Arbeitsschutz Analog war gestern! Doch sind Online-Unterweisungen auch rechtssicher? Autor: Vivien Hahn
Als Arbeitgeber:innen steht man einigen Rechten und Pflichten gegenüber. Eine davon ist es, die Mitarbeitenden regelmäßig in Sachen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Sicherheitsthemen zu unterweisen, die im direkten Bezug zur Tätigkeit stehen.
Welche Unterweisungen müssen aber alle Mitarbeitenden verpflichtend erhalten? Und wie sieht es eigentlich mit Online-Unterweisungen aus? Gelten diese als rechtssicher? Bleibt dran, denn hier erfahrt ihr alles Wichtige, damit ihr und eure Mitarbeitenden in Zukunft auf der sicheren (und unfallfreien) Seite steht!
Themen in diesem Beitrag
Leistungen Erstklassige Absicherung ab 83,- EUR mtl.
- Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
- Dauerhafte Preisgarantie
Was hat es mit den Unterweisungen für Mitarbeitende auf sich?
Eine Unterweisung ist eine kurze Lerneinheit, um Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Die Bezeichnung “Weisung” ist eine verbindliche Aufforderung, dass die Lernenden das neu erworbene Wissen auch tatsächlich anwenden. Unterweisungen informieren über die Verhältnisse am Arbeitsplatz sowie die Anforderungen an das jeweilige individuelle Verhalten bei der Arbeit.
Alle Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zu schulen und zu unterweisen. Dies ist durch § 12 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Demnach haben alle Arbeitgeber:innen für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen Sorge zu tragen. Sie sind dazu verpflichtet, alle Mitarbeiter:innen über die im Unternehmen bestehenden Gefährdungen, die ergriffenen Schutzmaßnahmen und die notwendigen Verhaltensregeln zu unterweisen.
Wer wichtige Unterweisungen unterlässt, macht sich strafbar. Denn um für den notwendigen Schutz eurer Mitarbeitenden zu sorgen, ist es wichtig, dass diese auch ausreichend in puncto Sicherheit unterwiesen worden sind. Das beinhaltet zum Beispiel sowohl die Informationen über den Umgang mit Arbeitsmitteln, ebenso wie Informationen über Gefährdungen durch körperliche Belastungen, die Beachtung von Schutzmaßnahmen an Maschinen und Anlagen, bei der Arbeit mit Gefahrstoffen das notwendige Tragen einer Schutzausrüstung (PSA) sowie das richtige Heben und Tragen.
Das passiert bei einem Verstoß
Wird ein Verstoß des Arbeitgebers durch die zuständige Berufsgenossenschaft gegen das Arbeitsschutzgesetz festgestellt, erhält dieser zunächst von der zuständigen Behörde eine Frist, um die Versäumnisse nachzuholen. Kommenn Arbeitgebende ihren Pflichten dennoch nicht nach, kann die Arbeit unterbunden und die Nutzung betroffener Arbeitsmittel untersagt werden. Das bedeutet: Die Berufsgenossenschaft kann euren Betrieb von heute auf morgen schließen! Außerdem ist die Zahlung von Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro möglich.
Sind Arbeitnehmende durch die Versäumnisse zu Schaden gekommen, sind die Strafen für Arbeitgebende entsprechend höher. Gefährdet der vorsätzliche Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz, Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten, sind sogar Freiheitsstrafen möglich.
Gute und vollständige Mitarbeiterunterweisungen sind also essenziell für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Deshalb solltet ihr euch immer im Klaren sein, welche Basisunterweisungen bei euch im Unternehmen verpflichtend durchgeführt werden müssen und welche es darüber hinaus noch gibt. Auch der Zeitpunkt, wann diese stattfinden sollten und wie oft eine Wiederholung benötigt wird, ist enorm wichtig.
Eine Unterweisung muss folgende Punkte umfassen:
- die konkreten, arbeitsplatz- und arbeitsaufgabenbezogenen Gefährdungen,
- die dagegen getroffenen und zu beachtenden Schutzmaßnahmen,
- die vorgesehenen sicherheits- und gesundheitsgerechten Handlungs- und Verhaltensweisen,
- die Notfallmaßnahmen,
- die einschlägigen Inhalte der Vorschriften und Regeln.
Die Unterweisung muss dokumentiert werden, damit die Unternehmer:innen den Nachweis führen können, dass sie ihrer Unterweisungspflicht nachgekommen sind.
Wer darf Unterweisungen durchführen?
