Basis-Unterweisung Arbeitssicherheit Mit Erfolg zur Sicherheitsunterweisung: Das müsst ihr wissen! Autor: Tanja Tach
Die Basis-Unterweisung zur Arbeitssicherheit ist möglicherweise dem ein oder anderen von euch schon begegnet. Für die Sicherheit am Arbeitsplatz bildet sie eine der wichtigsten Grundlagen. Wir beantworten für euch alle Fragen rund um die Unterweisung Arbeitssicherheit. Besteht eine gesetzliche Pflicht? Reicht es die Unterweisung einmal durchzuführen? Benötigt ihr eine Sicherheitsunterweisung-Vorlage? Wer kann euch dabei behilflich sein? Zusätzlich geben wir euch weitere Tipps, die ihr bei der Durchführung einer Sicherheitsunterweisung beachten solltet.
Themen in diesem Beitrag
Leistungen Erstklassige Absicherung ab 83,- EUR mtl.
- Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
- Dauerhafte Preisgarantie
Was ist generell eine Unterweisung für Mitarbeitende?
Gefährdungen am Arbeitsplatz müssen durch eine Gefährdungsbeurteilung erfasst werden, woraufhin Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden entwickelt werden können. Dafür müssen die Mitarbeitenden jedoch über die Gefährdungen und die passenden Schutzmaßnahmen aufgeklärt werden. Arbeitssicherheit muss also dringend kommuniziert werden, sonst hat sie keinen Sinn. Das geschieht mit Hilfe einer Unterweisung zur Arbeitssicherheit.
In einer Unterweisung oder auch Schulung werden eure Mitarbeitenden darin unterwiesen, wie Arbeitsprozesse sicherheits- und gesundheitsgerecht gestaltet werden. Das Training hilft dabei, Kenntnisse und Fähigkeiten über die Arbeitssicherheit aufzufrischen und zu festigen.
Warum ist die Basis-Unterweisung Arbeitssicherheit überhaupt wichtig?
Um sich sicherheitsgerecht am Arbeitsplatz verhalten zu können, ist es wichtig, die Gefährdungen nicht nur zu kennen, sondern auch deren möglichen Ursachen zu verstehen. Nur wenn der Sinn und Zweck der Schutzmaßnahmen bei euren Mitarbeitenden erkannt wird, können sie eigenständig Gefährdungen für sich und andere vermeiden. Zudem haben Unterweisungen eine positive Auswirkung auf das Image eures Unternehmens.
Regelmäßige Unterweisungen und ein sicherer Arbeitsplatz können nur durch eine gute und mitarbeiterorientierte Führungskultur bestehen. Darüber hinaus sind Unternehmen durch den Gesetzgeber und den gesetzlichen Unfallversicherer dazu verpflichtet, diese Unterweisungen durchzuführen. Welche Gesetze und Vorschriften das sind, erfahrt ihr später in diesem Beitrag.
Welche Inhalte werden dabei vermittelt?
In der Basis-Unterweisung Arbeitssicherheit werden folgende Themen behandelt:
- Was bedeutet Arbeitssicherheit überhaupt?
- Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften
- Pflichten von Arbeitgebenden und deren Zuständigkeiten
- Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
- Pflichten von Arbeitnehmenden
- Notfallorganisation und Verhalten im Ernstfall
- Gefahrenquellen und Unfallrisiken am Arbeitsplatz
- Sicherheitskennzeichen, persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Maßnahmen für die Sicherheit am Arbeitsplatz
Ist die Arbeitssicherheitsunterweisung verpflichtend?
