Gesund und sicher im Betrieb mit der BuS-Betreuung Gefährdungsbeurteilung: So läuft die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ab

Arbeitsschutz fängt nicht erst beim Unfall an, sondern bei der Gefährdungsbeurteilung. Mit der BuS-Betreuung an eurer Seite zeigt sich schnell: Sicherheit lässt sich planen. Wir erklären euch, wie das funktioniert und worauf ihr achten müsst.

Sicherheitsbeauftragte der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung im Gespräch mit Mitarbeiter im Lager, beide mit Klemmbrettern. © Adobe Stock, Dejan
Ihr wollt wissen, wie Sicherheit am Arbeitsplatz konkret umgesetzt wird? Die Antwort liefert die BuS-Betreuung. © Adobe Stock, Dejan

Arbeit darf nicht krank machen. Genau aus diesem Grund ist die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Doch was solltet ihr beachten? Und welche Rolle spielen dabei Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit? In diesem Beitrag zeigen wir euch unter anderem, wie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung funktioniert und wie ihr diese in eurem Unternehmen umsetzen könnt.

Was ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung?

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, kurz BuS-Betreuung, ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und für euch als Arbeitgeber:in gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage dafür ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), die konkret regelt, wie und in welchem Umfang ihr Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen einbinden müsst.

Ziel der BuS-Betreuung ist es, den Schutz eurer Mitarbeitenden professionell zu organisieren und dabei sowohl arbeitsmedizinische als auch sicherheitstechnische Aspekte zu berücksichtigen, um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen in eurem Unternehmen zu vermeiden.

Sicherheitsbeauftragte der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung mit Laptop, Maske und Warnweste inspizieren Produktionsanlage in Industriehalle. © Adobe Stock, Attasit
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen helfen euch dabei, Risiken frühzeitig zu identifizieren, sinnvolle Schutzmaßnahmen zu entwickeln und den Arbeitsalltag im Betrieb sicherer zu machen. © Adobe Stock, Attasit

Was gehört zur BuS-Betreuung – und warum ist sie für euren Betrieb so wichtig?

Damit die BuS-Betreuung in der Praxis funktioniert, braucht es fachkundige Unterstützung und genau hier kommen zwei zentrale Akteur:innen ins Spiel: die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin. Gemäß § 5 und § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) seid ihr verpflichtet, diese im Betrieb bereitzustellen.

  1. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kennt sich mit technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Fragen im Betrieb aus. Sie unterstützt euch z. B. bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, der Gestaltung von sicheren Arbeitsabläufen, Unterweisungen und der Auswahl von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
  2. Betriebsarzt oder Betriebsärztin
    Ein:e Betriebsärzt:in bringt euch medizinisches Fachwissen näher und unterstützt euch dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Für euch als Arbeitgeber:in bedeutet das: weniger Ausfallzeiten, mehr Rechtssicherheit und ein gezielter Blick auf Prävention. Ob bei Vorsorgeuntersuchungen, ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung, Impfangeboten, Wiedereingliederungen oder psychischer Belastung, Betriebsärzt:innen stehen euch beratend zur Seite.

Gemeinsam unterstützen sie euch dabei, geeignete Maßnahmen für euer Unternehmen abzuleiten, mögliche Gefährdungen zu erkennen und eure Arbeitsplätze sicherer zu gestalten.

Wann kommen Aufsichtsbehörden oder die BG zur Kontrolle?

Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft (BG) oder staatliche Arbeitsschutzbehörden können jederzeit erfolgen, sei es routinemäßig (etwa in besonders risikoreichen Branchen) oder anlassbezogen (beispielsweise nach einem Arbeitsunfall, einer Anzeige oder bei fehlender Dokumentation). Auch Betriebsneugründungen oder Umstrukturierungen können ein Auslöser sein.

Geprüft wird dabei unter anderem, ob eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, Mitarbeiterunterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorgen dokumentiert wurden und ob die BuS-Betreuung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Arbeiterhand hält gelben Schutzhelm und Handschuhe, Werkzeuge ragen aus der Gürteltasche. © Adobe Stock, Industrieblick
Die BuS-Betreuung sorgt dafür, dass Betriebe fachlich korrekt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine:n Betriebsärzt:in unterstützt werden. © Adobe Stock, Industrieblick

Was ist der Unterschied zwischen BuS-Betreuung und dem allgemeinen Arbeitsschutz?

Der allgemeine Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten im Betrieb gewährleisten. Die BuS-Betreuung bildet einen konkreten Teilbereich dieses Arbeitsschutzes. Sie regelt dabei den Anforderungsrahmen der benötigten fachlichen Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und eine Betriebsärztin bzw. einen Betriebsarzt.

