Grundkenntnisse der Ersten Hilfe für Mitarbeitende Basis-Unterweisung: Erste Hilfe im Betrieb vertiefen Autor: Tanja Tach

Gibt es einen Verbandskasten im Betrieb? Wisst ihr, wer betriebliche Ersthelfer:in im Betrieb ist? Wer muss im Notfall angerufen werden und welche Regeln gelten beim Notruf 112? All das sind Fragen, die eure Mitarbeitenden beantworten können müssen. Da das nicht einfach vorausgesetzt werden kann, gibt es die Unterweisung Erste Hilfe, in der sie die wichtigsten Basiskenntnisse für Notsituationen lernen. Wir gehen auf die Inhalte einer Unterweisung Erste Hilfe detailliert ein und zeigen euch, wie ihr sie am besten durchführt, sodass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Themen in diesem Beitrag

 Erstklassige Absicherung ab 83,- EUR mtl.

Leistungen Erstklassige Absicherung ab 83,- EUR mtl.

  • Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
  • Dauerhafte Preisgarantie

Jetzt Angebot erhalten

Welche Relevanz haben Unterweisungen im Unternehmen generell?

Am Arbeitsplatz können einige Gefährdungen entstehen. Diese sind abhängig von der Tätigkeit, dem Arbeitsplatz und den Maschinen oder Geräten, die genutzt werden. Um eure Mitarbeitenden vor Gefährdungen zu schützen, muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz vorliegen. Wie ihr diese erstellt, erfahrt ihr hier. Doch eine Gefährdungsbeurteilung alleine reicht nicht aus. Die Mitarbeitenden müssen auch über die Gefährdungen und daraus eventuell entstehende Notfallsituationen informiert werden, damit sie im Falle eines Unfalls richtig reagieren können.

Eine Unterweisung ist dabei eine Schulung über verschiedene Themen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes. Wenn ihr mehr über die Pflichtunterweisung zur Arbeitssicherheit erfahren wollt, schaut euch gerne diesen Beitrag an. Es gibt viele verschiedene Unterweisungen für den Arbeitsplatz. Diese können zum Beispiel den Umgang mit Leitern, das Homeoffice oder Daten- und Brandschutz betreffen. Heute schauen wir uns genauer an, was es mit der Erste-Hilfe-Unterweisung auf sich hat.

Was bedeutet eigentlich Erste Hilfe im Betrieb?

Der Begriff Erste Hilfe besagt, dass in einem Not- oder Unfall eine Hilfeleistung getätigt werden muss. Eine Hilfeleistung ist nach Definition jede Tätigkeit, die geeignet ist, einen drohenden Schaden abzuwenden. Absolute Voraussetzung ist, dass die helfende Person sich selbst keiner Gefahr aussetzen darf und soll. Demnach muss zuallererst die Sicherheit der Helfenden gewährleistet sein, bevor die Verunfallten Erste Hilfe erhalten. Die Hilfeleistung muss außerdem “zumutbar” sein. Die Zumutbarkeit ist je nach Situation und Person unterschiedlich. Von ausgebildeten Notärzt:innen oder Rettungssanitäter:innen kann in einer Unfallsituation mehr verlangt werden als von Laienhelfer:innen.

Erste Hilfe im Betrieb bedeutet, medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen durchzuführen. Dabei sollten auch einfache Erste-Hilfe-Mittel wie der Verbandskasten zur Hilfe genommen werden. Eine effektive Organisation der Ersten Hilfe ist deshalb wichtig, weil Zeit bei Notfällen der entscheidende Faktor ist. Jeder, der eine Rolle in der Organisation übernimmt, muss sich der Verantwortung voll bewusst sein, um im Notfall richtig handeln zu können.

Man kann die Unterweisung also als einen betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs bezeichnen, oder? Nein, das geht tatsächlich nicht. Ein betrieblicher Erste-Hilfe-Kurs muss von ausgebildeten Rettungskräften durchgeführt werden, wie das bei der Schulung zu betrieblichen Ersthelfer:innen auch der Fall ist. Die Unterweisung Erste Hilfe hingegen informiert alle Mitarbeitenden über die wichtigsten Grundlagen der Ersten Hilfe. Welche Informationen das genau sind, zeigen wir euch jetzt.

Die Erste-Hilfe-Unterweisung beinhaltet die wichtigsten Grundlagen einer Notfallsituation. © Shutterstock, Di Studio
In einer Unterweisung lernen eure Mitarbeitenden die wichtigsten Grundlagen der Ersten Hilfe. © Shutterstock, Di Studio

Welche Fragen sind Gegenstand der Unterweisung zur Ersten Hilfe?