Ja, ihr als Arbeitgebende seid dazu verpflichtet, eure Arbeitnehmenden zu den Sicherheitsvorschriften im Unternehmen zu unterweisen. Aufgrund eurer Fürsorgepflicht steht ihr in der Verantwortung, eure Mitarbeitenden vor Arbeitsunfällen, psychischer Belastung und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen. Die Unterweisung zur Arbeitssicherheit unterliegt dabei folgenden Gesetzen:
- Arbeitsschutzgesetz (§§ 12 und 15)
- Betriebsverfassungsgesetz (§ 81)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 29)
- Betriebssicherheitsverordnung (§ 12)
- Gefahrstoffverordnung (§ 14)
- Unfallverhütungsvorschrift (§ 4, DGUV Vorschrift 1)
Die Unterweisung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV Unterweisung) wird von der Berufsgenossenschaft verpflichtet. In den bestehenden Unfallverhütungsvorschriften finden sich fach-und branchenspezifische Vorgaben zur richtigen Unterweisung der Mitarbeitenden.
Arbeitnehmende und/oder Arbeitgebende: An wen ist die Unterweisung gerichtet?
Wir haben im Beitrag bisher nur darüber gesprochen, dass Arbeitgebende für die Unterweisung der Arbeitnehmenden verantwortlich sind. Doch müssen Arbeitgebende eigentlich auch unterwiesen werden?
Es ist nicht gesetzlich festgeschrieben, dass Arbeitgebende auch an einer Unterweisung teilnehmen müssen. Das liegt vor allem daran, dass der Arbeitgebende meist nicht zu der Zielgruppe gehört, die von der Unterweisung betroffen ist, da er oder sie andere Arbeitsabläufe und einen anderen Arbeitsplatz hat. Vorgesetzte, wie zum Beispiel Abteilungsleiter:innen, müssen hingegen bereits im Voraus gut mit dem Thema vertraut sein, da sie meist die Unterweisung durchführen bzw. durchführen lassen. Arbeitgebende fungieren jedoch stets als Vorbild für die Mitarbeitenden, wodurch vorausgesetzt wird, dass sie sich gesundheits- und sicherheitsgerecht am Arbeitsplatz verhalten. Es reicht demnach nicht aus, einfach eine Sicherheitsunterweisung-Vorlage auszudrucken und zu präsentieren.
Wer führt die Sicherheitsunterweisung durch?
Die Unterweisung für Arbeitssicherheit erfolgt vor allem in kleineren Unternehmen durch den Arbeitgebenden. Zumindest liegt die Verantwortung für die Umsetzung immer bei der Unternehmensleitung, solange sie nicht schriftlich an jemand anderen delegiert wird. Ihr könnt natürlich die Unterweisung auch von der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) durchführen lassen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat genauso wie der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin die Aufgabe, euch als Arbeitgebende in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit eurer Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen.
Selbstverständlich ist es auch nötig, zu spezifischen Fachthemen die Kompetenzen von Fachkräften einzuholen. Diese können Folgende sein:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
- Betriebsarzt oder Betriebsärztin
- Interne Fachleute wie Hygienefachkräfte oder Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte
- Externe Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen wie Feuerwehr oder Physiotherapie
- Unterstützung eines Geräteherstellers oder Lieferanten
Online oder analog – wie wird unterwiesen?
Wie unterwiesen wird, kann der Arbeitgebende selbst entscheiden. Es ist von Vorteil, einen persönlichen Dialog mit den Mitarbeitenden aufzubauen und gemeinsam die Themen der Arbeitssicherheit zu erarbeiten. Zusätzlich kann die Unterweisung durch Medien unterstützt werden. Das können zum Beispiel Broschüren sein, in denen die Teilnehmenden die Informationen nachlesen können. Auch Filme, Präsentationen oder Flipcharts können unterstützend wirken und die Unterweisung abwechslungsreicher und interessanter gestalten. Generell ist Anschauungsmaterial immer von Vorteil und lockert eine Unterweisung auf.
Auch eine Sicherheitsunterweisung-Vorlage kann hilfreich sein, aber noch einfacher ist es, wenn ihr die Unterweisung gleich digital durchführt. Damit habt ihr eine zeitgemäße und nachhaltigere Möglichkeit die Unterweisungen auf E-Learning-Plattformen, wie zum Beispiel SMART CAMPUS anzubieten. Mitarbeitende haben hier zahlreiche Möglichkeiten zum autodidaktischen und intermedialen Lernen. Dennoch sollten die Vorgesetzten darauf achten, einen Raum für Gespräche und Fragen nach der Unterweisung anzubieten. Die Variante der Online-Unterweisung ist jedoch um einiges flexibler und einfacher umzusetzen. Außerdem ist das Einsparen von Papier für Flyer oder Dokumente gut für die Umwelt. Wenn ihr mehr über Nachhaltigkeit im Unternehmen erfahren wollt, schaut euch gerne diesen Beitrag an.
