Erste Hilfe im Betrieb Weshalb ein betrieblicher Erste-Hilfe-Kurs so wichtig ist Autor: Hannah Yeboah

Ein:e Mitarbeiter:in verletzt sich schwer oder ein:e Kolleg:in wird bewusstlos. Was man im normalen Arbeitsalltag schnell verdrängt, kommt umso überraschender, wenn man nicht darauf vorbereitet ist. Für diese Fälle muss es eine Person geben, die genau weiß, wie sie handeln muss. Der betriebliche Erste-Hilfe-Kurs bereitet Ersthelfer:innen, aber auch alle anderen Mitarbeiter:innen, auf den Ernstfall vor und trägt damit auch zu mehr Sicherheit in eurem Unternehmen bei.

Themen in diesem Beitrag

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Was macht das Thema Erste Hilfe im Betrieb so bedeutsam?

Je nach Branche kann der Arbeitsplatz ein erhöhtes Gesundheitsrisiko mit sich bringen. Unfälle können jedoch auch dort passieren, wo man am wenigsten damit rechnet. Deshalb ist es wichtig, dass Mitarbeitende über Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen, um bei Unfällen oder Verletzungen helfen zu können.

Helfen bedeutet in diesem Fall, dass die Person handelt, um einen drohenden Schaden zu vermeiden. Dabei darf sie sich selbst keiner Gefahr aussetzen. Die Sicherheit der Person, die Erste Hilfe leistet, muss also gewährleistet sein, bevor sie mit dem Helfen beginnt.

Die Helfer:innen in eurem Betrieb erlangen ihr Wissen in einem betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs sowie durch Unterweisungen. Auf die Unterschiede kommen wir später noch einmal zu sprechen.

Wer muss einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen?

Betriebliche Ersthelfer:innen

Unterschieden werden muss zwischen der Ausbildung zu betrieblichen Ersthelfer:innen und einem Erste-Hilfe-Kurs für die gesamte Belegschaft. Jedes Unternehmen steht in der Pflicht, betriebliche Ersthelfer:innen auszubilden. Wie viele Ersthelfer:innen erforderlich sind, ist von der Größe und der Art des Unternehmens abhängig. Die genauen Kriterien könnt ihr in diesem Beitrag nachlesen.

Zunächst findet eine Grundausbildung statt. Sie besteht aus neun Einheiten je 45 Minuten. Alle zwei Jahre wird das Wissen in Form einer Fortbildung aufgefrischt. Auch die Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten. Diese können aber im Gegensatz zur Grundausbildung auch über die zwei Jahre verteilt werden.

Inhaltlich unterscheiden sich Grundausbildung und Fortbildung etwas – während die Grundausbildung allgemeiner gehalten wird, ist die Fortbildung inhaltlich enger an der jeweiligen Branche bzw. dem Tätigkeitsfeld orientiert.

Der Erste-Hilfe-Kurs ist immer in einen theoretischen und einen praktischen Teil aufgeteilt und es werden den Ersthelfenden lebensrettende Sofortmaßnahmen und das richtige Verhalten innerhalb der Rettungskette nahegebracht.

Erste-Hilfe-Kurse für die gesamte Belegschaft

Ihr als Arbeitgebende könnt neben den erforderlichen Ersthelfer:innen auch weitere Angestellte ausbilden lassen. Diese sind dann dazu verpflichtet, der Forderung nachzugehen und sich ausbilden zu lassen. In solchen Fällen greift die sogenannte Unterstützungspflicht von Arbeitnehmenden.

Liegt der Erste-Hilfe-Kurse deiner Angestellten bereits mehr als zwei Jahre zurück, wird empfohlen, die Kenntnisse durch eine Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Grundausbildung aufzufrischen.

Die Dauer der Kurse beträgt meist neun Unterrichtsstunden. Auch 2- bis 4 stündige Kurse, welche sich auf bestimmte Themen wie Wiederbelebung oder Erste Hilfe am Hund beziehen, können in Anspruch genommen werden.

In bestimmten Branchen besteht sogar eine Pflicht, dass Mitarbeitende auch über die vorgeschriebene Quote der betrieblichen Ersthelfenden hinaus über Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen. Das gilt beispielsweise für Sozial- und Gesundheitsberufe wie Erzieher:innen oder Gesundheits- und Krankenpfleger:innen. Kurse zum Auffrischen der Kenntnisse müssen hier regelmäßig in Anspruch genommen werden. Inhaltlich unterscheiden sie sich nicht zu denen der Ersthelfer-Ausbildungen. Auf dem Programm stehen:

  • Absetzen des Notrufes,
  • Einschätzung von Verletzungen,
  • Entfernen von Fremdkörpern,
  • Überprüfung von Atmung und Puls bei Bewusstlosigkeit,
  • Ausüben der Herzdruckmassage,
  • Anlegen eines Druckverbandes,
  • Durchführung der stabilen Seitenlage.
Erste-Hilfe-Kurse werden von Rettungskräften zertifizierter Ausbildungsstellen durchgeführt. © Shutterstock, wellphoto
Erste-Hilfe-Kurse werden von zertifizierten Ausbildungsstellen durchgeführt, die von Versicherungsträgern dazu ermächtigt sind. © Shutterstock, wellphoto

Wer führt den Erste-Hilfe-Kurs durch?