Kurz gesagt: Der Arbeitsschutz ist das „Was“, die BuS-Betreuung ist das „Wie (mit Unterstützung durch Fachkräfte)“.

Wer braucht eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung?

Sobald ihr als Unternehmer:innen eine oder mehrere Personen beschäftigt, ganz gleich ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob, seid ihr gesetzlich verpflichtet, für eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung zu sorgen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie aus § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.

Welche Betreuungsformen gibt es?

Nicht jeder Betrieb benötigt die gleiche Art der Unterstützung im Arbeitsschutz. Deshalb stellt die DGUV Vorschrift 2, je nach Betriebsgröße und Bedarf, drei verschiedene Modelle zur Verfügung. Wir zeigen euch, wie ihr die passende Betreuungsform für euren Betrieb findet.

Regelbetreuung

Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung. Diese umfasst eine Grundbetreuung und eine betriebsspezifische Betreuung. Die Grundbetreuung beschäftigt sich mit Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Beratung zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeitsstätten. Die betriebsspezifische Betreuung zieht zusätzliche Maßnahmen hinzu wie z. B. die psychische Belastung oder der Umgang mit Gefahrenstoffen. Die Regelbetreuung wird durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und den oder die Betriebsärzt:in durchgeführt.

Alternativbetreuung (auch: Unternehmermodell)

Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten ist das Unternehmermodell geeignet. Hier übernimmt der oder die Unternehmer:in selbst Teile der Verantwortung für den Arbeitsschutz, ohne eine regelmäßige Betreuung durch Fachkräfte oder Betriebsärzt:innen. Dazu zählen beispielsweise die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung oder die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Anlassbezogene Betreuung: Das hat sich gesetzlich geändert

Seit dem 1. April 2025 profitieren kleinere Betriebe von einer wichtigen Neuerung: Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten dürfen nun offiziell die anlassbezogene Betreuung nutzen. Der Vorteil daran ist, dass ihr nicht mehr an feste Einsatzzeiten gebunden seid. Unterstützung durch Fachkraft oder Betriebsärzt:innen holt ihr euch nur bei konkretem Anlass, etwa bei einem Arbeitsunfall, der Einführung neuer Maschinen oder einer BG-Begehung (Berufsgenossenschafts-Begehung).

Ihr seht, es gibt verschiedene Betreuungsformen, die ihr als Unternehmer:innen je nach Betriebsgröße und Bedarf nutzen könnt. Ob Regelbetreuung, Unternehmermodell oder anlassbezogene Betreuung, welche Variante für euch passt, hängt vor allem von der Anzahl eurer Beschäftigten und den konkreten Anforderungen im Betrieb ab. Wichtig ist, dass ihr eure Pflichten kennt und eine Betreuung wählt, die eurer Verantwortung im Arbeitsschutz gerecht wird.

Welche rechtlichen Anforderungen solltet ihr bei der BuS-Betreuung beachten?

Damit ihr die BuS-Betreuung rechtssicher umsetzen könnt, solltet ihr die wichtigsten rechtlichen Grundlagen kennen. Die Pflichten ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Vorschriften, die zusammen den Rahmen für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung bilden:

  1. ArbSchG und ASiG
    Grundsätzlich sind alle Unternehmen, ab einem Mitarbeitenden, verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die Pflicht für euch als Arbeitgeber:innen ergibt sich aus § 3 ArbSchG sowie § 2 ASiG. Dort heißt es sinngemäß: Arbeitgeber:innen müssen geeignete Maßnahmen treffen, um Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu sichern (unter Einbeziehung fachkundiger Personen).
  2. DGUV Vorschrift 2
    Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie die BuS-Betreuung im Betrieb organisiert werden muss. Sie definiert die Betreuungsformen (Regelbetreuung, Unternehmermodell, anlassbezogene Betreuung), regelt die Mindesteinsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen und passt die Anforderungen an Unternehmensgröße und Gefährdungspotenzial an.

Die Vorschrift ist für euch als Unternehmer:innen verbindlich und wird regelmäßig bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft (BG) überprüft.

Eure Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung

Anknüpfend daran ergibt sich für euch als Arbeitgeber:innen die gesetzliche Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) müsst ihr alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Betrieb erfassen, sowohl physische als auch psychische Belastungen berücksichtigen und die Ergebnisse dokumentieren. Die Beurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Veränderungen im Betrieb entsprechend anzupassen. Ohne Gefährdungsbeurteilung ist eine wirksame BuS-Betreuung nicht umsetzbar. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.