In der Erste-Hilfe-Unterweisung geht es zunächst um die grundlegende Pflicht, Erste-Hilfe-Leistungen durchzuführen. Weiterhin werden Grundlagen besprochen, wie der Inhalt des Verbandskastens oder die Nummern der Notrufzentralen und der Ablauf eines Notrufs. Außerdem werden Situationen beschrieben sowie das jeweilige Vorgehen erklärt, welches befolgt werden muss, beispielsweise bei einem bewusstlosen Mitarbeitenden. Durch das Üben und Wiederholen der Unterweisungsinhalte werden eure Mitarbeitenden sicherer und verlieren die Angst, etwas falsch zu machen.

Um im Ernstfall Hilfe leisten zu können, müssen Mitarbeitende über die Vorgehensweise bei einem Arbeits- oder Wegeunfall informiert werden. Dabei sollten sie über folgende Fragen Kenntnis erlangen:

  • Wer ist Ersthelfer:in im Unternehmen?
  • Wo kann und wie muss ein Notruf abgesetzt werden?
  • Wo befindet sich der Verbandskasten/Notfallkoffer?
  • Welche Vorgehensweise muss bei einem Unfall befolgt werden?
  • Gibt es einen Betriebssanitäter:in und wenn ja, wer ist es und wo?
  • Wo befindet sich der Erste-Hilfe-Raum?
  • Wie führt man Rettungseinheiten an den Notfallort?
  • Wem muss der Unfall gemeldet werden?
  • Welche Ärzt:innen müssen nach dem Unfall aufgesucht werden?
  • Wie verläuft die Unfalldokumentation und warum muss dokumentiert werden?

Je nach Größe des Unternehmens können die Fragen angepasst werden. Nicht jedes Unternehmen hat zum Beispiel einen Erste-Hilfe-Raum. Dennoch sollten die Mitarbeitenden darüber informiert werden, in welchem Raum man, ohne weitere Gefährdungen zu verursachen, auf Hilfe warten kann. Das kommt natürlich auf die Schwere der Verletzung an. Meistens muss Erste Hilfe direkt vor Ort geleistet werden, bis der Rettungsdienst eintrifft. Dafür sind auch Sicherheitszeichen von großer Bedeutung. Mehr dazu in diesem Beitrag. Das Wichtigste in einer Erste-Hilfe-Unterweisung ist der Ablauf der Hilfsmaßnahmen. Dafür gibt es die sogenannte Rettungskette.

Wie sehen die genauen Inhalte der Erste-Hilfe-Unterweisung aus?

In unserer Online-Unterweisung Erste Hilfe der Arbeitssicherheit Sofort findet ihr folgende Themen auf Grundlage der DGUV Vorschriften:

  1. Organisation Erste Hilfe
    Die Organisation und Zuständigkeiten im Betrieb aufklären und organisatorische Maßnahmen (inkl. Rettungskette) erlernen. Wer muss überhaupt Erste Hilfe leisten? Aufforderung und Ermutigung der Mitarbeitenden zum selber handeln.
  2. Maßnahmen im Notfall
    Welche Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen im Notfall erfolgen. Wie funktioniert eine stabile Seitenlage?
  3. Maßnahmen Reanimation
    Maßnahmen bei Kreislaufstillstand durchführen. Wie und wann wird eine Herzdruckmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung durchgeführt? Die korrekte Nutzung eines Defibrillationsgerätes (AED) wird erklärt.
  4. Schlaganfall und Schock erkennen
    Wie erkennt man einen Schlaganfall oder Schock? Welche Erste-Hilfe-Leistungen müssen bei einem Schlaganfall ausgeführt werden?
  5. Verhalten im Notfall
    Das richtige Verhalten im Notfall (inkl. Notrufablauf) und Inhalt des Verbandskastens. Notfall- und Unfalldokumentation nach gesetzlichen Regelungen bestimmen.
  6. Ausstattung Erste Hilfe
    Welche materiellen Maßnahmen stehen im Betrieb zur Verfügung? Kennzeichen der Ersten Hilfe erkennen und zusätzliche Rettungsgeräte kennenlernen.
  7. Praxisaufgaben
    Überprüfung der Inhalte.
Eine Unterweisung zur Ersten Hilfe kann selbstständig, online durchgeführt werden. © Shutterstock, Rawpixel.com
Die Erste-Hilfe-Unterweisung könnt ihr auch online durchführen. © Shutterstock, Rawpixel.com

Ist die Erste-Hilfe-Unterweisung verpflichtend?