Der Erste-Hilfe-Kurs wird von ausgebildeten Rettungskräften von zertifizierten Ausbildungsstellen durchgeführt. Wichtig ist dabei, dass die Ausbildungsstellen von den Versicherungsträgern dazu ermächtigt sind. Zu den bekanntesten Ausbildungsstellen gehören das DRK, der ASB, die DLRG, die Johanniter Unfallhilfe und der Malteser Hilfsdienst.

Wo der Kurs stattfindet, hängt unter anderem von der Anzahl der Mitarbeitenden des Unternehmens ab. In den meisten Fällen werden die Lehrgänge am Standort des gewählten Anbieters durchgeführt. Wenn die Anzahl der Beschäftigten in eurem Unternehmen 15 überschreitet, besteht auch die Möglichkeit, den Erste-Hilfe-Kurs in eurem Unternehmen durchzuführen.

Was lernen Mitarbeiter:innen bei einem Erste-Hilfe-Kurs?

Folgende Maßnahmen werden Mitarbeitenden im praktischen Teil des Erste-Hilfe-Kurses beigebracht:

  • die Absicherung der Unfallstelle,
  • die Rettung aus einem Gefahrenbereich,
  • das Absetzen des Notrufes,
  • die Versorgung von Wunden und Verletzungen,
  • Sofortmaßnahmen wie die stabile Seitenlage oder die Herz-Lungen-Wiederbelebung,
  • den Umgang mit Gelenkverletzungen, Knochenbrüchen, Hitze- und Kälteschäden, Verbrennungen, Verletzungen und Vergiftungen.

Sollte es in eurem Betrieb einmal zu einer schweren Verletzung kommen, kann der Einsatz der Ersthelfer:innen folgendermaßen aussehen:

Absicherung der Unfallstelle

Je nachdem wo der Unfall passiert ist, muss die Unfallstelle im ersten Schritt abgesichert werden. Das ist wichtig, damit es dort nicht zu weiteren Unfällen kommt.

Rettung aus einem Gefahrenbereich

Im nächsten Schritt muss die verletzte Person aus dem Gefahrenbereich gerettet werden. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn an der Unfallstelle ein Feuer ausgebrochen ist. Die Rettung aus dem Gefahrenbereich dient dazu, dass weitere Verletzungen verhindert werden.

Die Sicherheit der Ersthelfer:innen geht dabei vor. Schließlich ist niemandem damit geholfen, wenn sich zusätzlich zu der verunfallten Person auch die Helfenden verletzen oder auf andere Art und Weise zu Schaden kommen.

Absetzen des Notrufes

Ist die verletzte Person in Sicherheit gebracht worden, müssen Ersthelfer:innen unter der 112 den Notarzt oder die Notärztin alarmieren. Die richtige Reihenfolge der W-Fragen, welche in dem Telefonat nacheinander beantwortet werden müssen, lernen Ersthelfende im Erste-Hilfe-Kurs.

Der Erste-Hilfe-Kurs behandelt alles vom Anlegen des Verbandes bis hin zum Ergreifen lebensrettender Maßnahmen. © Shutterstock, Vach cameraman
Alles vom Anlegen des Verbandes bis hin zu den lebensrettenden Maßnahmen ist Bestandteil des Erste-Hilfe-Kurses. © Shutterstock, Vach cameraman

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen, die nach dem Absetzen des Notrufes eingeleitet werden müssen, zählen beispielsweise die stabile Seitenlage oder die Herz-Lungen-Wiederbelebung. Auch das Stillen von Blutungen gehört dazu. Das Material dafür entnehmen Ersthelfer:innen dem Erste-Hilfe-Kasten eures Unternehmens. Welche Materialien der Kasten zwingend enthalten muss, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Steht das Unfallopfer unter Schock, müssen lebensrettende Maßnahmen ergriffen werden. Auch diese werden Mitarbeitenden im Erste-Hilfe-Kurs beigebracht.

Je nach Unfallsituation erhalten die Ersthelfer:innen auch von der Rettungsstelle über das Telefon eine Anleitung für Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die betrieblichen Ersthelfer:innen sollten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beim Unfallopfer bleiben.

Wie lange ist die Bescheinigung des Erste-Hilfe-Kurses gültig?

Die Erste-Hilfe-Kurs Bescheinigung ist zwei Jahre gültig. Das gilt nicht nur für besonders gefährdete Berufsgruppen wie Pilot:innen, Flugbegleiter:innen oder bei Sicherheitsdiensten, sondern auch für Ersthelfer:innen in allen anderen Berufszweigen. Die Erste-Hilfe-Kurs Gültigkeit legt die DGUV Vorschrift 1 fest. Mit Ablauf der Frist müssen Ersthelfende ihr Wissen und Können auffrischen, indem sie an einer Fortbildung teilnehmen.

Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet nicht zwischen dem Erste-Hilfe-Kurs und der restlichen Arbeitszeit. © Shutterstock, TippaPatt
Das Arbeitszeitgesetz behandelt den Erste-Hilfe-Kurs wie die restliche Arbeitszeit. © Shutterstock, TippaPatt

Zählt der betriebliche Erste-Hilfe-Kurs zur Arbeitszeit?

Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass der betriebliche Erste-Hilfe-Kurs als Arbeitszeit zählt. Auch dann, wenn der Kurs am Wochenende stattfindet. Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet nämlich nicht zwischen Tagen unter der Woche und dem Wochenende. Lediglich an Sonn- und Feiertagen herrscht nach dem Gesetz ein Beschäftigungsverbot, wobei es auch hier Ausnahmen gibt.

Da der Erste-Hilfe-Kurs als reguläre Arbeitszeit gewertet wird, gilt auch hier, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmenden acht Stunden nicht überschreiten darf. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).

Arbeitnehmende haben außerdem den Anspruch darauf, dass der Kurs vergütet wird. Die Höhe der Vergütung hängt davon ab, welche arbeitsvertraglichen und betrieblichen Vereinbarungen getroffen worden sind.

Kann ein betrieblicher Erste-Hilfe-Kurs online absolviert werden?

Die kurze Antwort darauf, ob der Erste-Hilfe-Kurs auch online absolviert werden kann, ist “Nein”. Die DGUV Vorschrift 1 besagt, dass Erste-Hilfe-Kurse immer als Präsenzveranstaltungen absolviert werden müssen.

Grund dafür ist der praktische und damit wesentliche Teil des betrieblichen Erste-Hilfe-Kurses. Im Ernstfall müssen Ersthelfende nicht nur über theoretisches Wissen verfügen, sondern richtig handeln können. Dieses Handeln müssen sie sich in der Praxis aneignen. Deshalb ist es nicht möglich, den Kurs online abzuhalten.

Wer trägt die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs?

Für die Erste-Hilfe-Kurs Kosten kommen die Unfallversicherungsträger auf. Es handelt sich dabei um Pauschalgebühren, die direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet werden. Weder für euch als Arbeitgeber:innen entstehen Lehrgangsgebühren noch für eure Angestellten. Lediglich die Entgeltfortzahlung tragt ihr. Das gilt sowohl für die Grundausbildung als auch für die Fortbildungen.

Wo befindet sich der Verbandskasten und wo das Defibrillationsgerät? Diese Fragen und mehr sind Bestandteil der Erste-Hilfe-Unterweisung. © Shutterstock, Mastershots4K
Wo befindet sich der Verbandskasten und wo das Defibrillationsgerät? Das sind nur zwei der Fragen, die Bestandteil der Erste-Hilfe-Unterweisung sind. © Shutterstock, Mastershots4K

Was hat es mit der Unterweisung Erste Hilfe auf sich?

Die Unterweisung Erste Hilfe stellt zwar keinen Ersatz eines betrieblichen Erste-Hilfe-Kurses dar, ist jedoch hilfreich, um das bereits erlernte Wissen bei euren Mitarbeitenden zu vertiefen. Während die Kurse von ausgebildeten Rettungskräften durchgeführt werden, kann die Unterweisung auch von euch als Arbeitgebenden vorgenommen werden. Ihr könnt dafür auch fachkundige Personen wie Betriebsärzt:innen oder die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beauftragen.

Die Unterweisung dient dazu, Mitarbeitende für den Fall eines Arbeits- oder Wegeunfalls vorzubereiten. Folgende Frage werden bei der Unterweisung beantwortet:

  • “Wer sind die Ersthelfer:innen des Unternehmens?”,
  • “Wie muss ein Notruf abgesetzt werden?”,
  • “Wo befindet sich der Verbandskasten?”,
  • “Wie ist bei einem Unfall vorzugehen?”,
  • “Wie erkennt man einen Schlaganfall oder Schock?”,
  • “Wie wird das Defibrillationsgerät korrekt verwendet?”,
  • “Gibt es Betriebssanitäter:innen und wer sind diese?”,
  • “Wo befindet sich der Erste-Hilfe-Raum im Unternehmen?”,
  • “Wie führt man Rettungseinheiten an den Notfallort?”,
  • “Wem muss der Unfall gemeldet werden?”.

Mehr zur Unterweisung Erste Hilfe erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Mehr Sicherheit mit Hilfe der Arbeitssicherheit Sofort

In allen Belangen zum Thema Sicherheit im Betrieb steht euch die Arbeitssicherheit Sofort zur Seite. Unabhängig von der Größe eures Unternehmens erhaltet ihr bei uns die Unterweisung Erste Hilfe für Mitarbeitende sowie für Ersthelfer:innen. Gleiches gilt für die Erste Hilfe Unterweisung für das Homeoffice. Damit seid ihr nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern verringert auch das Risiko ernsthafter Verletzungen und den damit einhergehenden Konsequenzen in eurem Unternehmen. Wir freuen uns auf eure Anfrage!

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Beitragsbild: © Shutterstock, showcake

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