Wie oft muss die Unterweisung für Arbeitssicherheit wiederholt werden?
Zunächst muss eine Erstunterweisung durchgeführt werden. Damit bildet ihr die Grundlage für weitere Unterweisungen und habt bereits erste Informationen und Regeln im Arbeitsschutz abgedeckt. Die Erstunterweisung findet statt, wenn ihr neue Mitarbeitende einstellt, der Aufgabenbereich bzw. der Arbeitsplatz sich verändert oder wenn neue Geräte und Arbeitsmittel eingeführt werden (§ 12 ArbSchG).
Darüber hinaus gibt es situationsabhängige Unterweisungen, die eine erneute Sicherheitsunterweisung fordern:
- Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
- Spezielle Tätigkeit mit außergewöhnlichen Gefährdungen
- Neue Informationen, Vorschriften oder Gesetze
- Störungen in den Arbeitsabläufen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen oder Unfälle
Weiterhin ist wichtig, dass die Arbeitsschutzunterweisungen regelmäßig und fortlaufend angesetzt werden. Diese werden durchgeführt, um das Gelernte aufzufrischen und Fehler zu vermeiden. Vorgeschrieben ist eine Wiederholung der Basis-Unterweisung Arbeitssicherheit mindestens einmal jährlich und bei Jugendlichen alle sechs Monate.
Braucht ihr eine Dokumentation für die Unterweisung?
Die Dokumentation der Sicherheitsunterweisung ist auf jeden Fall notwendig. Nicht nur, um gemäß der DGUV Vorschrift 1 zu beweisen, dass ihr der Unterweisungspflicht nachgegangen seid, sondern auch für euren persönlichen Nutzen. Durch die Dokumentation erfahrt ihr, was in der Unterweisung vermittelt wurde, wann die Unterweisung stattfand und wer alles daran teilgenommen hat. So könnt ihr besser planen, wann die nächste Unterweisung angesetzt werden muss oder wer noch keine Unterweisung mitgemacht hat. Die Erfolgskontrolle und Nachbereitung sowie Aktualisierung gestaltet sich damit wesentlich einfacher.
Welche weiteren Unterweisungen für Mitarbeitende gibt es?
Im Folgenden haben wir euch aufgelistet, welche Online-Unterweisungen die Arbeitssicherheit Sofort euch zusätzlich auf SMART CAMPUS anbietet:
- Unterweisung Erste Hilfe für Mitarbeitende
- Unterweisung Brandschutz für Mitarbeitende
- Unterweisung Bildschirmarbeitsplatz
- Unterweisung Datenschutz für Mitarbeitende
- Unterweisung Elektrosicherheit
- Unterweisung Mitarbeitende im Homeoffice
- Unterweisung Datenschutz im Homeoffice
- Unterweisung Brandschutz im Homeoffice
- Unterweisung Erste Hilfe im Homeoffice
- Unterweisung Arbeitssicherheit im Homeoffice
- Unterweisung Umgang mit Leitern und Tritte
Bei der Unterweisung für Brandschutz und Erste Hilfe für Mitarbeitende liegt ebenso wie für die Arbeitssicherheitsunterweisung eine gesetzliche Pflicht vor. Warum es sinnvoll ist, darüber hinaus euren Mitarbeitenden Unterweisungen anzubieten, zeigen wir euch im nächsten Abschnitt.
Wie sieht der Nutzen für euer Unternehmen aus?