Ihr als Unternehmer:innen seid dafür zuständig, dass die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb stattfinden kann. Damit gehen die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen einher, die geschaffen werden müssen, sodass jede Person in einem Notfall die Möglichkeit hat, Erste Hilfe zu erlangen und durchzuführen.

Es besteht zwar nach § 323 c Strafgesetzbuch bereits eine Pflicht zur Hilfeleistung, diese wird jedoch noch um die Pflichten der Arbeitgebenden erweitert. Die Rechtsgrundlagen berufen sich dabei auf das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und das Sozialgesetzbuch.

Die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht muss sicherstellen, dass jeder Mitarbeitende über die Erste-Hilfe-Maßnahmen informiert wird. Bei Verstoß gegen die Fürsorgepflicht oder bei unterlassener Erste-Hilfe-Leistung können Bußgelder sowie Freiheitsstrafen die Folge sein.

Wie oft muss eine solche Unterweisung stattfinden?

Eine Unterweisung Erste-Hilfe muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Bei Bedarf wird die Unterweisung wiederholt. Dieser Bedarfsfall tritt zum Beispiel ein, wenn neue Mitarbeitende eingestellt, andere Maschinen und Geräte genutzt werden oder sich der Arbeitsablauf verändert hat. All das ist aus der Gefährdungsbeurteilung ersichtlich, die ebenso stets aktualisiert werden muss.

Wer darf Erste Hilfe unterweisen?

Bei Unterweisungen tragen Arbeitgebende stets die Verantwortung. Das heißt aber nicht, dass sie die Unterweisungen auch selbst durchführen müssen. Sie sind dazu befugt, fachkundige Personen für diese Aufgabe zu beauftragen. Laut Arbeitsschutzgesetz sowie der DGUV-Vorschrift 1 können Unternehmer:innen zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, die Aufgaben der Unfallverhütung zu übernehmen. Dies können beispielsweise Betriebsärzt:innen, die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) oder externe Unternehmen wie die Arbeitssicherheit Sofort für euch übernehmen.

Beachtet während eines Notrufes die fünf W-Fragen. © Shutterstock, McLittle Stock
Die korrekte Durchführung eines Notrufes wird ebenfalls in der Unterweisung erlernt. © Shutterstock, McLittle Stock

Muss die Erste-Hilfe-Unterweisung dokumentiert werden?

Die Unterweisung für Erste Hilfe muss in jedem Fall dokumentiert werden, sodass kontrolliert werden kann, welche Informationen an welche Mitarbeitenden weitergegeben wurden. Darüber hinaus werden Aushänge (Notfallpläne) angefertigt bzw. aufgehängt, die die Mitarbeitenden an das Gelernte erinnern sollen und im Notfall eine Hilfestellung bieten. Nach § 24 Abs. 5 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind diese Aushänge verpflichtend und müssen folgende Punkte enthalten:

  • die Notruf-Nummer,
  • wie wird ein Notruf durchgeführt,
  • den Ort des Erste-Hilfe-Materials,
  • die Lage des Erste-Hilfe-Raumes,
  • wer Ersthelfer:in oder Betriebssanitäter:in ist,
  • Anschriften der nächsterreichbaren Ärzt:innen und Krankenhäuser.

Falls es zu einem Unfall kommt und Erste Hilfe geleistet wurde, muss auch dieser Vorfall schriftlich dokumentiert werden. Das sichert die Informationen im Falle von Folgeerkrankungen für die Versicherten. Doch auch bei einem meldepflichtigen Arbeitsunfall wird dieser Bericht herangezogen. Zur Dokumentation wird meistens ein Verbandbuch oder Meldebuch genutzt, was mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden muss. Dabei handelt es sich nicht nur um schwere Unfälle, auch die Nutzung eines Verbands aus dem Erste-Hilfe-Koffer muss dokumentiert werden.

Online vs. vor Ort: Geht beides?

Sobald eine Unterweisung den Anforderungen aus § 6 der Arbeitsstättenverordnung entspricht, ist es euch überlassen, ob ihr die Erste-Hilfe-Unterweisung online oder vor Ort durchführt. Der Vorteil bei Online-Unterweisungen ist, dass ihr sie ohne großen Aufwand umsetzen könnt und eure Mitarbeitenden auch vom Telearbeitsplatz daran teilnehmen können. Außerdem spart ihr euch einiges an Papier und Transportwegen, was zudem noch gut für die Umwelt ist. E-Learning wird immer beliebter, da es sehr flexibel und leicht anzupassen ist. Mitarbeitende profitieren von den Wiederholungsmöglichkeiten und können dadurch entspannter ohne Druck lernen. Die Online-Unterweisungen dienen auch dem privaten Zweck, denn man kann nie genug über angemessene Hilfeleistungen erfahren.