Die Unterweisung von Beschäftigten liegt in der Verantwortung der Arbeitgebenden und gehört zu den Pflichtaufgaben. Diese dürfen jedoch entscheiden, wer die notwendigen Unterweisungen durchführen soll und können diese Aufgabe weiter delegieren. Es muss dabei aber sichergestellt sein, dass die Person, die unterweist, über ausreichend Fachwissen verfügt. Bei bestimmten Unterweisungsthemen oder wenn innerhalb des Unternehmens nicht genügend Personen mit Fachwissen vorhanden sind, ist die Unterstützung durch externe Fachkräfte ratsam.
Wer muss unterwiesen werden?
Grundsätzlich muss jeder Mitarbeitende unterwiesen werden. Bei Beschäftigungsbeginn oder wenn ein Arbeitsplatz gewechselt wird, muss der Mitarbeitende erstmalig und dann fortlaufend bzw. regelmäßig unterwiesen werden.
Was bedeutet Arbeitssicherheit konkret?
Arbeitssicherheit ist ein Sammelbegriff für Maßnahmen und rechtliche Vorschriften, die der Prävention dienen. Diese können zum Beispiel die Verhütung von Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Erkrankungen sein. Die rechtlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Verantwortlich für die Arbeitssicherheit im Unternehmen sind Arbeitgeber:innen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte beraten und unterstützen euch bei der Umsetzung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Je nach Art des Unternehmens umfasst das Thema Arbeitssicherheit auch neben den Basisunterweisungen zusätzliche Unterweisungen für die Mitarbeitenden. Wichtig ist vorab, die möglichen Gefährdungen im Unternehmen herauszufinden und zu analysieren. Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung, über die ihr in diesem Beitrag mehr erfahrt.
Wann müssen Unterweisungen zur Arbeitssicherheit durchgeführt werden?
Wie vorab schon angeführt, müssen alle Arbeitgeber:innen ihre Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen. Im Detail heißt das:
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
- Veränderungen in den Arbeitsabläufen
- bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
- bei Zuweisung einer anderen Tätigkeit
- bei neuen Erkenntnissen nach der Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung
- Ergebnisse von Betriebsbesichtigungen
- nach Unfällen, Beinaheunfällen oder sonstigen Schadensereignissen
Bei unveränderter Gefährdungssituation und Arbeitsaufgabe sind Unterweisungen mindestens jährlich zu wiederholen, um die Unterweisungsinhalte wieder in Erinnerung zu rufen, neue Erkenntnisse zu vermitteln und Bestehende aufzufrischen. Dies gilt insbesondere für die Basisuntersuchungen.
Welche Basisunterweisungen sind verpflichtend?
Die Basis zur Ermittlung von notwendigen Unterweisungen bilden sowohl die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz als auch die Risikoanalyse bzw. das Sicherheitskonzept für Datenschutz und Informationssicherheit. Weitere Schulungsinhalte ergeben sich außerdem gegebenenfalls aus den Anforderungen von ISO-Zertifizierungen. Drei Unterweisungen sind in allen Unternehmen verpflichtend:
1. Arbeitssicherheit
Eure Mitarbeitenden müssen über die möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz aufgeklärt sein, um sich sicher verhalten zu können. Dazu dient die Unterweisung zur Arbeitssicherheit. Diese ist Pflicht für alle Mitarbeitenden und muss jährlich wiederholt werden. Zu den Inhalten der Unterweisung gehören unter anderem:
- Die Pflichten von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen
- Organisation und Zuständigkeiten
- Gesundheitliche Gefährdungen durch Arbeitsmittel und Verhalten
- Verhalten im Notfall
- Dokumentation Notfall/Unfall
- Kenntnisse über Fluchtwege und Sammelplätze
- Gefahrenquellen und Sicherheitskennzeichen
- Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
2. Brandschutz
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass in jedem Unternehmen für jeden Mitarbeitenden eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden muss. Diese ist jährlich zu wiederholen. Auch durch andere Anlässe kann eine erneute Unterweisung zum Brandschutz vonnöten sein, zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall oder bei Veränderung der Tätigkeit.
Zu den Themen der Brandschutzunterweisung gehören das Verhalten im Brandfall, die Brandschutzordnung, Brandursachen, Sicherheitskennzeichen, Löschmittel, brandschutztechnische Einrichtungen, Evakuierungsverhalten und Rettungswege sowie der Umgang mit Feuerlöschern.