Holzhammer auf mehreren 50-Euro-Scheinen als Symbol für Geldstrafen bei Verstößen im Arbeitsschutz. © Adobe Stock, Yingko
Wer die Gefährdungsbeurteilung vernachlässigt, riskiert mehr als nur eine Geldbuße. Im Ernstfall drohen spürbare rechtliche Konsequenzen für Verantwortliche im Betrieb. © Adobe Stock, Yingko

Warum die Gefährdungsbeurteilung jetzt auch digital möglich ist

Vor allem kleinere Betriebe mit wenigen Mitarbeitenden profitieren davon, den Prozess der Gefährdungsbeurteilung flexibel, effizient und vollständig digital umzusetzen. Warum das möglich ist und welche Vorteile das für euch bringt, erfahrt ihr jetzt.

Änderung der DGUV Vorschrift 2 (seit 1. April 2025):
Die aktualisierte Vorschrift erlaubt nun auch digitale Formen der anlassbezogenen Betreuung, speziell für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden. Das betrifft auch die Gefährdungsbeurteilung, die nun auf digitalem Wege begleitet und dokumentiert werden kann.

Rechtskonforme Digitalisierung:
Solange bestimmte Anforderungen, wie beispielsweise Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und Datenschutz erfüllt sind, steht der digitalen Umsetzung nichts im Wege.

Rolle der BuS-Betreuung:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen dürfen ihre Aufgaben auch per Video, Telefon oder via digitalen Tools wahrnehmen. Das hilft etwa bei der Analyse von Bildschirmarbeitsplätzen, oder der Beurteilung von organisatorischen Abläufen.

Praxistauglichkeit und Effizienz:
Für kleine, risikoarme Betriebe ist die digitale Variante zeitgemäß, kostenschonend und leichter umsetzbar, ohne auf Sicherheit zu verzichten.

Weitere Informationen zu diesem Thema könnt ihr auch in diesem Beitrag der Arbeitssicherheit Digital nachlesen.

Was sind die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG). Dabei ist sie mehr als nur eine Pflicht. Sie ist ein praktisches Werkzeug, das euch dabei hilft, Risiken im Arbeitsalltag frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Mit der Unterstützung durch eine BuS-Betreuung bietet die Gefährdungsbeurteilung außerdem einen Mehrwert für euren Betrieb. Hier zeigen wir euch, welche Vorteile die Gefährdungsbeurteilung in der Praxis für euch und euer Unternehmen bieten kann:

  1. Frühzeitiges Erkennen von Risiken
    Ihr erkennt Gefährdungen, bevor es zu Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen kommt.
  2. Gezielte Schutzmaßnahmen
    Es können passgenaue Maßnahmen entwickelt werden, um den Schutz eurer Mitarbeitenden zu gewährleisten.
  3. Rechtssicherheit
    Ihr erfüllt eure gesetzliche Pflicht gemäß § 5 ArbSchG und seid bei Kontrollen oder im Ernstfall auf der sicheren Seite.
  4. Weniger Ausfallzeiten und Krankheitskosten
    Durch bessere Arbeitsbedingungen sinkt das Risiko für Erkrankungen, was Zeit und Geld spart.
  5. Motivation und Zufriedenheit im Team
    Wertschätzung und das Gefühl von Sicherheit führen zu engagierteren und zufriedenen Mitarbeitenden.
  6. Verbesserung der Arbeitsorganisation
    Die Gefährdungsbeurteilung kann organisatorische Schwächen in eurem Betrieb aufdecken und Impulse geben, die bei der Optimierung helfen.
  7. Stärkung eurer Sicherheitskultur
    Ihr zeigt, dass Sicherheit kein Pflichtprogramm, sondern ein Teil eurer Unternehmenskultur ist.

Ihr fragt euch, wie eine Gefährdungsbeurteilung in der Praxis funktioniert? In diesem Beitrag erfahrt ihr Schritt für Schritt, wie das abläuft.

Welche Folgen hat es, wenn die Gefährdungsbeurteilung vernachlässigt wird?

