Arbeitsschutz am Telearbeitsplatz Arbeitsunfall im Homeoffice – so sehen die neuen Regelungen aus Autor: Tanja Tach
Einer eurer Mitarbeitenden hat sich im Homeoffice verletzt und ihr wisst nicht weiter? Nach der aktuellen Rechtslage hat sich der Schutz für Arbeitnehmende erweitert. Doch wann zählt ein Unfall im Homeoffice eigentlich als Arbeitsunfall? Wir beantworten euch alle Fragen rund um Arbeitsunfälle im Homeoffice, sodass ihr für den Fall in eurem Unternehmen gewappnet seid. Außerdem verraten wir euch, wer bei Arbeitsunfällen haftet, gegenüber wem ihr eine Meldepflicht besitzt und wie ihr Arbeitsunfälle im Homeoffice vorbeugen könnt.
Themen in diesem Beitrag
Leistungen Erstklassige Absicherung ab 83,- EUR mtl.
- Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
- Dauerhafte Preisgarantie
Wann ist ein Unfall eigentlich ein Arbeitsunfall?
Als Arbeitsunfall werden alle Unfälle bezeichnet, die Beschäftigte während der versicherten Tätigkeit erleiden. Dafür bietet die gesetzliche Unfallversicherung Schutz. Die Definition eines Unfalls laut § 8 des siebten Sozialgesetzbuches ist: Ein zeitlich begrenztes Ereignis, das von außen auf den Körper wirkt und zu einem Gesundheitsschaden führt. Dazu zählen zum Beispiel Stürze, Ausrutschen und Verletzungen durch Maschinen oder Geräte. Nicht als Unfälle gelten plötzliche Ereignisse wie ein Hexenschuss oder Herzinfarkt.
Dabei geht es nicht nur um Unfälle, die direkt in der Arbeitsstätte passieren. Arbeitsunfälle können auch während dem Transport, der Instandhaltung oder Erneuerung eines Arbeitsgerätes sowie durch fehlerhafte Schutzausrüstung entstehen.
Doch nicht nur Arbeitnehmende können einen Arbeitsunfall erleiden. Auch folgende Personengruppen werden von dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung miteinbezogen:
- Kinder in der Schule oder Kita
- Pflegende eines nahen Angehörigen
- Erste Hilfe Leistende nach einem Verkehrsunfall
- ehrenamtlich Arbeitende
- Studierende
Ebenso von der Unfallversicherung umfasst werden Wegeunfälle. Dabei handelt es sich um alle Wege, die der Arbeitnehmende zu oder von der Arbeit nutzt, unabhängig davon, ob ein direkter Weg verwendet wird oder ein Umweg. Dazu zählen auch Unfälle, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Arbeitsgeräten auf Veranlassung des Arbeitgebenden passieren.
Gelten Unfälle im Homeoffice auch als Arbeitsunfall?
Wie bereits erwähnt gelten alle Unfälle während einer versicherten Tätigkeit als Arbeitsunfälle und unterliegen demnach dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch wie ist das im Homeoffice? Entscheidend ist dabei gar nicht der Ort, an dem der Unfall stattfindet, sondern die Umstände, wie es zu dem Unfall kommt. Das Bundessozialgericht (BSG) spricht hier von einer Handlungstendenz, wobei untersucht wird, ob die Tätigkeit, die zum Unfall führte, in einem direkten Zusammenhang mit der beruflichen Aufgabe steht bzw. dazu dient, das betriebliche Interesse zu erfüllen.
Genauer gesagt heißt das: Wer sich bei mobiler Arbeit auf dem Weg zum Schreibtisch verletzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das Bundessozialgericht entschied anhand des im Juni 2021 in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes (BMAS), dass bei Ausübung der versicherten Tätigkeit an einem anderen Ort als der Betriebsstätte der Versicherungsschutz in gleichem Maße besteht (§ 8 I S.3 SGB VII).
Dennoch ist im Homeoffice, genauer gesagt während der Telearbeit oder mobilen Arbeit, die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit nicht einfach. Was der Unterschied zwischen den Begrifflichkeiten Homeoffice, Telearbeit und mobile Arbeit ist, erklären wir im nächsten Abschnitt genauer.
Homeoffice, Telearbeit oder mobile Arbeit: Was ist der Unterschied?
Der Homeoffice-Begriff ist eher umgangssprachlich zu nutzen, denn eine vom Gesetz vorgegebene Definition gibt es (noch) nicht. Wir verwenden ihn hauptsächlich als Beschreibung unseres Arbeitszimmers im eigenen Heim. Vielmehr ist damit jedoch das organisierte flexible Arbeiten gemeint. In diesem Sinne ist es ein Synonym für den offiziellen Begriff “Telearbeit”.
