungen und Gesetze für den heutigen Arbeitsschutz und Sicherheit erlassen.
1956 wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund die 40-Stunden-Woche beziehungsweise 5-Tage-Woche gefordert. Damit setzte sich auch das arbeitsfreie Wochenende immer weiter durch. 1960 wurde das heutige Jugendarbeitsschutzgesetz beschlossen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik erließ der Deutsche Bundestag eine ausführliche Vorschrift zum Jugendarbeitsschutz sowie dem Verbot von Kinderarbeit. Mehr dazu erfahrt ihr hier.
Wann wurde das Arbeitssicherheitsgesetz erlassen?
Ein Gesetz, das bei der Sicherheitsüberwachung eurer Mitarbeitenden immer noch eine wichtige Rolle spielt, ist das Arbeitsschutzgesetz (ASiG). Es wurde 1973 verabschiedet und trat etwa ein Jahr später, am 12. Dezember 1974, in Kraft. Die DGUV Vorschrift 2 ist eine Konkretisierung des ASiG und beschreibt die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beschäftigung eines Betriebsarztes/einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Beide Dienste sollen den Arbeitgeber:innen helfen, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeiter:innen zu schaffen.
Im November 1993 ist die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) in Kraft getreten. Sie regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Wie ihr eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellen könnt, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Seit wann gibt es das Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist seit 1996 in Kraft. Es bildet nach wie vor die Rechtsgrundlage für alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Es steht außerdem auch für die deutsche Umsetzung von EU-Richtlinien. Das Arbeitsschutzgesetz ist dabei ein verpflichtender Standard für alle Arbeitgeber:innen. Das zentrale Element dieses Gesetzes ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Dabei handelt es sich um die Analyse aller potenziellen Gefahren, denen die Mitarbeiter:innen an ihrem Arbeitsplatz durch Arbeitsstoffe und -werkzeuge ausgesetzt sind.
Seit 2002 regelt die Betriebssicherheitsverordnung die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und betrieblichen Anlagen.
Seit 2013 ist auch die psychische Gefährdungsbeurteilung verpflichtend für Unternehmen. Mit dem Gesetz wurde beschlossen, dass diese auch psychische Belastungen der Mitarbeiter:innen berücksichtigen muss. Psychische Auswirkungen der Arbeitsbedingungen sind seitdem im Arbeitsschutzgesetz verankert. Hier erfahrt ihr mehr dazu.
Kurz und knapp:
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- psychische Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsschutz mit der Arbeitssicherheit Sofort
Auch in Zukunft erwarten uns sicher vielseitige Neuerungen in Bezug auf den Arbeitsschutz. Mit neuen Infektionsrisiken und der rasant voranschreitenden Digitalisierung benötigt es auch in puncto Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz immer wieder Anpassungen. Bei der wachsenden Anzahl an Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes wird es für Unternehmer:innen nicht einfach werden, den Überblick zu behalten.
Der Arbeitsschutz und die Sicherheit aller Mitarbeitenden haben immer höchste Priorität. Digitalisierte und automatisierte Prozesse können euch dabei helfen. Mit der Arbeitssicherheit Sofort bekommt ihr zu all diesen Themen die volle Unterstützung. Mithilfe unserer digitalen Plattform können eure Mitarbeitenden orts- und zeitunabhängig auf Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen zugreifen und diese durchführen. Aber auch vor Ort erhaltet ihr Unterstützung von uns. Wir stellen euch die rechtlich vorgeschriebene Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt/die Betriebsärztin und führen Sicherheitsanalysen sowie Gefährdungsbeurteilungen analog und digital durch. Bei uns bekommt ihr ein passendes Angebot. Wenn ihr immer über aktuelle Themen informiert werden möchtet, folgt uns doch gerne auf LinkedIn.
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