Trotz aller Vorteile gilt: Die Gefährdungsbeurteilung ist kein „Kann“, sondern ein „Muss“. Wer sie nicht durchführt, handelt ordnungswidrig, mit entsprechenden Konsequenzen. Das kann für euch nicht nur teuer werden, sondern im Ernstfall auch rechtliche Folgen mit sich ziehen. Diese Sanktionen können euch erwarten:

  • Bußgelder Freiheitsstrafen (in schwerwiegenden Fällen)
  • Beschäftigungsverbot
  • Gewerbeaufsichtliche Maßnahmen (behördliche Kontrollen und Anordnungen durch die Arbeitsschutzbehörde)
  • Schadensersatzpflicht

Wie ihr seht, kann eine Nicht-Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ernsthafte Folgen haben, weswegen es unabdingbar ist, sich frühzeitig zu informieren und rechtssicher aufzustellen.

 

Erste Hilfe bei Fußverletzung in Werkhalle als Teil der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. © Adobe Stock, Kanpisut
Frühzeitig erkannte Gefährdungen helfen, gesundheitliche Schäden, Arbeitsunfälle und unnötige Ausfallzeiten wirksam zu vermeiden. © Adobe Stock, Kanpisut

Wie könnt ihr typische Gefährdungen erkennen und richtig bewerten?

Nicht jede Gefahr ist auf den ersten Blick sichtbar. Genau deswegen ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig. Die BuS-Betreuung spielt dabei eine große Rolle, denn die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen, wissen worauf es ankommt. Typische Gefährdungen im Arbeitsalltag sind:

Physikalische Gefährdungen

  • Lärm
  • Hitze oder Kälte
  • Beleuchtung
  • Strahlung (UV, Laser, elektromagnetische Felder)
  • Schlechte Luftqualität

Mechanische Gefährdungen

  • Quetsch- oder Schnittgefahr an Maschinen
  • Stolper-, Rutsch- oder Sturzrisiken
  • Ungesicherte Arbeitsbereiche

Chemische und biologische Gefährdungen

  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen
  • Unzureichende Lagerung und Kennzeichnung von Chemikalien

Ergonomische Gefährdungen

Psychische Belastungen

  • Zeitdruck und Arbeitsverdichtung
  • Ständige Erreichbarkeit oder Unterbrechungen
  • Konflikte im Team
  • Unklare Aufgaben oder Rollen

Die genannten Beispiele zeigen nur einen Bruchteil dessen, was im Arbeitsalltag zur Gefahr werden kann. Umso wichtiger ist es, potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und gezielt mit passenden Schutzmaßnahmen gegenzusteuern, bevor es zu gesundheitlichen Schäden, Unfällen oder Ausfällen kommt. Hier findet ihr Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen im Unternehmen.

Wie könnt ihr den Datenschutz in der BuS-Betreuung sicher gestalten?

In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitenden ist die Bereitstellung eines Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben, der dafür sorgt, dass jegliche Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. In der BuS-Betreuung betrifft das vor allem die Zusammenarbeit mit Betriebsärzt:innen, da hier besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden. Gerade hier spielt Datenschutz eine zentrale Rolle, da unter anderem gesundheitsbezogene Informationen verarbeitet werden, z. B. im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgen oder Beratungsgespräche.

Wichtig ist: Betriebsärzt:innen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen keine Diagnosen oder Details an den oder die Arbeitgebe:in weitergeben. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen verantwortungsvoll mit personenbezogenen Informationen umgehen, etwa bei der Bewertung psychischer Belastungen oder bei Gesprächen zu konkreten Arbeitsbedingungen.

Was ist der BuS-Nachweisbogen?

Gerade weil im Rahmen der BuS-Betreuung sensible Daten verarbeitet werden, ist eine strukturierte Dokumentation unerlässlich. Ein wichtiges Instrument dafür ist der BuS-Nachweisbogen, mit dem ihr eure Betreuung nachweisbar und transparent festhaltet. In diesem Fomular dokumentiert ihr, dass ihr eurer Pflicht zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nachgekommen seid. Alle Einzelheiten erfahrt ihr in diesem Beitrag zur BuS-Betreuung und dem Nachweisbogen.

Wie profitieren kleine Unternehmen vom digitalen Arbeitsschutz?

Besonders für kleine Unternehmen zählt jeder Aufwand doppelt und ist zeitaufwendig. Hier bietet die digitale Umsetzung von Arbeitsschutz enorme Vorteile. Beispielsweise können sich Prozesse wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen oder Vorsorgen digital planen, durchführen und dokumentieren lassen. Das ist oft flexibler, zeitsparender und kostengünstiger als bekannte Vor-Ort-Lösungen.

Besonders hilfreich: Digitale Lösungen ermöglichen auch bei begrenzten Ressourcen eine rechtskonforme Umsetzung der BuS-Betreuung, zum Beispiel durch Videoberatung oder Online-Unterweisungen.

Beitragsbild: © Adobe Stock, Dejan