Bei der Unterweisung von Mitarbeitenden sollte es nicht nur rein um die gesetzliche Pflicht gehen. Vielmehr können Unternehmen einen großen Nutzen aus den Unterweisungen ziehen. Zum einen wird durch die gezielte Schulung der Mitarbeitenden das Unfallrisiko gesenkt, was zu weniger Ausfällen und somit zu weniger Kosten führt. Außerdem steigt die Motivation von Mitarbeitenden, wenn sie sich am Arbeitsplatz sicher und wahrgenommen fühlen. Dabei geht es sowohl um die physische als auch psychische ‘Sicherheit’. Motivierte Arbeitnehmende erreichen meistens eine viel höhere Performance. Zudem können in einem offenen Gespräch auch Arbeitsabläufe thematisiert werden und gemeinsam eine Lösung zur Optimierung erarbeitet werden. Zusammengefasst kann man sagen, Unterweisungen führen dazu, dass eure Kosten geringer, eure Mitarbeitenden produktiver und eure Performance steigen werden.
Wie läuft die Unterweisung am besten ab?
Damit eure Basis-Unterweisung zur Arbeitssicherheit zum Erfolg führt, gibt es einige Punkte, auf die ihr achten solltet. Wir haben ein paar Tipps für euch zusammengestellt:
- Der richtige Zeitpunkt: Die Aufnahme- und Leistungsfähigkeit eurer Mitarbeitenden ist erfahrungsgemäß in der Mitte der Woche am stärksten. Legt eure Unterweisung am besten auf einen dieser Tage, um den meisten Erfolg daraus zu ziehen.
- Der Ort der Unterweisung: Beim Ort kommt es ganz darauf an, wie ihr eure Unterweisung gestaltet und in welcher Tätigkeit ihr euch befindet. Entweder benutzt ihr einen Schulungs- oder Konferenzraum, der am besten gut ausgeleuchtet ist und genügend Platz sowie Möglichkeiten für mediale Unterstützung bietet. Sinnvoll ist es auch, wenn es um die Sicherheitsunterweisung von Maschinen geht, den Ort des Geschehens bzw. der möglichen Gefährdungen zusammen aufzusuchen.
- Eine gute Vorbereitung: Die richtige Vorbereitung ist das Fundament einer guten Unterweisung. Dabei geht es nicht nur um das Üben der Präsentation. Es muss im Vorhinein klar sein, wer die Zielgruppe ist, welches Thema, welche Methoden und Inhalte behandelt werden.
- Der Einsatz von Medien: Wie bereits erwähnt, können Medien die Unterweisung wunderbar unterstützen und helfen, das Gesagte zu festigen. Welches Medium ihr dabei nutzt, ist euch überlassen.
- Die aktive Einbindung von Mitarbeitenden: Um die Sicherheit eurer Mitarbeitenden zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Inhalte der Unterweisung verstanden und umgesetzt werden. Bindet dafür die Mitarbeitenden aktiv in der Unterweisung mit ein, sodass sie nicht gelangweilt sind oder nicht zuhören. Ihr Erfahrungsschatz kann ebenso dabei helfen, weitere Lösungen zu finden, um den Arbeitsplatz noch sicherer zu gestalten. Oder sie können euch auf Probleme wie zu hohe Arbeits- oder psychische Belastungen hinweisen.
Woran ihr erkennt, dass die die Sicherheitsunterweisung erfolgreich war?
Im Nachgang einer Unterweisung will man natürlich auch wissen, ob diese erfolgreich war. Durch Beobachtung der Mitarbeitenden und gezieltes Nachfragen durch die Vorgesetzten kann ein guter Vergleich zwischen der Situation vor und nach der Unterweisung ermittelt werden. Durch das Nachprüfen, ob alle Mitarbeitenden sich an das Erlernte halten, zeigt ihr nochmals, wie wichtig euch das Thema Arbeitssicherheit ist.
Wenn ihr bemerkt, dass das erlernte Wissen und die Maßnahmen zur Risikominderung nicht umgesetzt werden, fragt nach den Gründen und bietet euch für Fragen an. Auch hier kann eine E-Learning-Plattform wie SMART CAMPUS von Vorteil sein, in der die Mitarbeitenden die Unterweisungen bei Bedarf nochmals durchführen können.
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