Die Telearbeit beschreibt einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im privaten Raum der Arbeitnehmenden. Dieser muss vom Arbeitgebenden eingerichtet, ausgestattet und arbeitsvertraglich festgelegt werden. Darin müssen auch die Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit, Dauer der Einrichtung und Ausstattung des Telearbeitsplatzes enthalten sein. Diese Bedingungen werden von der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt, die jedoch nicht für mobiles Arbeiten gelten.
Mobiles Arbeiten bedeutet, dass Arbeitnehmende neben ihrem Arbeitsplatz im Unternehmen auch von anderen Orten aus arbeiten dürfen. Hierfür gibt es keine vertraglich festgelegte Ausstattung oder einen fest eingerichteten Arbeitsplatz. Dennoch gelten weiterhin Regelungen des Arbeitsschutzes und Arbeitszeitgesetzes. Zudem muss für alle Arten von mobiler Arbeit eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Mehr zu dem Thema erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Gibt es auch Wegeunfälle im Homeoffice?
Auf dem Weg von oder zu der Arbeitsstätte sind Arbeitnehmende durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Doch gibt es auch Arbeitswege im Homeoffice? Es ist so: Sobald man einen Weg zurücklegt, der unmittelbar mit dem Unternehmensinteresse in Verbindung steht, ist dieser unfallversichert – auch im Homeoffice.
Der 2. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden: Wer auf dem erstmaligen Weg vom Schlafzimmer ins Homeoffice einen Unfall erleidet, ist von der Unfallversicherung geschützt. Dabei entscheidet die objektive Handlungstendenz der Arbeitnehmenden. Diese müssen auf dem Weg sein, eine Tätigkeit auszuführen, die dem Unternehmen dient, beispielsweise ein Paket für den Betrieb annehmen oder sich an den Telearbeitsplatz bewegen.
Sobald Arbeitnehmende jedoch einer Beschäftigung nachgehen, die zur eigenen Versorgung dient, also einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit, greift die Unfallversicherung nicht. Dazu zählen folgende Wege:
- der Weg in die Küche
- der Weg ins Badezimmer
- das Entgegennehmen eines Paketes für private Zwecke
Muss ein Arbeitsunfall im Homeoffice gemeldet werden?
Da wir bereits geklärt haben, dass ein Unfall im Homeoffice ebenso zu den Arbeitsunfällen gezählt wird, muss er dementsprechend auch gleichermaßen gemeldet werden. Ihr als Arbeitgebende seid dazu verpflichtet, alle Arbeitsunfälle der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden, sobald der Arbeitnehmende länger als drei Tage arbeitsunfähig ist. Dafür liegen entsprechende Formulare der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor. Daraufhin wird geprüft, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz für den Arbeitsunfall aufkommt. Hierbei ist erneut die Frage von Bedeutung, inwieweit der Unfall in Bezug zur geschäftlichen Tätigkeit steht.
Zudem werden die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), der Betriebsarzt oder Betriebsärztin und der Betriebsrat informiert. Bei schweren Arbeitsunfällen ist es zusätzlich nötig, die Gewerbeaufsicht und die Durchgangsärztin oder den Durchgangsarzt einzuschalten.
Wichtig für euch als Arbeitgebende ist, alle Unfälle im Unternehmen, unabhängig vom Ausmaß der Verletzung, schriftlich zu dokumentieren.
Wer haftet bei einem Arbeitsunfall im Homeoffice?
Grundsätzlich haftet bei jedem entstandenen Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung für den angefallenen Schaden. In einigen Fällen können jedoch auch Arbeitgebende zu Schadensersatz angeklagt werden. Das passiert bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen. Wenn Arbeitgebende wissentlich Vorkehrungen zum Arbeitsschutz unterlassen, die zu einer Gefährdung der Arbeitnehmenden führen, kommen Unfallversicherungen nicht für den Schaden auf. Hierbei spielt die Gefährdungsbeurteilung eine entscheidende Rolle. Darauf kommen wir später noch einmal zurück.
Gibt es Ansprüche auf Zahlung von der Berufsgenossenschaft?
Nach einem Arbeitsunfall haben Beschäftigte Anspruch auf umfassende Leistungen wie Heilbehandlungen, Reha, Physio und viele mehr. Die Behandlung durch die Berufsgenossenschaft hat das Ziel, eine möglichst schnelle Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen.
Auch für Kinderbetreuungskosten, notwendige Umschulungen oder Reisekosten aufgrund der Arbeitsunfähigkeit kommt die Berufsgenossenschaft auf. Bis Arbeitnehmende wieder in der Lage sind, der Beschäftigung nachzugehen, haben sie außerdem Anspruch auf ein sogenanntes Verletztenentgelt.
In der Regel ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung keine Sachschäden. Ausnahmen bilden beschädigte Hilfsmittel wie Brillen oder Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstanden sind.
Bei einer schweren Verletzung oder einer Berufskrankheit gibt es sogar die Möglichkeit, eine Verletztenrente der Berufsgenossenschaft zu erhalten. Dieser Anspruch besteht, wenn die Erwerbstätigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 Prozent geringer ist. Bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit können Arbeitnehmende eine jährliche Rente in Höhe von zwei Dritteln des Bruttojahresgehaltes verlangen.