Erste Hilfe im Homeoffice – ist das wirklich nötig?

Wenn all eure Mitarbeitenden im Homeoffice beschäftigt sind, stellt sich die Frage, ob eine Erste-Hilfe-Unterweisung überhaupt notwendig ist. Da die Pflicht von Ersthelfer:innen erst ab zwei Versicherten im Unternehmen gilt, fällt dies schon mal raus. Doch auch zu Hause oder beim mobilen Arbeiten bestehen Gefährdungen. In dem Falle ist es wichtig für eure Mitarbeitenden, dass sie zumindest zu wissen, wie man einen Notruf absetzt oder wie man sich selbst verbinden kann. Aus diesem Grund bieten wir eine spezielle Unterweisung für Erste Hilfe im Homeoffice an.

Die Rettungskette verläuft von der Ersten Hilfe bis hin zur Behandlung im Krankenhaus. © Shutterstock, Gorodenkoff
Die Erste-Hilfe-Leistung endet erst, wenn die zuständigen Rettungskräfte eingetroffen sind. © Shutterstock, Gorodenkoff

Was ist mit dem Erste-Hilfe-Material?

Um Erste Hilfe leisten zu können, werden in manchen Fällen auch Hilfsmittel wie Verbände benötigt. Demzufolge müssen die Mitarbeitenden wissen, wo sie diese finden und wie sie zu benutzen sind. Da in einer Notsituation viele Menschen nervös werden, ist im Erste-Hilfe-Kasten üblicherweise eine Anleitung beigelegt, die nochmals alle Schritte genau erklärt. Auch die Rettungsleitstelle hilft während eines Notrufs mit Instruktionen zur Ersten Hilfe weiter. Erste-Hilfe-Kasten im Betrieb müssen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ausgestattet sein, regelmäßig kontrolliert und aufgestockt werden. Wann habt ihr das letzte Mal euren Erste-Hilfe-Kasten geöffnet? Ab dem 01. Mai 2022 gelten nämlich neue Bestimmungen für Verbandskästen. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung des Inhaltes von Erste-Hilfe-Koffern.

Wie steht es um die Unterweisung für Ersthelfer:innen?

Ersthelfer:innen im Betrieb sind Mitarbeitende, die in einem Notfall bevorzugt Erste Hilfe leisten und den Notruf absetzen. Diese bestimmten Mitarbeitenden haben vorher einen betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs absolviert, der alle zwei Jahre wiederholt werden muss. Die Anzahl der Ersthelfer:innen richtet sich je nach der Größe des Unternehmens. Jede:r Mitarbeitende kann sich dafür zur Verfügung stellen, es erfordert keine speziellen Fähigkeiten.

Im Gegensatz zur Unterweisung Erste Hilfe, die jede:r Mitarbeitende durchführen muss, ist die Unterweisung Ersthelfer:innen umfangreicher und stärker praxisbezogen. Dennoch sind alle Mitarbeitenden dazu angehalten, bei einem Notfall schnellstmöglich Erste-Hilfe-Leistungen auszuüben, egal ob Ersthelfer:in oder nicht.

Unterweisen mit der Arbeitssicherheit Sofort

Mit unserem Angebot an Unterweisungen decken wir ein weites Spektrum ab. In diesem Beitrag findet ihr alle Online-Unterweisungen der Arbeitssicherheit Sofort. Diese reichen von der Basis-Unterweisung Arbeitssicherheit bis hin zur Unterweisung Erste Hilfe, Datenschutz oder Elektrosicherheit. Das Wichtigste ist dabei, die Gesundheit und Sicherheit eurer Mitarbeitenden zu schützen und eure Pflichten als Arbeitgebende zu erfüllen.

Wir bieten euch das gesamte Paket der Erste-Hilfe-Unterweisung aus einer Hand. Ihr und eure Mitarbeitenden könnt die Unterweisung mit unserem Online-Tool einfach und schnell im Büro oder zu Hause durchführen. Wenn ihr zusätzliche Unterstützung von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) oder einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin benötigt, sind wir genauso schnell zur Stelle. Nehmt einfach Kontakt mit uns auf und wir kümmern uns um euer Anliegen.

Wir freuen uns auf eure Anfrage!

 Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

Angebot Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

  • Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
  • Rechtlich perfekt abgesichert

Jetzt Angebot erhalten

Beitragsbild: © Shutterstock, PlatooStock

Weitere Themen aus diesem Artikel