Folgende Fragen sollen mit Hilfe der Brandschutzunterweisung beantwortet werden können:
- Wer sind die Verantwortlichen im Unternehmen?
- Wie entstehen Brände (Zündquellen)?
- Welche Löscharten eignen sich für welche Brandklassen?
- Wie verhalte ich mich im Ernstfall?
- Wie sieht der Flucht- und Rettungsplan aus?
- Wie setze ich einen Notruf 112 ab?
3. Erste Hilfe
Nach DGUV Vorschrift 1 müssen alle Mitarbeitenden regelmäßig (mind. einmal jährlich) über das Verhalten bei Unfällen und Erkrankungen sowie über die Erste-Hilfe-Einrichtungen im Betrieb unterwiesen werden. Die Erste-Hilfe-Unterweisung dient dazu, dass alle Mitarbeitenden wissen, welche notwendigen Schritte im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung eingeleitet werden müssen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Wie hat man sich bei einem Arbeitsunfall zu verhalten?
- Wie muss ein Notruf abgesetzt werden?
- Welche Pflichten hat jeder Mitarbeitende in Bezug auf die Erste-Hilfe?
- Wo lassen sich Erste-Hilfe Materialien finden?
- Wer ist betrieblicher Ersthelfer im Unternehmen?
Welche Unterweisungen gibt es sonst noch?
Je nach Tätigkeit gibt es zu den Basisunterweisungen auch noch zahlreiche andere Schulungen und Unterweisungen, die durchgeführt werden müssen. Da ist es natürlich davon abhängig, in welcher Branche ihr tätig seid und welchen besonderen Gefahren eure Mitarbeitenden bei der Arbeit mit individuellen Arbeitsmitteln ausgesetzt sind.
Auch allgemeine Themen können bei Bedarf Inhalt einer Sicherheitsunterweisung sein. Beispiele wären:
- Verhalten bei Unfällen oder Bränden und der Selbstrettung im Gefahrenfall
- Alkohol am Arbeitsplatz
- Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
- Verkehrssicherheit
In vielen Bereichen gibt es spezielle Unterweisungsthemen und tätigkeitsbezogene Unterweisungen. Gerade wenn es um den Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen geht, gibt es besondere Unterweisungen zum Umgang und Bedienung dieser. Ebenso spielt im Gesundheitswesen eine Hygieneunterweisung eine relevante Rolle.
Unterweisungen für Mitarbeitende im Büro oder Homeoffice:
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitssicherheit im Homeoffice
- Datenschutz im Unternehmen und Homeoffice
- Psychische Belastungen
Übersicht zu den wichtigsten Unterweisungsthemen in Industrie und Handwerk:
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitssicherheit im Homeoffice
- Datenschutz im Unternehmen und Homeoffice
- Psychische Belastungen
Übersicht zu den wichtigsten Unterweisungsthemen in Industrie und Handwerk:
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- persönliche Schutzausrüstung allgemein
- persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA gA)
- Einsatz von Lastaufnahmemitteln
- Bedienen von Hebe- und Hubarbeitsbühnen
- Bedienen von Gabelstaplern
- Bedienen von Baumaschinen
- Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
- Ladungssicherung und Transport
- Umgang mit Gefahrstoffen
Unterweisungen im Gesundheitswesen:
- Datenschutz und Informationssicherheit
- Hygienemaßnahmen
- Gerätesicherheit
- Umgang mit Gefahrstoffen
Wie können Unterweisungen durchgeführt werden?
Klassisch werden Sicherheitsunterweisungen von Fachpersonal oder Geschäftsführenden durchgeführt. Dies erfolgt durch eine Präsenzveranstaltung vor Ort im Betrieb oder bei einem externen Dienstleister. Je nach Teilnehmerzahl kann sich die Länge einer Unterweisung verändern. Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine Dauer von 30 Minuten nicht zu überschreiten.
Das spricht für Online-Unterweisungen
Im Gegensatz zur klassischen Form der analogen Unterweisung lassen sich Online-Unterweisungen leicht in den Arbeitsalltag integrieren. Alle Mitarbeitenden haben so die Möglichkeit, die Sicherheitsunterweisung im eigenen Tempo und ortsunabhängig (z. B. im Homeoffice) durchzuführen.
Alle Vorteile von Online-Unterweisungen im Überblick:
- Sie können zeit- und ortsunabhängig durchgeführt werden und schaffen so Flexibilität für Mitarbeitende.