Muss eine Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice bestehen?
Die Anzahl der Arbeitnehmenden im Homeoffice ist wesentlich gestiegen. Da kann es schon mal passieren, dass man das direkte Arbeitsumfeld der Mitarbeitenden aus den Augen verliert. Viel wichtiger ist es demnach, die Gefährdungen auch im Homeoffice zu ermitteln. Bei einer Gefährdungsbeurteilung geht es darum, Gefährdungen am Arbeitsplatz wie physische oder psychische Belastungen zu erkennen und Maßnahmen für ihre Behebung zu entwickeln.
Sobald es sich bei der Arbeit eurer Mitarbeitenden um Telearbeit handelt, seid ihr dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 Arbeitsstättenverordnung). Diese muss vorliegen, bevor Arbeitnehmende der Tätigkeit nachgehen. Auch hier könnt ihr die beratenden Tätigkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen.
Bei der mobilen Arbeit ist eine klassische Gefährdungsbeurteilung eher schwierig, da kein fester Arbeitsplatz besteht. Umso wichtiger ist hierbei, regelmäßige Unterweisungen zur Arbeitssicherheit durchzuführen. Was genau damit zusammenhängt, erklären wir in diesem Beitrag. Der § 12 des Arbeitsschutzgesetzes besagt, dass eine Unterweisung erfolgen muss, bevor die Arbeit begonnen wird. Auch Unterweisungen können digital auf unserer Plattform SMART CAMPUS durchgeführt werden.
Was passiert bei einem Arbeitsunfall ohne Gefährdungsbeurteilung konkret?
Zunächst einmal ist Vorsorge immer besser als Nachsorge. Man erspart sich nicht nur viel zeitlichen Aufwand, sondern auch hohe Kosten. Zudem erhöht sich bei einer fehlenden Gefährdungsbeurteilung das Risiko eines Arbeitsunfalls erheblich.
Wenn ihr eurer Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, nicht nachgeht, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden (§ 25 Abs. 2 ArbSchG). Kommt es darüber hinaus noch zu einem Arbeitsunfall, steht ihr als Arbeitgebende in der Haftung. Auch in diesem Fall wird der Unfall erst von der Berufsgenossenschaft geprüft. Wird jedoch festgestellt, dass ihr als Arbeitgebende wissentlich Gefährdungen am Arbeitsplatz zugelassen habt, müsst ihr auch die Kosten des Arbeitsunfalls tragen. Zusätzlich dazu kann ein Bußgeld verhängt werden. Bei schweren Unfällen oder bei einem Todesfall haftet ihr selbst auch mit eurem Privatvermögen. Im schlimmsten Fall kann eine Freiheitsstrafe die Folge sein, unabhängig davon, wo der Arbeitsunfall erlitten wurde.
Wie könnt ihr gesunde Bedingungen im Homeoffice unterstützen?
Die Gefährdungsbeurteilung Homeoffice bietet euch eine sehr gute Grundlage, um die Telearbeitsplätze eurer Beschäftigten sicher zu gestalten. Dennoch wollen wir euch zusätzliche Tipps geben, mit denen ihr eure Mitarbeitenden unterstützen könnt. Das ist nicht nur gut für das Vertrauen und euer Image gegenüber euren Arbeitnehmenden, sondern senkt auch das Risiko für Unfälle, die zu Ausfällen und Kosten führen.
- Das Arbeitsgerät sollte so aufgestellt werden, dass nicht ins Gegenlicht geschaut werden muss bzw. Lichtquellen sich darin spiegeln können. Am besten steht der Bildschirm seitlich zum Fenster.
- Eine separate Tastatur, Maus und Bildschirm ermöglichen eine ergonomische Arbeitshaltung.
- Die Sitzhaltung öfter zu ändern und Bewegungspausen einzulegen, kann dabei helfen, Verspannungen vorzubeugen.
- Die psychische Belastung sollte im Blick behalten werden. Stress und Hektik gelten als häufigste Unfallursache bei Stürzen im Homeoffice.
- Kabel, Drucker und Spielzeuge müssen richtig verstaut werden, sodass sie nicht zur Stolperfalle werden.
- Die Arbeit nach Feierabend oder in den Pausen muss offiziell beendet werden. Tätigkeiten wie nebenbei Kochen oder weiter E-Mails lesen, können ernste Gefahrenquellen mit sich bringen.
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Wollt ihr sichergehen, dass eure Arbeitnehmenden auch im Homeoffice einen umfassenden Arbeitsschutz genießen? Dann schaut euch einfach unser Online-Angebot zu Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen an. Wir arbeiten mit maßgeschneiderten Lösungen, um euch das Gesamtpaket aus digitalisierter Arbeitssicherheit zu bieten.
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