- Berücksichtigung des individuellen Lerntempos
- hilfreiche Verständniskontrollen
- nachhaltiger Lernerfolg
- Durch Automatisierung und Standardisierung wird die Vorbereitung vereinfacht und der Organisationsaufwand gering gehalten.
- lückenlose Dokumentation
Eine Online-Unterweisung kann ganz einfach per Smartphone, Tablet oder Betriebsrechner durchgeführt werden. Ihr und eure Mitarbeitende spart dadurch nicht nur an Zeit, sondern auch die Kosten fallen geringer aus.
Online-Unterweisungen: Sind sie auch rechtssicher?
Wie schon beschrieben, schreibt § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor, dass Arbeitgeber:innen die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit „ausreichend und angemessen“ unterweisen müssen. Auf welche Weise dies geschieht, ist nicht festgelegt. Eine digitale Unterweisung ist also genauso rechtssicher wie eine analog durchgeführte Unterweisung.
Die meisten Arbeitsschutzthemen lassen sich also gut auch online unterweisen. Damit tragt ihr auch zur Nachhaltigkeit eures Unternehmens bei, denn ihr verringert allein durch geringere Nutzung von Verkehrsmitteln die CO₂-Emission und unterstützt so den Klimaschutz.
Beachtet aber, dass eine Online-Unterweisung nur dann rechtssicher ist, wenn sie denselben Zielen genügt, denen auch eine analoge Unterweisung unterliegt. ‚
Es muss auch durch Online-Unterweisungen gegeben sein, dass eure Mitarbeitenden:
- ausreichend über Gefährdungen und Belastungen, die mit dem jeweiligen Arbeitsplatz bzw. der jeweiligen Tätigkeit zusammenhängen, unterwiesen werden.
- mit ihrer Arbeitsaufgabe verbundene Risiken richtig einschätzen können und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung dieser ein- und umsetzen.
- über die Fähigkeit verfügen, ihre Arbeit selbstständig und sicher auszuführen.
- gewohnheitsmäßig sicher handeln und für den Arbeitsschutz motiviert werden.
Online-Unterweisungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Die Inhalte müssen auf den Arbeitsplatz angepasst sein.
- Das Verständnis der Mitarbeitenden muss geprüft werden.
- Alle Lernzielbereiche müssen erreicht werden.
- Eine rechtssichere Dokumentation muss gewährleistet werden.
Welche Online-Unterweisungen bietet die Arbeitssicherheit Sofort?
Mit der Arbeitssicherheit Sofort seid ihr immer bestens zu bestehenden Vorschriften und euren gesetzlichen Verpflichtungen informiert. Auch könnt ihr mit der Arbeitssicherheit Sofort eure Mitarbeiterunterweisungen rechtssicher und kostensparend online über die Web-Plattform SMART CAMPUS durchführen.
Aber auch ihr als Arbeitgeber:innen könnt auf SMART CAMPUS alle eure notwendigen Gefährdungsbeurteilungen (GBU) laut § 5 Abs. 1 ArbSchG rechtskonform online durchführen. Dazu gehört die reguläre GBU sowie auch die GBU Mutterschutz oder die GBU psychische Belastungen.
Mit eurem individuellen SMART CAMPUS Dashboard habt ihr immer einen Überblick über alle durchgeführten und anstehenden Unterweisungen. Hier ein Auszug aus unseren Angebot an Online-Unterweisungen:
- Pflicht-Unterweisung Arbeitssicherheit für Mitarbeiter:innen
- Pflicht-Unterweisung Erste Hilfe für Mitarbeiter:innen
- Pflicht-Unterweisung Brandschutz für Mitarbeiter:innen
- Unterweisung Bildschirmarbeitsplatz
- Unterweisung Elektrosicherheit
- Unterweisung Datenschutz für Mitarbeiter:innen
- Unterweisung Mitarbeiter im Homeoffice
- Unterweisung Datenschutz im Homeoffice
- Unterweisung Brandschutz im Homeoffice
- Unterweisung Erste Hilfe im Homeoffice
- Unterweisung Arbeitssicherheit im Homeoffice
und viele mehr.
Ihr könnt SMART CAMPUS ab sofort 30 Tage kostenlos testen. Erlebt, wie die Web-Plattform euch einfach und selbsterklärend in eurem Arbeitsschutz und zum Thema Arbeitssicherheit unterstützt. Ihr habt noch Fragen? Wir freuen auf eure Kontaktaufnahme!
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